IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 ab
12.12.2013
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2010-2012), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind sieben Standards durch diese Änderungen betroffen.
Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.
Die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010–2012 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:
Verlautbarung | Änderung |
---|---|
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen |
Definition von 'Ausübungsbedingungen' Stellt die Definitionen von 'Ausübungsbedingungen' und 'Marktbedingung' klar und fügt Definitionen für 'Leistungsbedingung' und 'Dienstbedingung' hinzu (die vorher Teil der Definition von 'Ausübungsbedingungen' waren). |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (mit Folgeänderungen an anderen Standards) |
Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss Stellt klar, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. |
IFRS 8 Geschäftssegmente |
Zusammenfassung von Geschäftssegmenten Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens |
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen mit Folgeänderungen an den Grundlagen für Schlussfolgerungen anderer Standards) |
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten Stellt klar, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die Änderung von IFRS 9 und IAS 39 nicht zur Abschaffung der Möglichkeit geführt hat, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz ohne Abzinsung zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind. |
IAS 16 Sachanlagen |
Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung Stellt klar, dass bei einer Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht. |
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen |
Mitglieder der Unternehmensführung Stellt klar, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist. |
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte |
Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung |
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.
Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Änderungen näher erläutert werden.