IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2011-2013 ab
12.12.2013
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2011-2013), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen.
Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.
Die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2011–2013 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:
Verlautbarung | Änderung |
---|---|
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen) |
Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS Stellt klar, dass ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vorzeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden. |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse |
Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures Stellt klar, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst ausgeschlossen ist. |
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts |
Anwendungsbereich von Paragraf 52 (Ausnahme für Portfolien) Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolien in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge beinhaltet, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen. |
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt Stellt klar, dass die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllt, die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander erfordert. |
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.