Dänischer Regulierer ist überzeugt, dass die Angabenüberlast auch innerhalb der bestehenden IFRS angegangen werden kann

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11.12.2013

Die dänische Regulierungsbehörde für Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, (Erhvervsstyrelsen oder Danish Business Authority (DBA)) hat ihre traditionelle Kommunikation zu Themen, die zum Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, versendet. Im diesjährigen sogenannten 'Weihnachtsbrief' drängt die DBA Unternehmen, aktiv nach unwesentlichen Informationen und Angaben im Abschluss zu suchen, die weggelassen werden können.

Die DBA schreibt dazu:

Wir glauben, dass es von großem Vorteil sein wird, wenn sich die Unternehmen nicht nur darauf konzentrieren, die formellen und spezifischen Vorschriften der Gesetze einzuhalten, sondern sich auch darauf konzentrieren, wie diese Informationen dargeboten werden. Abschlüsse müssen natürlich auch weiterhin den gesetzlichen Vorschriften genügen. Aber die Praxis hat doch gezeigt, dass es oft möglich ist, - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - die Darstellung von Finanzinformationen erheblich zu verbessern.

Um dies zu erreichen, schlägt die DBA verschiedene Bereiche vor, in denen Unternehmen aktiv nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen können - dazu gehören die Wiederholung von Informationen, Angabephrasen und Marketingbotschaften. Die vier Empfehlungen der DBA lauten:

  • Vermeiden Sie Wiederholungen - diese vergrößern nicht nur den Umfang des Abschlusses, es besteht auch das deutliche Risiko, dass die Beschreibungen an den einzelnen Stellen nicht miteinander im Einklang stehen.
  • Vermeiden Sie allgemeine Aussagen - obwohl Musterkonzernabschlüsse zur Verfügung stehen und sehr gut als Inspirationsquelle dienen können, sollten sie nicht unkritisch übernommen werden, da sie für ein Durchschnittsunternehmen geschrieben sind, was ein Einzelunternehmen niemals ist.
  • Lassen Sie unwesentliche Informationen weg - die IFRS enthalten viele detaillierte Angabevorschriften, aber ein Unternehmen sollte stets überprüfen, welche Informationen unwesentlich sind und daher weggelassen werden können (und sollten).
  • Begrenzen Sie Ihre marketingorientierte Darstellung - lassen Sie Informationen weg, die eher aus Marketinggründen aufgenommen werden (Informationen, die nicht erforderlich sind und für Adressaten nicht unbedingt notwendig sind); ein guter Ort für diese Art von Informationen wären die Internetseite eines Unternehmens oder anderer Kommunikationen, nicht der Abschluss.

In der gegenwärtigen Debatte um die Angabenüberlast ist diese Aufforderung ein interessanter Schritt der DBA. In der Vergangenheit haben die Durchsetzungsentscheidungen der DAB gezeigt, dass sie (wie viele andere Regulierer in Europa) sich sehr stark darauf kaprizierte, dass jede Angabevorschrift in den IFRS berücksichtigt wird. Jetzt scheint es, dass die DBA eine der ersten Aufsichten ist, die auf die Kernbotschaft reagieren, die das IASB-Forum zur Angabenüberlast im Januar zutage förderte: dass Adressaten, Ersteller, Standardsetzer, Prüfer und Regulierer alle zu dem wahrgenommenen Problem im Hinblick auf Angaben beitragen und dass jede dieser Parteien zur Lösung des Problems beitragen kann.

Der Weihnachtsbrief der DBA steht nur in dänischer Sprache zur Verfügung. Er kann von der Internetseite der DBA heruntergeladen werden. Die Angabenüberlast ist dabei nur ein Thema, auf das eingegangen wird. Die DBA erinnert dänische Unternehmen auch an neue Vorschriften im dänischen Gesetz über Jahresabschlüsse, ESMA-Prüfungsschwerpunkte für 2013 und ausgewählte Themen, die sich aus den Durchsetzungsaktivitäten der DBA in Dänemark ergeben haben.

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