Entwürfe zweier AFRAC-Stellungnahmen veröffentlicht

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18.12.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Aufstellung und Prüfung eines Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" und einer Stellungnahme zum Thema "Unternehmensrechtliche Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital bei Kreditinstituten bzw. von vergleichbarem Kapital bei anderen Unternehmen" zur Verfügung.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Corporate Governance basiert auf den beiden AFRAC-Stellungnahmen "Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB" (vom Dezember 2008) und "Prüfung des Corporate Governance-Berichts gemäß § 243b UGB" (vom Juni 2011). Die beiden Stellungnahmen wurden zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt wobei die Stellungnahme aus dem Jahr 2008 an die aktuellen regulativen Vorgaben angepasst und die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 inhaltlich unverändert integriert wurde. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Der Entwurf der Stellungnahme zur Bilanzierung von zusätzlichem Kernkapital beschäftigt sich mit der unternehmensrechtlichen Einordnung der Finanzinstrumente beim Emittenten und in Abhängigkeit dieser Einordnung mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung des zusätzlichen Kernkapitals. Der Anwendungsbereich der Stellungnahme ist aber nicht auf Kreditinstitute beschränkt. Die entwickelten Grundsätze gelten bei vergleichbarem Kapital auch für andere Unternehmen. Den Stellungnahmeentwurf können Sie hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Zu beiden Stellungnahmeentwürfen werden Kommentare bis zum 31. Januar 2014 erbeten.

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