Europäische Konsultation zur Standardsetzung im öffentlichen Sektor

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02.12.2013

Die EU-Kommission und das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) haben ein Konsultationspapier zu einer möglichen künftigen Einführung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) in den Mitgliedstaaten der EU veröffentlicht. Schwerpunkt der Konsultation sind Fragen zur Governance. Dazu werden mögliche Strukturen und Prinzipien dargestellt, die für eine Entwicklung von EPSAS in Frage kommen könnten.

Die Konsultation ist bereits die zweite zum Thema Rechnungslegung im öffentlichen Sektor in der EU. Die erste Konsultation im Februar 2012 galt der Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Mitgliedstaaten der EU. Zu den Ergebnissen der Konsutlation wurde im März 2013 ein Bericht veröffentlicht. Die Konsultation hat ergeben, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können, dass sie aber unstreitig einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU darstellen.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der ersten Konsultation organisierte Eurostat im Mai 2013 eine Konferenz in Brüssel, bei der das EPSAS-Projekt weiter erörtert wurde. Ein Kernbedenkenpunkt, der wiederholt geäußert wurde, betraf Governance. Im Bericht zur ersten Konsultation hatte es geheißen: "Die Führung und Verwaltung der IPSAS leidet gegenwärtig unter unzureichender Beteiligung der für die staatliche Rechnungslegung in der EU zuständigen Behörden."

In der jetzt veröffentlichten Konsultation geht es um Führungs- und Verwaltungsstrukturen und -prozesse und Fragen der persönlichen Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Legitimation, Transparenz, Kompetenz und Fähigkeit, Kosteneffizienz und Rechenschaft. In Bezug auf die EPSAS selbst werden in der Konsultation die folgenden Themen angesprochen: Verlässlichkeit, Relevanz, innerer Zusammenhang, Vegleichbarkeit, Zugänglichkeit und Klarheit.

Die vorgeschlagene Einführung der EPSAS würde auf Grundlage einer EPSAS-Rahmenkonzeptverordnung erfolgen, die die rechtliche Grundlage für die EPSAS bilden soll. Folgende Merkmale der Verordnung werden vorgeschlagen:

  • Definierung der Führung und Verwaltung der EPSAS und Einrichtung eines EPSAS-Ausschusses,
  • Definierung eines Konsultationsprozesses für die Einführung und Übernahme der EPSAS - zentrales Element wäre der EPSAS-Ausschuss,
  • Definierung der Prinzipien, die die Führung und Verwaltung der EPSAS bestimmen, einschließlich einer Grundlage für die direkte Einbindung nationaler Standardsetzer und Rechnungslegungsbehörden der Regierungen in den Standardsetzungsprozess, Einrichtung der Oberaufsicht durch die EU-Kommisssion gemeinsam mit dem Rat, dem EU-Parlament und dem europäischen Rechnungshof,
  • Festlegung der Kernvorschriften der EPSAS wie beispielsweise periodengerechte Abgrenzung und doppelte Buchführung sowie
  • Bestätigung der IPSAS als Ausgangspunkt für die Entwicklung der EPSAS.

Der EPSAS-Ausschuss würde von der EU-Kommission geleitet und vertreten und würde sich aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedstatten einschließlich einiger begrenzten Anzahl nicht stimmberechtigter Beobachter zusammensetzen. Der Ausschuss würde ein Arbeitsprogramm für die Entwicklung der EPSAS entwerfen und wäre direkt in den Entscheidungsprozess eingebunden. Es würden Arbeitsgruppen eingerichtet, um die Arbeit des Ausschusses zu unterstützen. In diesen Arbeitsgruppen wären Fachexperten der Standardsetzer für den öffentlichen Sektor sowie die Rechnungslegungsbehörden der einzelnen Regierungen vertreten. Diese Arbeitsgruppen wären in die Entwicklung der EPSAS eingebunden und würden Interpretationsfragen verbindlich klären können.

In der Konsultation werden auch zwei optionale Elemente der Führungs- und Verwaltungsstruktur der EPSAS vorgeschlagen: Ein Governance-Beirat (EPSAS Governance Advisory Board, EPSAS GAB), dem bestimmte Aufsichtsfunktionen übertragen werden könnten, und ein Fachbeirat (EPSAS Technical Advisory Group, EPSAS TAG), der für den Austausch mit einer großen Bandbreite von Interessengruppen einschließlich des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), Regierungsfinanzstatistiker, Rechnungshöfen, Rechnungslegungsexperten aus dem öffentlichen und Privatsektor, Wissenschaftlern und Adressaten verantwortlich sein könnte.

Zum Konsultationspapier kann bis zum 17. Februar 2014 Stellung genommen werden. Stellungnahmen werden als Beantwortung eines eigens ausgefertigten Fragebogens erbeten. In dem Fragebogen werden spezifische Fragen zur Relevanz der Führungs- und Verwaltungsprinzipien, dem Wunsch nach einer Einrichtung von EPSAS GAB und EPSAS TAG und deren Struktur sowie einer möglicherweise einzurichtenden Interpretationsfunktion gestellt.

Auf der internetseite von Eurostat stehen Ihnen folgenden Informationen zur Verfügung:

  • Hintergrundinformationen zum gesamten Konsultationsprozess (link to Eurostat website)
  • Konsultationspapier Towards implementing European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) for EU Member States - Public consultation on future EPSAS governance principles and structures (Das Konsultationspapier ist derzeit nur auf Englisch verfügbar. Eurostst weist allerdings darauf hin, dass auf Anfrage Übersetzungen in weitere Amtssprachen der Europäischen Union bereitgestellt werden können.)

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