Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen von Derivaten und den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte in europäisches Recht

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20.12.2013

Die Europäische Union hat 'Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39 )' und 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36)' in europäisches Recht übernommen.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1375/2013 vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Juni 2013 ermöglicht hat, Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen zu designieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 1374/2013 vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht im Amtsblatt vom 20. Dezember 2013 werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Mai 2013 klargestellt hat, dass der für einen Vermögenswert erzielbare Betrag — wenn dieser dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht — lediglich für wertgeminderte Vermögenswerte anzugeben ist.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht jeweils dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB (1. Januar 2014). Eine frühere Anwendung ist zulässig.

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