FASB weicht mit Entscheidung von IASB-Leitlinien zu Klassifizierung und Bewertung ab
19.12.2013
Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB), den sog. "SPPI-Test" abzuschaffen, welcher als Teil der vorgeschlagenen Beurteilung der Zahlungsströme bei der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte vorgesehen war.
Bei den gemeinsamen Beratungen auf der Novembersitzung 2013 hatten IASB und FASB vorgeschlagen, die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte auf Grundlage ihrer vertraglichen Zahlungsströme und des Geschäftsmodells vorzuschreiben, in welchem diese gesteuert werden. Den von beiden Boards gemeinsam herausgegebenen Vorschlägen zufolge würde ein finanzieller Vermögenswert die Anforderungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen, wenn die Vertragsbedingungen des Instruments "zu bestimmten Zeitpunkten zu Zahlungen führen, die lediglich Zins und Tilgung darstellen" (solely payments of prinicipal and interest, SPPI).
Auf der gestrigen Sitzung erörterte der FASB allerdings die Komplexität, die mit dem vorgeschlagenen Test vertraglicher Zahlungsströme verbunden ist und enschied, die SPPI-Beurteilung abzulehnen. Nach Ansicht der Boardmitglieder könnte das Vorschreiben eines SPPI-Tests dazu führen, dass man bekannte Komplexität (d.h. die Zerlegungsvorschriften für eingebettete Derivate in den Bilanzierungsrichtlinien ASC 815-15) lediglich durch eine unbekannte Komplexität ersetze (den SPPI-Test). Stattdessen entschied der FASB mit 5 zu 2 Stimmen, die Vorschrift beizubehalten, nach der finanzielle Vermögenswerte entsprechend der bisherigen Leitlinien in ASC 815-15, d.h. nach dem "Bestehen eines klaren und eindeutigen Zusammenhangs", daraufhin untersucht werden sollten, ob ein eingebettetes derivatives Element von dem strukturierten finanziellen Vermögenswert abgespalten werden muss. Der FASB wies den Stab an zu untersuchen, ob der Test vertraglicher Zahlungsstromecharakteristika lediglich auf dem Kriterium eines "klaren und eindeutigen Zusammenhangs" nach ASC 815-15 fußen sollte oder man dieses Kriterium zur Weiterentwicklung des Tests verwenden solle. Der FASB wird die Ergebnisse der Untersuchung durch den Stab auf einer künftigen Sitzung erwägen.
Auf derselben Sitzung entschloss sich der FASB — bei der Entscheidung über die Zukunft seines Projekts zum Thema Wertminderungen —, mit seinem Modell aktuell erwarteter Kreditverluste (Current Expected Credit Loss, CECL) für die bilanzielle Abbildung von Wertminderungen fortzufahren und das vom IASB vorgestellte Modell erwarteter Kreditverluste nicht weiter zu verfolgen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Zusammenfassung der Boardbeschlüsse auf der Internetseite des FASB.