FRC fordert besseren Umgang mit außergewöhnlichen Posten

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15.12.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Erklärung veröffentlicht, mit der Unternehmen daran erinnert werden, was zu berücksichtigen ist, wenn außergewöhnliche Posten in den Abschluss aufgenommen werden sollen. Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des FRC sieht in diesem Bereich erheblich Verbesserungsbedarf.

Viele Unternehmen weisen in ihrer Gesamtergebnisrechnung außergewöhnliche Posten aus und ziehen davor eine Zwischensumme, den 'zugrunde liegenden Gewinn'. Der FRC stellt fest, dass bei vielen Unternehmen kein einheitlicher Umgang mit den außergewöhnlichen Posten vorliegt und der Ansatz nicht durchgängig erfolgt.

Um eine verbesserte und einheitliche Berichterstattung zu erreichen, sollten nach Meinung des FRRP die folgenden Punkte berücksichtigt werden, wenn beurteilt werden soll, ob zusätzliche Posten in die Gesamtergebnisrechnung aufgenommen werden:

  • Der Ansatz, den das Unternehmen gewählt hat, um Posten für eine separate Darstellung zu identifizieren, sollte ausgewogen in Bezug auf Gewinne und Verluste sein, deutlich kommuniziert und über die Jahre hinweg einheitlich angewendet werden. Außerdem sollten außergewöhnliche Posten eindeutig von alternativen Profitkennzahlen zu unterscheiden sein, bei denen keine Ableitung aus den IFRS vorliegt.
  • Gewinne und Verluste sollten in der ausgewiesenen Summe nicht saldiert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.
  • In Fällen, in denen die gleiche Kategorie wesentlicher Posten jedes Jahr und in ähnlicher Höheauftritt (beispielsweise Umstrukturierungskosten), sollte erwogen werden, ob diese Posten nicht Teil des zugrunde liegenden Gewinns darstellen.
  • In Fällen, in denen bedeutende Aufwandsposten nicht innerhalb einer absehbaren Zeit zu einer Finalisierung führen oder später umgekehrt werden könnten, sollten die Auswirkungen dieser Änderungen in ähnlicher Weise als zusätzliche Posten in späteren Perioden identifiziert werden, und Adressaten sollten in der Lage sein, Veränderungen in Bezug auf diese Posten über mehrere Perioden hinweg zu verfolgen.
  • Die steuerlichen Auswirkungen zusätzlicher Posten sollten erläutert werden.
  • Wesentliche Beträge von Barmitteln, die im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Posten stehen, sollten eindeutig in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden.
  • Wenn der zugrunde liegende Gewinn bei der Bestimmung der Vorstandsvergütung oder bei der Definition von Kreditvereinbarungen verwendet wird, sollten die Unternehmen sorgfältig darauf achten, die verwendeten Maßzahlen klar anzugeben.
  • Im Lagebericht sollte bei der Erläuterung der Ergebnisse klar gesagt werden, auf welche Profitkennzahlen Bezug genommen wird. Außerdem sollten alle bedeutenden Posten erläutert werden, die den nach IFRS berechneten Gewinn ausmachen.

Die englischsprachige Erklärung können Sie sich direkt von der Internetseite des FRC herunterladen.

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