IMA schlägt Schritte vor, um Nutzen aus der integrierten Berichterstattung ziehen zu können

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13.12.2013

Als Reaktion auf die Veröffentlichung des internationalen Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung letzten Montag hat das Institut für Managment Accounting (IMA) verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, wie die Unternehmensberichterstattung geändert werden kann, um besser dem öffentlichen Interesse zu dienen. IMA ist der Ansicht, dass die Ziele hinter der integrierten Berichterstattung definiert werden müssen und dass die Erstellung eines integrierten Berichts kein Ziel an sich sein kann.

IMA ist der Meinung, dass vier Sachverhalte adressiert werden müssen, wenn Nutzen aus der integrierten Berichterstattung gezogen werden soll:

    1. Schlussendliches Ziel sollte nicht das Erstellen eines einzigen integrierten Berichts sein. Vielmehr sollte dazu ermutigt werden, Angaben zu leisten, durch die Anleger und andere Interessengruppen besser informiert werden.
    2. Marktbelege sollten dadurch entwickelt werden, dass die Beurteilung des Nutzens der integrierten Berichterstattung mehr in den Bereich der "tatsächlichen Werterzeuger" der Wertschöpfungkette verschoben wird und nicht in den Händen der "Beobachter" liegt. Zu den Werterzeugern zählt IMA Unternehmenseigentümer, Unternehmensleitungen, Finanzvorstände, Ersteller, Anleger und Analysten.
    3. Ein Ansatz, der zu einem Lern- und Wachstumsprozess führt und greifbare Schritte wie verbesserte Angaben und genauere und informativere Abschlüsse mit Angaben zu immateriellen Vermögenswerten umfasst, sollte nach Meinung von IMA gewählt werden. Eine verpflichtende Berichterstattung hätte nach Meinung von IMA nachteilige Auswirkungen.
    4. Unterstützende Technologien wie beispielsweise XBRL-Formate oder strukturierte Daten, die möglicherweise das Kosten-Nutzen-Verhältnis der integrierten Berichterstattung positiv beeinflussen können, sollten entwickelt werden.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

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