Japan 'designiert' weitere IFRS

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30.12.2013

Am 27. Dezember 2013 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Die FSA hat zwecks Aktualisierung der im Vorjahr erfolgten IFRS-'Designierung' (Zulassung) alle Verlautbarungen des IASB, die bis zum 31. Oktober 2013 herausgegeben worden sind, der Liste der 'designierten' IFRS hinzugefügt.

Zu den seit der letzten 'Designierung' am 31. Oktober 2012 neu zugelassenen IFRS zählen:

  • Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte – Änderungen an IAS 36 (veröffentlicht im Mai 2013);
  • Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung – Änderung von IAS 39 (veröffentlicht im Juni 2013):
  • IFRIC 21 Abgaben (veröffentlicht im Mai 2013).

Noch nicht in der Liste der zugelassenen IFRS enthalten sind die nach dem 31. Oktober 2013 erfolgten Verlautbarungen des IASB. Hierdurch sind die beiden folgenden IFRS-Änderungen noch nicht Teil der 'Designierung':

  • Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge – Änderungen an IAS 19 (veröffentlicht im November 2013);
  • IFRS 9 Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (veröffentlicht im November 2013).

Eine Presseerklärung zur 'Designierung' (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

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