41 neue Länderprofile in Bezug auf die Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen

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09.12.2013

Die IFRS-Stiftung hat ihrer Sammlung von Profilen zur Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen weitere 41 Profile hinzugefügt, sodass die Gesamtzahl jetzt 122 Profile beträgt. Mit der Hinzufügung der neuen Profile wurde die dritte Phase zur Berurteilung des Fortschritts der Anwendung der IFRS weltweit abgeschlossen.

In der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Veröffentlichung der Profile findet sich auch eine Auswertung aller bisher erstellten 122 Länderprofile. Kernpunkte der Analyse sind:

  • Die Anwendung der IFRS wird bereits für alle oder die meisten inländischen börsennotierten Unternehmen in 101 der 122 Rechtskreise gefordert.
  • In den meisten der verbeleibenden Rechtskreise ist die Anwendung der IFRS zumindest einige der börsennotierten Unternehmen gestattet.
  • Von den 101 Rechtskreisen, die die IFRS für börsennotierte Unternehmen übernommen haben, fordern 60% auch die IFRS-Anwendung durch nicht börsennotierte Finanzinstitute und/oder große nicht börsennotierte Unternehmen.
  • Änderungen an den IFRS sind selten, meistens vorübergehend und in ihrer Anwendung begrenzt.

Seit neuestem stellt die IFRS-Stiftung auch einen Leitfaden für den Übergang auf die IFRS zur Verfügung: IFRS Foundation Adoption Guide. Darin werden für Rechtskreise, die einen Übergang auf die IFRS erwägen, Schritte beim Übergang genannt, mögliche Ansätze aufgezeigt und vor Fallen gewarnt.

Die Informationen in den Profilen wurden mit Hilfe verschiedener Quellen erarbeitet und überprüft. Wir sind stolz, dass IAS Plus mit Hilfe unserer vielen Landesfirmen der IFRS-Stiftung bei diesem ehrgeizigen Projekt helfen konnte, das von Paul Pacter, ehemaligem IASB-Mitglied und ehemaligem Webmaster von IAS Plus geführt wird, der ursprünglich unsere beliebte Tabelle zur Anwendung der IFRS weltweit erstellt hat, die durch die erweiterte Tabelle zur Anwendung der IFRS in den G-20-Staaten ergänzt wird.

Alle Profile stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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