Einstufung eines Unternehmens als Kleinstkapitalgesellschaft - Hinweis des IDW

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14.12.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass die Einordnung eines Unternehmens als Kleinstkapitalgesellschaft nicht eindeutig geregelt ist.

In der Presseerklärung des IDW heißt es dazu:

 

In den vergangenen Tagen haben das IDW vermehrt Anfragen zur erstmaligen Zuordnung eines Unternehmens zu der durch das MicroBilG neu geschaffenen Größenklasse "Kleinstkapitalgesellschaft" (§ 267a HGB) erreicht. Unter welchen Voraussetzungen diese Einstufung im Erstanwendungszeitpunkt der Vorschrift erfolgen kann, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt.

In diesem Zusammenhang weist das IDW auf die folgenden Dokumente hin:

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