Prüfungsschwerpunkte der österreichischen Finanzmarktaufsicht

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03.12.2013

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat auf Basis der Vorschläge der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (ÖPR) die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2013 festgelegt und veröffentlicht. Österreich war das letzte Land der Europäischen Union, das bislang noch nicht über eine Prüfstelle für Rechnungslegung verfügte. Ende 2012 wurde das 'Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind' beschlossen, das Mitte 2013 in Kraft trat. Bei Festlegung der ersten Prüfungsschwerpunkte haben sich FMA und ÖPR eng an den ESMA-Prüfungsschwerpunkten orientiert.

Für das zum 31. Dezember 2013 oder später endende Geschäftsjahr wurden die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt:

 

WERTMINDERUNG VON NICHTFINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN (IAS 36)

  • Cashflow-Prognosen (.33a, .34)
  • Beschreibung der Schlüsselannahmen bei Nutzwerten (.134(d))
  • Sensitivitätsanalysen (.134f)

LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES (IAS 19)

  • Die Eignung des Diskontierungszinssatzes (.83)
  • Versicherungsmathematische Annahmen (.144f)
  • Auswirkungen des geänderten IAS 19 (gem. IAS 1.10f)
  • Merkmale des Versorgungsplans (.139)

FAIR VALUE-BEWERTUNG UND OFFENLEGUNG (IFRS 13)

  • Erfüllungsrisiko (non-performance risk, .42 f)
  • Bewertungsobjekt (unit of account, .69)
  • Anhangangaben (.93, .97)
  • Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3)

ANGABEN ZU BILANZIERUNGSMETHODEN, ERMESSEN UND SCHÄTZUNGEN (IAS 1)

  • Darstellung der signifikanten Bilanzierungsmethoden, die für den Abschluss wesentlich und bedeutend sind, unter Angabe der Anwendung zulässiger Wahlrechte (.117).
  • Erläuterung der wesentlichen Ermessensentscheidungen und deren betragsmäßige Auswirkung auf die im Abschluss erfassten Posten (.122).
  • Angaben zu den Schätzungsunsicherheiten und dem damit zusammenhängenden Risiko von wesentlichen Anpassungen (Sensitivität) der Buchwerte im nächsten Geschäftsjahr (.125, .129).
  • Angaben zu Ereignissen und Umständen, die Zweifel an der Unternehmensfortführung aufwerfen (Going Concern, .25).
  • Angabe der wesentlichen Effekte künftiger Standards auf den Abschluss (IAS 8.30), insbesondere des Konsolidierungspakets (IFRS 10, 11 und 12).

BEWERTUNG UND OFFENLEGUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

  • Ermittlung aller objektiven Hinweise auf eine Wertminderung anhand aller verfügbaren Informationen am Abschlussstichtag (IAS 39.58).
  • Bedachtnahme auf das ESMA-Statement on Forbearance Practices im Finanzsektor
  • Die qualitativen und quantitativen Risiken zu Finanzinstrumenten (nach Art und Höhe, IFRS 7.31) sowie zu Risikokonzentrationen, insb. zur Kreditqualität (nach IFRS 7.36, .37).
  • Angaben zum Liquiditätsrisiko (IFRS 7.39, .B11E)

KONZERNLAGEBERICHT (§ 243 ABS. 1, 2 UND 5 UGB)

  • Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
  • Analyse der Geschäftstätigkeit unter Einbeziehung der für die Geschäftstätigkeit wichtigsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.

Die ersten fünf Punkte entsprechen den Prüfungsschwerpunkten von der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA. Der sechste Punkt ist eine rechtskreisspezifische Ergänzung, der sich auch in ähnlicher Form in den Prüfungschwerpunkten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) für 2014 findet.

Die FMA hat eine eigene Seite zum Thema 'Rechnungslegungskontrolle' eingerichtet, auf der sich neben den Prüfungsschwerpunkten auch weitere unterstützende Materialien finden.

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