FASB und PCC veröffentlichen Rahmenkonzept für die Entscheidungsfindung in Bezug auf Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen

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24.12.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB und der Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) das Rahmenkonzepts fertiggestellt, das bei der Entscheidungsfindung für nicht börsennotierte Unternehmen helfen soll. Dabei geht es vor allem um die Kriterien, die angelegt werden, wenn bestimmt wird, ob und unter welchen Umständen alternative Ansatz-, Bewertungs-, Angabe-, Darstellungs-, Inkraftsetzungs- oder Übergangsvorschriften für nicht börsennotierte Unternehmen, die nach US-GAAP berichten, zur Verfügung gestellt werden sollen.

Nach einem langen Konsultationsprozess hatten die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) im Mai 2012 die Einrichtung eines neuen Gremiums zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen bekanntgegeben. Der PCC hatte vor allem die Aufgabe, ein Rahmenkonzept für seine Entscheidungsfindung zu entwickeln, und hat dieses im April 2013 als Entwurf veröffentlicht. Er hat aber nebenbei auch schon erste Erleichterungen für nicht börsennotierte Unternehmen entwickelt.

Das jetzt vorgelgte Rahmenkonzept wurd von FASB und PCC neben dem bestehenden FASB-Rahmenkonzept verwendet werden, um zu entscheiden, an welchen Stellen Erleichterungen geschaffen werden können, die für kleine Unternehmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die Relevanz für Abschlussadresaten verbessern. Es werden dabei fünf bedeutende Faktoren genannt, die Finanzberichterstattungserwägen von börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen unterscheiden:

  • Anzahl der Abschlussadressaten,
  • Anlagestrategie der Abschlussadressaten,
  • Eigentümerschafts- und Kapitalstruktur,
  • Rechnungslegungsressourcen und
  • die Art und Weise, wie sich Ersteller neue Rehnungslegungsvorschriften informieren können.

Des weiteren werden in dem Rahmenkonzept fünf Bereiche genannt, in denen die Leitlinien zur Rechnungslegung und Finanzberichterstattung zwischen börsennotierten und nichtbörsennotierten Unternehmen abweichen können:

  • Ansatz und Bewertung,
  • Angaben,
  • Darstellung,
  • Zeitpunkte des Inkrafttretens und
  • Übergangsmethoden.

Gleichzeitig mit dem neuen Rahmenkonzept hat der FASB auch eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben, die der Definition eines Unternehmens mit öffentlicher Geschäftstätigkeit ('Public Business Entity') gilt. Mit Hilfe der ASU können FASB und PCC zum einen bestimmen, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich des neuen Rahmenkonzepts fallen, und zum anderen den Anwendungsbereich neuer Finanzberichterstattungsvorschriften bestimmen, indem sie festlegen, ob Vorschriften nur für börsennotierte Unternehmen oder für alle Unternehmen mit öffentlicher Geschäftstätigkeit gelten.

Folgende weiterführenden englischsprachigen Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

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