Dezember

Forschungspapier von EFRAG, ANC und FRC zur Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss

18.12.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) haben ein gemeinsames Forschungspapier zur 'Rolle des Geschäftsmodells im Abschluss' veröffentlicht. Das Papier ist das Ergebnis eines der Projekte auf der pro-aktiven Agenda von EFRAG.

Das Papier führt durch die Kapitel

    1. Hintergrund
    2. Das Geschäftsmodell in den IFRS
    3. Angenommene Bedeutung und Beispiele vorn Geschäftsmodellen
    4. Konzeptionelle Diskussion und
    5. Auswirkungen des Geschäftsmodells auf Abschlüsse

zu den Schlussfolgerungen, dass das Geschäftsmodell weiterhin eine Rolle in der Finanzberichterstattung spielen sollte, dass es Zeit für einen Wechsel bei der gegenwärtigen ad hoc-Nutzung des Konzepts ist und dass das Konzept in das Rahmenkonzept zusammen mit sachgerechten Leitlinien für die Standardsetzung aufgenommen werden sollte.

Ein Bulletin zum Rahmenkonzept zur Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung, das im Juli 2013 herausgegeben wurde, enthielt auch Erwägungen zu der Frage, ob Finanzberichterstattung auf Grundlage des Konzepts des Gschäftsmodells nützliche Informationen bietet.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Zu dem Forschungspapier kann bis zum 31. Mai 2014 Stellung genommen werden.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

17.12.2013

Der HGB- und der IFRS-Fachausschuss des DRSC haben vom 2. bis 4. Dezember 2013 zum Teil gemeinsam 2013 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzungen wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

17.12.2013

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Es gab einige kleinere Anpassungen, aber im wesentlichen bietet diese neueste Fassung einfach einen konsolidierten Überblick über den gegenwärtigen Stand: Abgeschlossene oder aufgegebene Projekte wurden aus der Übersicht genommen und erneute Erörterungen für Projekte festgesetzt, in deren Rahmen kürzlich Entwürfe veröffentlicht wurden.

 

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Diskussionspapier erneute Erörterungen 1. und 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2014
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier

1. Quartal 2014

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. oder 2. Quartal 2014
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 1. Quartal 2014*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Zwischenstandard Entwurf endgültiger Standard 1. Quartal 2014
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. Quartal 2014
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 1. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 26. November 2013

Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Den Arbeitsplan mit Stand vom 17. Dezember 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

16.12.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen als Ergebnis der jährlichen Verbesserungsprozesse 2010-2012 und 2011-2013 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat am 12. Dezember 2012 sowohl die jährlichen Verbesserungen 2010-2012 als auch die jährlichen Verbesserungen 2011-2013 abgeschlossen. Betroffen sind die Standards IFRS 1, IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24, IAS 38 und IAS 40. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2014 in Kraft, müssen aber noch für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Einen Überblick über die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften zum 31. Dezember 2013 gewinnen Sie auch in unserem deutschsprachigen Musterkonzernabschluss 2013.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 16. Dezember 2013).

Neuer Vizepräsident des DRSC

16.12.2013

Der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat Peter Mißler zum Vizepräsidenten gewählt.

Die Neuwahl war notwendig geworden, weil der bisherige Vizepräsident im August 2013 vorzeitig auf eigenen Wunsch aus dem DRSC ausgeschieden ist.

Der neu gewählte Vizepräsident wird bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden am 31. März 2014 weiterhin als Zentralbereichsleiter Konzernrechnungswesen und Reporting bei der Deutsche Post AG tätig sein und Mitte Juni 2014 zum DRSC wechseln. Bis dahin wird Dr. Christoph Hütten, derzeit kommissarischer Vizepräsident, die Arbeit fortführen.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

FRC fordert besseren Umgang mit außergewöhnlichen Posten

15.12.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Erklärung veröffentlicht, mit der Unternehmen daran erinnert werden, was zu berücksichtigen ist, wenn außergewöhnliche Posten in den Abschluss aufgenommen werden sollen. Der Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP) des FRC sieht in diesem Bereich erheblich Verbesserungsbedarf.

Viele Unternehmen weisen in ihrer Gesamtergebnisrechnung außergewöhnliche Posten aus und ziehen davor eine Zwischensumme, den 'zugrunde liegenden Gewinn'. Der FRC stellt fest, dass bei vielen Unternehmen kein einheitlicher Umgang mit den außergewöhnlichen Posten vorliegt und der Ansatz nicht durchgängig erfolgt.

Um eine verbesserte und einheitliche Berichterstattung zu erreichen, sollten nach Meinung des FRRP die folgenden Punkte berücksichtigt werden, wenn beurteilt werden soll, ob zusätzliche Posten in die Gesamtergebnisrechnung aufgenommen werden:

  • Der Ansatz, den das Unternehmen gewählt hat, um Posten für eine separate Darstellung zu identifizieren, sollte ausgewogen in Bezug auf Gewinne und Verluste sein, deutlich kommuniziert und über die Jahre hinweg einheitlich angewendet werden. Außerdem sollten außergewöhnliche Posten eindeutig von alternativen Profitkennzahlen zu unterscheiden sein, bei denen keine Ableitung aus den IFRS vorliegt.
  • Gewinne und Verluste sollten in der ausgewiesenen Summe nicht saldiert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.
  • In Fällen, in denen die gleiche Kategorie wesentlicher Posten jedes Jahr und in ähnlicher Höheauftritt (beispielsweise Umstrukturierungskosten), sollte erwogen werden, ob diese Posten nicht Teil des zugrunde liegenden Gewinns darstellen.
  • In Fällen, in denen bedeutende Aufwandsposten nicht innerhalb einer absehbaren Zeit zu einer Finalisierung führen oder später umgekehrt werden könnten, sollten die Auswirkungen dieser Änderungen in ähnlicher Weise als zusätzliche Posten in späteren Perioden identifiziert werden, und Adressaten sollten in der Lage sein, Veränderungen in Bezug auf diese Posten über mehrere Perioden hinweg zu verfolgen.
  • Die steuerlichen Auswirkungen zusätzlicher Posten sollten erläutert werden.
  • Wesentliche Beträge von Barmitteln, die im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Posten stehen, sollten eindeutig in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden.
  • Wenn der zugrunde liegende Gewinn bei der Bestimmung der Vorstandsvergütung oder bei der Definition von Kreditvereinbarungen verwendet wird, sollten die Unternehmen sorgfältig darauf achten, die verwendeten Maßzahlen klar anzugeben.
  • Im Lagebericht sollte bei der Erläuterung der Ergebnisse klar gesagt werden, auf welche Profitkennzahlen Bezug genommen wird. Außerdem sollten alle bedeutenden Posten erläutert werden, die den nach IFRS berechneten Gewinn ausmachen.

Die englischsprachige Erklärung können Sie sich direkt von der Internetseite des FRC herunterladen.

ICAEW veröffentlicht Bericht mit Forderung nach Änderungen bei den Angaberegeln

15.12.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht seiner Finanzberichterstattungsfakultät veröffentlicht, in dem nach einer dringenden Reform der Regulierung von Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung gerufen wird, da nach Aussage im Bericht, die gegenwärtige Situation schlimmer werden und der Umfang nicht relevanter Angaben zunehmen wird, wenn das System nicht bald geändert wird.

In dem Bericht mit dem Titel Financial Reporting Disclosures: Market and Regulatory Failures wird argumentiert, dass die gegenwärtige Angabenüberlast zu einem Großteil das Ergebnis des regulatorischen Umfelds ist. Gleichzeitig heißt es in dem Bericht aber auch, dass dieses Umfeld die Antwort auf das Versagen des Marktes für Finanzberichterstattungsinformationen ist. Schließlich heißt es, dass sowohl das Versagen des regulatorischen Umfelds als auch des Marktes teilweise die inneliegenden Beschränkenden der Finanzberichterstattung widerspiegeln.

Wichtigster Punkt des Berichts ist, dass die Probleme aus einem für alle gleichen Ansatz in Bezug auf Angaben resultieren, bei dem nicht berücksichtigt wird, dass es einen Konflikt zwischen zwischen Regulierung und Standardisierung von Angaben im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung einerseits und der Vielzahl von Bedürfnissen von Firmen und Adressaten andererseits gibt. Dieser Ansatz hat dazugeführt, dass Regulierer von Unternehmen fordern, die gleichen Informationen gegenüber allen Adressaten offenzulegen, unabhängig davon, ob alle Nutzer auf die gleiche Art und Weise von langen und komplexen Angaben profitieren. Die Standardisierung von Angaben hat auch dazu geführt, dass eine erhebliche Anzahl von unwesentlichen Angaben als Ergebnis "einer stets wachsenden Liste von geforderten Angaben, die zu irgendeinem Zeitpunkt für zumindest einige Unternehmen als wichtig erkannt wurden," veröffentlicht werden.

In ihrem Bericht empfiehlt die Finanzberichterstattungsfakultät ein Reformprogramm, das vier Möglichkeiten zeigt, wie die Gründe des Problems adressiert werden können:

 

    1. Reform des Standardsetzungsprozesses für Angabevorschriften
      1. Der Standardsetzungsprozess sollte reformiert werden und den Ansichten der Anteilseigner mehr Gewicht geben, die die Kosten als Ergebnis der Angabevorschriften tragen.
      2. Die Standardsetzer sollten ein Rahmenkonzept entwickeln, das eine Struktur für das Setzen von Angabevorschriften bietet.
      3. Wenn Unternehmen bestimmte Angabevorschriften einhalten, aber dadurch größtenteils unwesentliche Informationen produzieren, sollten Standardsetzer bei der Entscheidung berücksichtigen, ob diese Angabevorschriften angemessen sind.
    2. Änderung der Angabevorschriften selbst
      1. Die Angabevorschriften sollten Unternehmen gestatten, separate Informationssätze für verschiedenen Adressatengruppen zu veröffentlichen.
      2. Die Standardsetzer sollten regelmäßig ihre Angabevorschriften überprüfen, um unnötige Angabevorschriften auszumerzen.
    3. Änderung der Art und Weise, wie die Vorschriften umgesetzt werden
      1. Um die Anreize zu verringern, unwesentliche Angaben zu leisten, sollten die Durchsetzungsbehörden klarstellen, dass sie nicht gegen Unternehmen vorgehen, die unwesentliche Informationen nicht berichten. Sie sollten sogar Unternehmen dazu ermutigen, nicht wesentliche Angaben wegzulassen.
      2. Prüfer sollten davon Abstand nehmen, Unternehmen zu ermutigen, unwesentliche Angaben zu leisten. Sie sollten ihre Mandanten ermutigen, unwesentliche Angaben wegzulassen.
      3. Wenn Durchsetzungsbehörden und Prüfer ihren Ansatz in Bezug auf Wesentlichkeit überdacht haben, sollten die Unternehmen Angaben weglassen, die eindeutig unwesentlich sind.
    4. Mehr Verlass auf nicht vorgeschriebene Lösungen
      1. Ersteller und Adressaten sollten direkt miteinander kommunizieren, um die freiwillige öffentliche Angabe von Informationen zu erörtern, die derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden, und sich nicht gänzlich darauf verlassen, dass Standardsetzer neue Angabevorschriften erlassen.

Das ICAEW weist darauf hin, dass diese Empfehlungen miteinander im Zusammenhang stehen und dass "keine Gruppe allein in der Lage ist, die Angaben im Rahmen der Finanzberichterstattung und ihre Durchsetzung zu reformieren; ein koordinierte Ansatz ist notwendig". Dieser Hinweis spiegelt  die Kernbotschaft wider, die das IASB-Forum zur Angabenüberlast im Januar zutage förderte: dass Adressaten, Ersteller, Standardsetzer, Prüfer und Regulierer alle zu dem wahrgenommenen Problem im Hinblick auf Angaben beitragen und dass jede dieser Parteien zur Lösung des Problems beitragen muss. Erst kürzlich war die dänische Regulierungsbehörde für Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, (Erhvervsstyrelsen oder Danish Business Authority (DBA)) eine der ersten Regulierungsbehörden, die Unternehmen aktiv ermutig hat, jegliche unwesentlichen Informationen und Angaben in ihren Abschlüssen wegzulassen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des ICAEW:

Mitschrift von der Dezembersitzung des IASB

14.12.2013

Der IASB hielt seine monatliche Sitzung am 12. Dezember 2013 in London ab. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28, IAS 16/38, IAS 19 und IFRS 1, den Projektphasen Wertminderungen und begrenzte Änderungen im Projekt Finanzinstrumente sowie der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts bei Portfolien eingestellt.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2013 in deutscher Sprache

14.12.2013

Deloitte Deutschland hat den IFRS-Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der fiktiven International GAAP Holding Limited für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2013 hat zum Ziel, die in der Europäischen Union anzuwendenden Darstellungs- und Angabevorschriften gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) zu veranschaulichen. Er enthält zusätzliche „Best Practice“ Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind.

Zugang zum Musterkonzernabschluss und entsprechenden Anwendungsanweisungen haben Sie hier.

Zwei neue Schweizer Prüfungsstandards zum 15. Dezember in Kraft gesetzt

14.12.2013

Der Kammervorstand der Treuhand-Kammer hat anfang Dezember zwei neue Prüfungsstandards verabschiedet und gemeinsam mit den 'Schweizer Prüfungsstandards, Ausgabe 2013' zum 15. Dezember 2013 in Kraft gesetzt.

Im PS 870 Prüfung von Softwareprodukten wird die Berufsauffassung dargelegt, nach der Prüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit bei der Prüfung von Softwareprodukten und der Erteilung von Zertifikaten zu Softwareprodukten vorgehen.

PS 950 Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die weder Prüfungen noch Reviews von vergangenheitsorienten Finanzinformationen darstellen  setzt den Rahmen für die Prüfung und Beurteilung von Sachverhaltsinformationen, die sich außerhalb des Spektrums vergangenheitsorientierter Finanzinformationen bewegen.

Gleichzeitig hat die Treuhand-Kammer auch einen neuen Prüfungshinweis (PH) 10 zur Prüfung besonderer Vorgänge - Berichtsbeispiele nach neuen PS veröffentlicht.

Die Teuhand-Kammer hat auf ihrer Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.