Dezember

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2011-2013 ab

12.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2011-2013), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind vier Standards durch diese Änderungen betroffen.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2011–2013 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

 

Verlautbarung Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen)
Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS
Stellt klar, dass ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vorzeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures
Stellt klar, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst ausgeschlossen ist.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Anwendungsbereich von Paragraf 52 (Ausnahme für Portfolien)
Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolien in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge beinhaltet, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt
Stellt klar, dass die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllt, die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander erfordert.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.

IASB schließt Prozess der jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 ab

12.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2010-2012), die sich aus den in diesem Zyklus erörterten Sachverhalten ergeben haben, veröffentlicht. Es sind sieben Standards durch diese Änderungen betroffen.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Die Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2010–2012 führen zu direkten Änderungen an den folgenden Standards:

 

Verlautbarung Änderung
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Definition von 'Ausübungsbedingungen'
Stellt die Definitionen von 'Ausübungsbedingungen' und 'Marktbedingung' klar und fügt Definitionen für 'Leistungsbedingung' und 'Dienstbedingung' hinzu (die vorher Teil der Definition von 'Ausübungsbedingungen' waren).
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
(mit Folgeänderungen an anderen Standards)
Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss
Stellt klar, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
IFRS 8 Geschäftssegmente

Zusammenfassung von Geschäftssegmenten
Schreibt vor, dass ein Unternehmen die Ermessenentscheidungen offenzulegen hat, die von der Unternehmensleitung bei der Anwendung der Zusammenfassungskriterien auf Geschäftssegmente getroffen hat.

Überleitung  der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens
Stellt klar, dass ein Unternehmen nur Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens zur Verfügung stellen muss, wenn die Vermögenswerte des Segments regelmäßig berichtet werden.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen mit Folgeänderungen an den Grundlagen für Schlussfolgerungen anderer Standards)
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
Stellt klar, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die Änderung von IFRS 9 und IAS 39 nicht zur Abschaffung der Möglichkeit geführt hat, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz ohne Abzinsung zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind.
IAS 16 Sachanlagen Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung
Stellt klar, dass bei einer Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Mitglieder der Unternehmensführung
Stellt klar, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist.
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung
Stellt klar, dass bei einer Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB und auf unserer entsprechenden IAS Plus-Projektseite zu den jährlichen Verbesserungen.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Änderungen näher erläutert werden.

G4-Richtlinien in deutscher Übersetzung verfügbar

11.12.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat Übersetzungen der vierten umfassenden Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") in verschiedenen Sprachen veröffentlicht - unter anderem liegen die Richtlinien jetzt auch auf deutsch vor.

Die G4-Richtlinien, die am 24. Mai 2013 veröffentlicht wurden, sind in zwei Teile gegliedert:

  • Berichterstattungsgrundsätze und Standardangaben - dieser Teil beinhaltet die Kriterien, die anzuwenden sind, wenn Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den Leitlinien erstellt werden, die Berichterstattungsgrundsätze, die Nachhaltigkeitsberichten zugrunde liegen (im Sinne von Inhalt und Qualität), und die allgemeinen und spezifischen Standardangaben, die erforderlich sind. Die deutsche Übersetzung ist Ihnen hier auf der Internetseite von GRI zugänglich.
  • Umsetzungsanleitung - dieser Teil bietet weitere Erläuterungen dazu, wie die Berichterstattungsprinzipien anzuwenden und die Angaben zu erarbeiten sind. Die deutsche Übersetzung ist Ihnen hier auf der Internetseite von GRI zugänglich.

Die weiteren verfügbaren Übersetzungen (ins Spanische, Portugiesische und Französische) sind Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite von GRI zugänglich.

IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus (Zyklus 2012-2014)

11.12.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an vier International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Änderungen sollen für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung aller Änderungen soll zulässig sein, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

 

IFRS Thema der Änderung
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben)

Klarstellung der Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 in Bezug auf Angaben zur Saldierung auf zusammengefasste Zwischenberichte

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden)

IAS 34 Zwischenberichterstattung Klarstellung der Bedeutung von 'an anderer Stelle im Zwischenbericht' und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen

Der Entwurf ED/2013/11 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012–2014 ist auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier. Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 13. März 2014.

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter herausgegeben, in dem die Vorschläge des IASB näher erläutert werden.

Der FASB wird seine Agenda nicht im luftleeren Raum festlegen

11.12.2013

In seiner Rede bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) ging der FASB-Vorsitzende Russell Golden auf die grundlegenden Faktoren ein, die für künftigen Agenda des FASB bestimmend sein werden. Dabei verwies er auch Projekte des IASB und die Zusammenarbeit mit EFRAG.

Golden erklärte, dass nach Abwicklung der gemeinsamen Projekte mit dem IASB die künftigen Projekte des FASB in vier Kategorien fallen werden: grundlegende Projekte, Projekte im Zusammenhang mit Ansatz, Bewertung und Darstellung, Projekte zur Reduzierung der Komplexität und Projekte im Zusammenhang mit Übergang und Umsetzung. In den ersten drei Kategorien wählte Golden internationale Bezugspunkte für seine Erläuterungen.

Zu den grundlegenden Projekten zählte Golden das Rahmenkonzept und das Angabenrahmenkonzept. Die Wiederaufnahme des Projekts zum IFRS-Rahmenkonzept durch den IASB habe auch erneutes Interesse an diesem Projekt beim FASB aufleben lassen. Ausgangspunkt für die weiteren Arbeiten des FASB soll der Stand sein, der im gemeinsamen Projekt mit dem IASB erreicht wurde. Golden erklärte: "Das würde uns helfen, den Prozess der Harmonisierung von US-GAAP und IFRS fortzusetzen." Auch beim Angabenrahmenkonzept verwies er auf internationale Konsultationen: "Wir haben eine bedeutende Menge Zeit damit verbracht, uns bei diesem Projekt mit dem IASB und der European Financial Regulatory Advisory Group – oder EFRAG – auszutauschen, die an ihrem eigenen Angabenprojekt arbeitet."

Bei den Projekten im Zusammenhang mit Ansatz, Bewertung und Darstellung nannte Golden Pensionsbilanzierung als ein Beispiel für Bereiche, in denen der FASB tätig werden sollte. Dabei gab er zwar an, dass der FASB über einen robusten Standard in diesem Bereich verfüge, aber er verwies auch darauf, dass der IASB in diesem Zusammenhang aktiver gewesen sei - beispielsweise mit der Veröffentlichung von IAS 19 (2011). Er meinte: "Wir beabsichtigen ganz sicher, zu berücksichtigen, was der IASB tut, während wir damit beginnen, unsere eigenen nächsten Schritte zu durchdenken." Er verwies auch auf Kommentare der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), dass bestimmte Sachverhalte in den IFRS adressiert werden, unter US-GAAP aber nicht.

Schließlich gab Golden auch an, dass die Projekte zur Reduzierung der Komplexität von den gemeinsamen Erfahrungen mit dem IASB profitieren würden. Er verwies dabei insbesondere auf den Standard zur Erlöserfassung, der als Ergebnis des gemeinsamen Projekts mit dem IASB im ersten Quartal des nächsten Jahres erscheinen soll.

Zum Manuskript der vollständigen Rede von Golden in englischer Sprache gelangen Sie auf der Internetseite des FASB.

Neue Ausgabe des Versicherungsnewsletters

11.12.2013

Die neueste Ausgabe trägt den Titel 'Der Comment Letter von Deloitte' und hat die Meinung von Deloitte zu den wesentlichen im Rahmen des Reexposures zu kommentierenden Sachverhalten zum Gegenstand.

Mit dem Ablauf der Kommentierungsfrist hat auch Deloitte seine von einer internen Arbeitsgruppe erarbeiteten Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge veröffentlicht. Diese hat die Stellungnahme von Deloitte zu den fünf Themenkomplexen Verrechnung mit der vertraglichen Servicemarge (VSM), "Spiegel"-Ansatz, Ausweismodell, Zinsaufwand und OCI-Lösung sowie Übergangsbestimmungen zum Gegenstand. Darüber hinaus werden die Kosten und Nutzen des intendierten Standards sowie dessen Deutlichkeit kommentiert.

Sie können sich die neueste Ausgabe des Newsletters hier herunterladen. Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier.

Dänischer Regulierer ist überzeugt, dass die Angabenüberlast auch innerhalb der bestehenden IFRS angegangen werden kann

11.12.2013

Die dänische Regulierungsbehörde für Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, (Erhvervsstyrelsen oder Danish Business Authority (DBA)) hat ihre traditionelle Kommunikation zu Themen, die zum Jahresabschluss zu berücksichtigen sind, versendet. Im diesjährigen sogenannten 'Weihnachtsbrief' drängt die DBA Unternehmen, aktiv nach unwesentlichen Informationen und Angaben im Abschluss zu suchen, die weggelassen werden können.

Die DBA schreibt dazu:

Wir glauben, dass es von großem Vorteil sein wird, wenn sich die Unternehmen nicht nur darauf konzentrieren, die formellen und spezifischen Vorschriften der Gesetze einzuhalten, sondern sich auch darauf konzentrieren, wie diese Informationen dargeboten werden. Abschlüsse müssen natürlich auch weiterhin den gesetzlichen Vorschriften genügen. Aber die Praxis hat doch gezeigt, dass es oft möglich ist, - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - die Darstellung von Finanzinformationen erheblich zu verbessern.

Um dies zu erreichen, schlägt die DBA verschiedene Bereiche vor, in denen Unternehmen aktiv nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen können - dazu gehören die Wiederholung von Informationen, Angabephrasen und Marketingbotschaften. Die vier Empfehlungen der DBA lauten:

  • Vermeiden Sie Wiederholungen - diese vergrößern nicht nur den Umfang des Abschlusses, es besteht auch das deutliche Risiko, dass die Beschreibungen an den einzelnen Stellen nicht miteinander im Einklang stehen.
  • Vermeiden Sie allgemeine Aussagen - obwohl Musterkonzernabschlüsse zur Verfügung stehen und sehr gut als Inspirationsquelle dienen können, sollten sie nicht unkritisch übernommen werden, da sie für ein Durchschnittsunternehmen geschrieben sind, was ein Einzelunternehmen niemals ist.
  • Lassen Sie unwesentliche Informationen weg - die IFRS enthalten viele detaillierte Angabevorschriften, aber ein Unternehmen sollte stets überprüfen, welche Informationen unwesentlich sind und daher weggelassen werden können (und sollten).
  • Begrenzen Sie Ihre marketingorientierte Darstellung - lassen Sie Informationen weg, die eher aus Marketinggründen aufgenommen werden (Informationen, die nicht erforderlich sind und für Adressaten nicht unbedingt notwendig sind); ein guter Ort für diese Art von Informationen wären die Internetseite eines Unternehmens oder anderer Kommunikationen, nicht der Abschluss.

In der gegenwärtigen Debatte um die Angabenüberlast ist diese Aufforderung ein interessanter Schritt der DBA. In der Vergangenheit haben die Durchsetzungsentscheidungen der DAB gezeigt, dass sie (wie viele andere Regulierer in Europa) sich sehr stark darauf kaprizierte, dass jede Angabevorschrift in den IFRS berücksichtigt wird. Jetzt scheint es, dass die DBA eine der ersten Aufsichten ist, die auf die Kernbotschaft reagieren, die das IASB-Forum zur Angabenüberlast im Januar zutage förderte: dass Adressaten, Ersteller, Standardsetzer, Prüfer und Regulierer alle zu dem wahrgenommenen Problem im Hinblick auf Angaben beitragen und dass jede dieser Parteien zur Lösung des Problems beitragen kann.

Der Weihnachtsbrief der DBA steht nur in dänischer Sprache zur Verfügung. Er kann von der Internetseite der DBA heruntergeladen werden. Die Angabenüberlast ist dabei nur ein Thema, auf das eingegangen wird. Die DBA erinnert dänische Unternehmen auch an neue Vorschriften im dänischen Gesetz über Jahresabschlüsse, ESMA-Prüfungsschwerpunkte für 2013 und ausgewählte Themen, die sich aus den Durchsetzungsaktivitäten der DBA in Dänemark ergeben haben.

IASB-Vorsitzender nennt 2013 'ein sehr produktives Jahr für den IASB'

10.12.2013

Bei der jährlichen Konferenz des amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hinsichtlich Entwicklungen bei der SEC und der US-amerikanischen Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Errungenschaften des IASB am SEC-Bericht vom Juli 2012 gemessen.

In seiner Rede blickte Hoogervorst auf das Jahr 2013 zurück und kam zu der Schlussfolgerung, dass es sehr erfolgreich gewesen sei und es viele Schritte bei der Verwirklichung des Auftrags des IASB gegeben habe, die Rechnungslegung weltweit transparenter zu gestalten. Zur Untermauerung seiner Einschätzung zog Hoogervorst die Schlussfolgerungen des IFRS-Berichts des Stabs der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) heran.

So ging er auf die Einschätzung des Stabs der SEC ein, dass der IASB seine Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern vertiefen müsse. Hoogervorst erwähnte die Gründung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) im Februar 2013, in dem auch der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) ein Mitglied ist.

Danach wendete sich Hoogervorst den aus seiner Sicht "erschreckenden Schätzungen der Kosten des IFRS-Übergangs für US-amerikanische Emittenten" zu, die im SEC-Bericht enthalten waren. Er verwies auf die Ergebnisse einer Studie zu den Kosten der IFRS-Übernahme in Kanada, die im Juli 2013 veröffentlicht wurden. Kernergebnis der Studie war, dass die Kosten für die Übernahme im Wesentlichen so erwartet und budgetiert wurden, dass der größte Teil der Kosten so hoch wie erwartet oder geringer war und dass die Kosten zwar bedeutend, aber zu bewältigen waren.

Da der SEC-Bericht auch einen Verweis auf einen Mangel an Informationen hinsichtlich des Ausmaßers der Übernahme der IFRS in den einzelnen Rechtskreisen enthalten hatte, verwies Hoogervorst auf die Rechtskreisprofile, die die IFRS-Stiftung erstellt - von denen die letzten 41 erst gestern veröffentlicht wurden. Die Profile bieten detaillierte Informationen zu Anwendung der IFRS in einzelnen Rechtskreisen und haben auch gezeigt, dass in mehr als 100 der befragten 122 Ländern die Anwendung der IFRS für alle oder die meisten inländischen börsennotierten Unternehmen in 101 der 122 Rechtskreise gefordert wird.

Als die letzte große Entwicklung im Jahr 2013, die eine der Schlussfolgerungen aus dem SEC-Bericht widerlegt, erwähnte Hoogervorst die Protokollvereinbarung zwischen der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der IFRS-Stiftung vom September 2013. Die darin festgelegte Zusammenarbeit zielt darauf ab, die einheitliche Anwendung und Durchsetzung internationaler Standards auf globaler Grundlage zu gewährleisten.

Den vollständigen Text der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Internetpräsentation des IASB zur Angabeninitiative

10.12.2013

Der Stab des International Accounting Standards Board (IASB) bietet am 16. Dezember 2013 eine Internetpräsentation zur Angabeninitiative an.

Während der Sendung, die etwa 30 Minuten dauern wird, soll erörtert werden, wie der IASB im Rahmen des Projekts zur Angabeninitiative versucht, herauszufinden, wie die Angabevorschriften in der IFRS-Berichterstattung verbessert werden können. Es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Für die Teilnahme an der Präsentation ist eine (kostenlose) Registrierung erforderlich. Weitere Informationen zur Präsentation finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Blaues Buch 2014 jetzt verfügbar

09.12.2013

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die konsolidierte Fassung der IFRS ohne vorzeitige Anwendung jetzt verfügbar ist.

Diese Version, die das "Blaue Buch" genannt wird, enthält alle offiziellen Verlautbarungen, die zum 1. Januar 2014 verpflichtend sind. Sie enthält keine IFRS, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2014 liegt.

Gegenüber der Ausgabe 2013 haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Änderungen an den folgenden Standards: IFRS 1, 3, 5, 7, 9, 10, 12 und 13 sowie IAS 7, 12, 24, 27, 28, 32, 34, 36 und 39,
  • eine neue Interpretation: IFRIC 21,
  • neue Satzung und Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung.

Das blaue Buch kann für £68 plus Versandkosten erworben werden (es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittleren Einkommen sowie Mengenrabatt). Die Publikation kann über die Internetseite des IASB bezogen werden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.