Kanada verschiebt verpflichtende IFRS-Anwendung durch bestimmte preisregulierte Unternehmen auf 2015
18.02.2013
Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) hat entschieden, dass die verpflichtende Anwendung der IFRS durch bestimmte Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2015 verschoben wird.
Mit der jetzigen Entscheidung wird die Verschiebung auf 2014, die im September 2012 bekanntgegeben worden war, um ein weiteres Jahr verlängert. Hintergrund ist, dass der IASB sein Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 wieder aufgenommen hat und zweigleisig abwickelt. Eine Zwischenlösung, die zuerst erarbeitet werden soll, soll als Entwurf in der ersten Jahreshälfte 2013 veröffentlicht werden und wird wahrscheinlich bereits Ende 2013 zur Verfügung stehen. Der Interimstandard soll eine Art Bestandsschutz für die bestehenden Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den bisher verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen bieten, bis das umfassende Projekt abgeschlossen ist, vorausgesetzt bestimmte Voraussetzungen, die im Zwischenstandard noch festgelegt werden müssen, werden erfüllt.
Angesichts dieser Entwicklungen soll der verlängerte Aufschub des AcSB bewirken, IFRS-Erstanwendern ausreichend Zeit zu geben, Vergleichszahlen auf Grundlage des neuen Zwischenstandards zu erstellen.
Das neue verpflichtende Datum des Übergangs auf IFRS, das der AcSB festgelegt hat, fällt auch mit dem Auslaufen der Ausnahme zusammen, die von den kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) gewährt worden war und nach der Unternehmen, die nicht bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, vorübergehend US-GAAP anstelle von IFRS anwenden dürfen.
Weitere Informationen zum Aufschub der verpflichtenden IFRS-Anwendung finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des AcSB.