DRSC sieht 'Auffassungsproblem' beim Macro Hedge Accounting

  • DRSC Image

19.02.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Vorgehensweise beim Hedge Accounting-Projekt genommen.

Wir übersetzen Ihnen nachfolgend eine Auszug aus der englischsprachigen Stellungnahme des DRSC zum Stellungnahmenetwurf von EFRAG vom 22. Janaur 2013:

 

Während wir EFRAG zustimmen, dass die Praxis zu einer anderen Schlussfolgerung zu kommen scheint als der IASB bezüglich der Frage, was 'Macro Hedging' ist, stimmen wir den übermittelten Botschaften und den vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf die bestehenden Hedge-Accounting-Praxis nach IAS 39 nicht zu. Unsere wesentlichen Punkte, die wir im Anhang näher erläutern, sind die folgenden:
  • IAS 39 hat nie ein Macro-Hedging-Konzept enthalten. Im Standard wird ein transaktionsbasierter Ansatz verwendet, der oft auch als 'Micro Hedge Accounting' beschrieben wird.
  • Da die gegenwärtige Version von IAS 39 kein Macro-Hedge-Accounting-Konzept enthält, kann der IASB seinen Anwendern auch nichts wegnehmen, indem er die Vorschriften nach IFRS 9 verschiebt. Deshalb ist die Botschaft im letzten Absatz der ersten Seite des Schreibens faktisch falsch – "EFRAG ist der Meinung, dass die überarbeitete Formulierung [...] dem IASB nicht gestattet, [...] den Status quo beim Macro Hedge Accounting beizubehalten."
  • Die Bedeutung der Umsetzungsleitlinien wird übertrieben, da sie nur nicht verbindliche, nicht verpflichtend anzuwendende Leitlinien sind, durch die der eigentlichen Verlautbarung nichts hinzugefügt oder genommen wird. Umsetzungsleitlinien verdeutlichen, wie beabsichtigt ist, dass der Standard bei Adressierung von Praxisfragen angewendet werden soll.

Unserer Meinung nach ist der Sachverhalt, der von einigen in den Feldversuchen von EFRAG aufgebracht wurde (und von einigen auch in ähnlichen Kommentaren gegenüber dem IASB zum Ausdruck gebracht wurde), ein Auffassungsproblem: Es scheint ein unterschiedliches Verständnis beim IASB und bei einigen Unternehmen zu geben, was einen Macro Hedge darstellt und was nicht. Auffassungen können nicht falsch oder richtig sein, deshalb kann man niemanden beschuldigen und von niemandem beschuldigt werden, eine bestimmte Auffassung zu haben. Deshalb glauben wir, dass in dem Schreiben eine falsche Botschaft übermittelt wird. Das Problem ist nicht, dass der IASB durch die Verschiebung der Paragrafen nach IFRS 9 die bestehende Literatur geändert hat; das Problem ist vielmehr, dass einige Unternehmen denken, dass das, was ihre Buchhalter machen, die Anwendung von Macro Hedging ist - was, genau genommen, nicht der Fall ist. Darum glauben wir nicht, dass das Problem so gelöst werden kann, wie EFRAG vorschlägt.

Zum Abschluss der Stellungnahme schließt sich das DRSC der Meinung von EFRAG an, dass Unternehmen nicht aufgebürdet werden sollte, ihre Sicherungsbilanzierung zweimal innerhalb kurzer Zeit zu ändern, also bei Finalisierung der Vorschriften zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung und bei Abschluss des Projekts zu Macro Hedge Accounting.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.