EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Änderungen bei Investmentgesellschaften und aktualisiert Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

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18.02.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften ausgesprochen.

Der IASB hat die Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27), mit der eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 'Konzernabschlüsse' gewährt wird im Oktober 2012 veröffentlicht. Dies gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt (beispielsweise bestimmte Investmentfonds). Diese Unternehmen bewerten stattdessen ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zur Übernahmeempfehlung und zur gleichzeitig erstellten Auswirkungsanalyse.

EFRAG hat außerdem den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, nach entsprechend aktualisiert.

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