Zusammenfassung der Rückmeldungen zum ESMA-Konsultationspapier zur Wesentlichkeit

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14.02.2013

Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Konsultationspapier mit dem Titel 'Erwägungen der Wesentlichkeit in der Rechnungslegung' veröffentlicht.

Die offenkundig unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der praktischen Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Seiten der Ersteller, der Prüfer, möglicherweise der Abschlussnutzer und, in einigen Fällen, der Prüfstellen für die Bilanzierung hatte ESMA im November 2011 dazu veranlasst, ein entsprechendes Konsultationspapier zu veröffentlichen.

In der heute veröffentlichten Zusammenfassung der Rückmeldungen sind die Sichtweisen der Stellungnehmenden sowie die Meinungen, die bei einer öffentlichen ESMA-Gesprächsrunde zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung im Oktober 2012 vorgebracht wurden, aufgeführt. Sie werden jeweils den Positionen von ESMA gegenübergestellt.

Die Konsultation hatte folgende Punkte ergeben:

  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden ist der Meinung, dass das Konzept der Wesentlichkeit allgemein gut verstanden wird, dass aber Abweichungen bei der Anwendung auftreten.
  • Abweichungen bei der Anwendung wurden auf Ermessen der Unternehmensleitung, unterschiedliche Perspektiven und Herausforderungen bei der Anwendung zurückgeführt.
  • In den Stellungnahmen wurden auch Bedenken zum Umfang von Angaben vorgebracht, der zum Teil die Informationen zur finanziellen Lage und Leistung eines Unternehmens eher verschleiern würde.
  • Es gab allgemeine Übereinstimmung, dass weitere Leitlinien, wenn diese notwendig sein sollten, vom IASB entwickelt werden sollten, nicht von ESMA.
  • Eine Reihe von Stellungnehmenden gab der Meinung Ausdruck, dass es größere Übereinstimmung zwischen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards geben sollte.
  • In den meisten Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen, dass Wesentlichkeit sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte hat.
  • Eine Auflistung von Sachverhalten, die bei Wesentlichkeitsentscheidungen zu berücksichtigen wären, wurde nicht als zielführend angesehen, da diese nie abschließend sein könne und auch nicht im Einklang mit einem prinzipienbasierten Ansatz stehe.
  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden war sich einig, dass die Auswirkungen aller nicht korrigierten Fehldarstellungen berücksichtigt werden sollten, wenn eruiert wird, ob die aggregierten Fehldarstellungen wesentlich sind.
  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden waren der Meinung, dass die Prinzipien, die bei der Einschätzung von Wesentlichkeit angewendet werden, im Zwischen- und im Jahresabschluss gleich sein sollten.

Auf Grundlage der Rückmeldungen wird ESMA den IASB und den IAASB über das Ergebnis der Konsultation informieren und die beiden Standardsetzer ermutigen, sich derjenigen Aspekte der Wesentlichkeit anzunehmen, die in der Praxis als problematisch eingestuft werden.

Die vollständige Zusammenfassung der Rückmeldungen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

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