IVSC veröffentlicht Entwurf zur Überarbeitung von Standards und Diskussionspapier zu finanziellen Verbindlichkeiten

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04.02.2013

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen Entwurf verschiedener vorgeschlagener Änderungen an den internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) und ein Diskussionspapier zur Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten herausgegeben.

Vorgeschlagene Änderungen an den Bewertungsstandards

Der IVSC hat im Juli 2011 eine Reihe überarbeiteter Bewertungsstandards herausgegeben. Mit dem jetzt vom IVSC herausgegebenen Entwurf Änderungen an den internationalen Bewertungsstandards werden verschiedenene Änderungen an diesen Standards vorgeschlagen, um später veröffentlichte IVS widerzuspiegeln und um kleine Korrekturen vorzunehmen, die Mehrdeutigkeiten vermeiden oder Prinzipien besser illustrieren sollen. Im Grunde stellt der IVSC-Entwurf ein Pendant zum jährlichen Verbesserungsprozess des IASB dar. Allerdings ist der IVSC-Entwurf umfassender angelegt und umfasst auch Vorschläge aus den IVSC-Projekten zu Bewertungsprüfungen und zum Grad, zu dem sich Bewerter auf Informationen verlassen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehören die folgenden:

  • eine Reihe von Änderungen an verschiedenen IVS, um die Anwendbarkeit der IVS auf Bewertungsprüfungen zu verdeutlichen, die "der Prozess der Entwicklung von und Berichterstattung über ein Urteil hinsichtlich einer Bewertung, die von jemand Anderem vorgenommen wurde" sind,
  • Änderungen, um Verweise auf den Kodex ethischer Prinzipien für berufsständische Bewerter aufzunehmen, der im Dezember 2011 herausgegeben wurde,
  • Einführung des Konzepts einer 'Bewertungseinheit', die als "Vermögenswert oder Gruppe zusammenhängender Vermögenswerte, die der Gegenstand einer Bewertung sind" definiert wäre und sich vom Konzept der 'Buchungseinheit' unter IFRS unterscheiden würde,
  • Klarstellungen, die darauf abzielen, Bedenken entgegenzutreten, dass einige Bewerter zuviel Gewicht auf eine einzige Bewertungsmethode legen ("wenn die Formeln im Modell richtig sind, dann muss die Bewertung richtig sein"), die durch Änderung des Rahmenkonzepts erzielt werden sollen, in dem künftig darauf hingewiesen wird, dass eine Mehrzahl von Modellen eine Überprüfungsmöglichkeit bieten und dass dies "besonders empfohlen ist, wenn die Eingaben in die verwendete Methode beschränkt oder mehrdeutig sind",
  • Vorschläge, mit denen einem Bewerter die Pflicht auferlegt wird, die Glaubwürdigkeit oder Verlässlichkeit von Informationen im Zusammenhang mit der Bewertungsaufgabe zu erwägen,
  • Klarstellungen zur Bewertung von im Bau befindlichen Immobilien,
  • Streichung bestimmter Zusätze der IVS zu historischen Sachanlagen im öffentlichen Sektor,
  • verschiedene andere editorische, klarstellende und Folgeänderungen.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 30. April 2013 erbeten. Die überarbeiteten Standards sollen dann im Juli 2013 veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Der englischsprachige Entwurf steht Ihnen auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung.

Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

Das Diskussionspapier des IVSC mit dem Titel Bewertung von Verbindlichkeiten ist der erste Schritt im IVSC-Projekt zur Bestimmung der sachgerechten Bewertungspraxis in Bezug auf Verbindlichkeiten (mit Ausnahme derjenigen, die aus Finanzinstrumenten entstehen) und gegebenfalls Vorstufe der Entwicklung eines eigenen Standards und unterstützender Fachhinweise.

In der Einleitung zum Diskussionspapier wird das Folgende in Bezug auf das Zusammenwirken mit den IFRS festgehalten:

Im Bereich der Finanzberichterstattung schließt der IASB-Standard IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ausdrücklich Verbindlichkeiten in seinen Anwendungsbereich ein, wobei allerdings gesagt wird, dass bestimmte Annahmen zu machen sind, die darauf abzielen, eine einheitliche Bilanzierungsbewertung von Schulden zu gewährleisten. Einige dieser Annahmen, beispielsweise, dass von einer Übertragung auszugehen ist, selbst wenn die Erfüllung oder Kündigung wahrscheinlicher sind, oder dass in Ermangelung notierter Preise die Bewertung einer Verbindlichkeit aus der Perspektive der Gegenpartei zu erfolgen hat, die den entsprechenden Vermögenswert hält, können, aber müssen nicht sachgerecht sein, wenn der Wert einer Verbindlichkeit außerhalb der Finanzberichterstattung eruiert wird. Der Board ist deshalb der Meinung, dass es eines Standards oder Leitlinien zur Bewertung von Verbindlichkeiten im größeren Kontext bedarf.

In der Einleitung wird auch das frühere Projekt des IASB zu Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen (das jetzt in ein Forschungsprojekt zu nicht finanziellen Schulden überführt wurde) erwähnt, und es wird hervorgehoben, dass einige Themen im Diskussionspapier in Korrelation mit Themen stehen, die vom IASB im Rahmen seines Projekts erörtert wurden. Dazu heißt es im Diskussionspapier: "Obwohl auf den ersten Blick scheint, dass der Anwendungsbereich von IAS 37 und dem vorgeschlagenen IVSC-Projekt ähnlich sind, ist das IVSC-Projekt der Bewertung von Verbindlichkeiten in jedem Zusammenhang gewidmet und adressiert nicht nur die Vorschriften der IFRS."

Das Diskussionspapier ist wie folgt aufgebaut:

  • Wesentliche Definitionen und Konzepte - in diesem Abschnitt wird eine Definition von "Verbindlichkeit" vorgeschlagen, die von der unter IFRS verwendeten abweicht;
  • Umfang des Projekts - in diesem Abschnitt wird vorgeschlagen, die Bewertung von Verpflichtungen, bestimmte Summen zu zahlen, Finanzinstrumenten, Pensionsverpflichtungen, latenten Steuern und Versicherungsschulden auszunehmen und sich stattdessen auf Bewertungen zu konzentrieren, bei denen die Höhe der Verpflichtung nicht definiert ist (beispielsweise Wiederherstellungsverpflichtungen, Garantien); es wird auch um Rückmeldungen dazu gebeten, ob im Projekt auch Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten adressiert werden sollen;
  • Grundlage von Bewertungen - dieser Abschnitt enthält eine Aussage zu den grundlegenden Bewertungsannahmen über drei Kategorien (hypothetischer Tauschwert, Nutzen aus der Eigentümerschaft und vernünftig anzunehmender Transferpreis zwischen zwei Parteien) und vier Bewertungsgrundlagen (Marktwert, Investitionswert, besonderer Wert und beizulegender Zeitwert) hinweg;
  • Allgemeine Bewertungsmethoden - dieser Abschnitt enthält einen Hinweis auf die Notwendigkeit, mehr als eine Bewertungsmethode zu verwenden, die Annahme, dass der Marktansatz oft für die Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten nicht relevant sein muss und eine Bitte um Informationen zur Verwendung abgezinster Cash Flows und anderer "renditebasierte" Ansätze und Methoden die beim "kostenbasierten" Ansatz verwendet werden;
  • Bewertungen in der Finanzberichterstattung - in diesem Abschnitt hält der IVSC fest, dass er "nicht der Meinung ist, dass sein Projekt sich speziell der Bewertung von Verbindlichkeiten in der Finanzberichterstattung widmen solle, [... aber] dass dies der häufigste Zweck ist, bei dem Verbindlichkeiten bewertet werden müssen, weshalb vorgeschlagen wird, dass künftige Leitlinien die Vorschriften nach den IFRS zusammenfassen und sie zu den vorgeschlagenen allgemeinen Bewertungsvorschriften des IVSC in Beziehung setzen sollten".

Rückmeldungen zum Diskussionspapier werden bis zum 30. April 2013 erbeten. Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IVSC herunterladen.

Zugehörige Themen

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