Zwei neue Entwürfe von Prüfungsstandards des IDW
25.02.2013
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite zwei neue Entwürfe von Prüfungsstandards zu vergangenheitsorientierten Finanzinformationen zur Verfügung.
IDW EPS 480 Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck gilt Aufträgen außerhalb der klassischen Abschlussprüfung zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen. Oftmals werden hierfür Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck zugrunde gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden. Hiernach aufgestellte Abschlüsse bezeichnet man als Abschlüsse für einen speziellen Zweck. IDW EPS 480 legt die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen dar. Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2013 erbeten.
IDW EPS 490 Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen gilt der Prüfung einer vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung, z.B. einer Bilanz oder GuV, oder deren Bestandteilen, z.B. einer Aufstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und soll eine fachliche Grundlage für solche Prüfungen zur Verfügung stellen. Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2013 erbeten.