IASB schlägt als Maßnahme für G-20-Initiative zu außerbörslichen Derivaten dringende Änderung an der Bilanzierung von Sicherungsbeziehung vor

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28.02.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Standardentwurf ED/2013/2 'Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' herausgegeben. Mit dem Entwurf werden Änderungen an IAS 39 und dem in Kürze erscheinenden Abschnitt zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 vorgeschlagen, wonach eine Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung zulässig ist, wenn Sicherungsinstrumente aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung oder Regulierung einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen. Derartige Regelungen werden gegenwärtig in einzelnen Rechtskreisen eingeführt, um die von den G-20 vereinbarten Reformen zu außerbörslichen Derivaten umzusetzen. Da derzeit eine Reihe von Ländern an entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen arbeitet, schlägt der IASB eine dringende Änderung vor und hat deshalb die Frist zur Stellungnahme auf 30 Tage verkürzt.

Hintergrund

Dieses Projekt ist aus einer Anfrage an das IFRS Interpretations Committee entstanden. Am 4. Juli 2012 wurde die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR) verabschiedet und im Amtsblatt vom 27. Juli 2012 veröffentlicht. Die EU-Verordnung sieht unter anderem die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für standardisierte OTC-Derivate vor.

Die gesetzgeberischen Maßnahmen in Europa, die der Eingabe an das IFRS Interpretations Committee zugrunde liegt, gehen auf eine Übereinkunft der G-20 zurück, als Maßnahme infolge der weltweiten Finanzmarktkrise neue Vorschriften für ein zentrales Clearing standardisierter, außerbörslich gehandelter (over the counter, OTC) Derivate einzuführen. Die Staatslenker der G-20 hatten sich im September 2009 vor allem wie folgt verständigt:

Alle standardisierten OTC-Derivate sollen, soweit sachgerecht, über Börsen oder elektronische Handelsplattformen gehandelt und über zentrale Gegenparteien bis spätestens Ende 2012 gecleart werden. OTC-Derivate sollten höheren Kapitalanforderungen unterliegen. Wir fordern den Finanzstabilitätsrat (FSR) und seine maßgeblichen Mitglieder auf, die Umsetzung regelmäßig zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Maßnahme ausreicht, um die Transparenz auf den Derivatemärkten hinreichend zu verbessern, das Systemrisiko zu mindern und vor Fehlverhalten an den Märkten zu schützen.

Die ursprüngliche Anfrage beim Komitee bezog sich auf die Auswirkung auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, wenn ein OTC-Derivat infolge von EMIR einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegt. Das Komitee erwog insbesondere, ob die Novation von OTC-Derivaten in diesen Umständen zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führen würde. Es empfahl eine eng begrenzte Änderung, um Unternehmen die Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu ermöglichen.

Der IASB erörterte diesen Sachverhalt und verständigte sich auf seiner Sitzung im Januar 2013 darauf, dieses Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Dabei ließ sich er sich davon leiten, dass die Novation bestehender OTC-Derivate unter diesen Umständen ohne eine Änderung zu deren Ausbuchung und zum Abbruch der Sicherungsbilanzierung führen würde.


Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen

Mit dem Entwurf ED/2013/2 wird vorgeschlagen, dass die Novation eines Sicherungsinstruments nicht als Auslaufen oder Glattstellung angesehen werden sollte, die prospektiv zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führt. Dieses ist dann der Fall, wenn alle nachfolgenden Kriterien (hier verkürzt wiedergegeben) erfüllt sind:

  • die Novation ist gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
  • die Novation führt dazu, dass eine zentrale Gegenpartei neue Gegenpartei der beiden ursprünglichen Vertragspartner des novierten Derivats wird,
  • die Vertragsbedingungen des novierten Derivats sind auf jene Änderungen begrenzt, die notwendig sind, um die Novation des Derivats durchführen zu können.

So gesehen hat die Änderung einen sehr engen Fokus, der genau auf die speziellen Fakten zugeschnitten ist, die durch die OTC-Derivatereform der G-20 eingeführt wurde. Nach Ansatz des IASB führt die fortgesetzte Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung, die vor der Novation bestand, auch nach der Novation zu nutzbringenderen Informationen für die Abschlussnutzer. Infolge des eng begrenzten Anwendungsbereichs würden von der Änderung aber jene Bilanzierung von Sicherungsbilanzierung nicht berührt und sanktioniert werden, bei der sich die beiden Vertragsparteien freiwillig auf eine Novation des Derivats einigen oder geeinigt haben (z.B. dann, wenn sich die Vertragsparteien auf die Novation in vorauseilendem Gehorsam und angesichts der sich abzeichnenden Gesetzesänderung verständigt haben). Dies stellt einen Unterschied zur Behandlung nach US-GAAP dar, wo vergleichbare Vorschriften zur EMIR-Verordnung im Dodd Frank Act niedergelegt sind. In den Vereinigten Staaten hat die US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) die Meinung vertreten, dass Sicherungsbeziehungen, bei denen das Sicherungsderivat einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegt, selbst dann fortgeführt werden dürfen, wenn der Austausch der Gegenparteien vor dem Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes erfolgte.

Im Entwurf wird festgehalten, dass aufgrund des Umstands, dass im in Kürze erscheinenden Abschnitt Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen von IFRS 9 Finanzinstrumente im Falle einer Derivatenovation ein Abbruch der Sicherungsbeziehung vorgeschrieben sein wird, diese vorgeschlagene Änderung auch in IFRS 9 eingeführt würde und nicht nur in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

Angesichts der Tatsache, dass viele Rechtskreise dabei sind, ihre gesetzgeberischen Maßnahmen zum Umsetzung der G-20-Reformen betreffend OTC-Derivate abzuschließen, werden die vorgeschlagenen Änderungen einem beschleunigten Verfahren unterzogen und mit einer auf 30 Tage verkürzten Kommentierungsfrist bis zum 2. April 2013 belegt.

Weiterführende Informationen:

Der Entwurf wird außerdem Gegenstand bei der Dbriefs-Internetsendung zu aktuellen Entwicklungen in der Standardsetzung am 27. März 2013 sein.

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