Februar

Rotes Buch 2013 erscheint im März

19.02.2013

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2013 vermutlich im März erscheinen wird.

Das 'Rote Buch' enthält die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2013 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2013 in Kraft treten, aber nicht der ersetzten IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet. Daher enthält die Ausgabe 2013 des roten Buchs die folgenden Änderungen, die 2012 vorgenommen wurden:

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB. Dort können Sie sich auch für einen späteren Erwerb vormerken lassen.

EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2011-2013

19.02.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2012/2 'Jährliche Verbesserungen 2011-2013' Stellung genommen.

EFRAG stimmt den meisten Vorschlägen im Entwurf vom 20. November 2012 zu, hat aber zwei Anmerkungen.

  • EFRAG stimmt zu, dass die Änderungen an IAS 40 eine kurzfristige Lösung darstellen, die die umfassenderen Sachverhalte nicht berührt, die sich ergeben haben. Diese sollten als Teil der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 adressiert werden.
  • Obwohl EFRAG der vorgeschlagenen Änderung an der Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 1 zustimmt, ist EFRAG der Meinung, dass der IASB davon Abstand nehmen sollte, Änderungen an der Grundlage von Schlussfolgerungen vorzunehmen. Solche Änderungen sind nicht Teil des Standards selbst und haben daher keine Auswirkungen auf die IFRS wie für die Anwendung in der EU übernommen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

DRSC sieht 'Auffassungsproblem' beim Macro Hedge Accounting

19.02.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Stellung zu deren Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Vorgehensweise beim Hedge Accounting-Projekt genommen.

Wir übersetzen Ihnen nachfolgend eine Auszug aus der englischsprachigen Stellungnahme des DRSC zum Stellungnahmenetwurf von EFRAG vom 22. Janaur 2013:

 

Während wir EFRAG zustimmen, dass die Praxis zu einer anderen Schlussfolgerung zu kommen scheint als der IASB bezüglich der Frage, was 'Macro Hedging' ist, stimmen wir den übermittelten Botschaften und den vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf die bestehenden Hedge-Accounting-Praxis nach IAS 39 nicht zu. Unsere wesentlichen Punkte, die wir im Anhang näher erläutern, sind die folgenden:
  • IAS 39 hat nie ein Macro-Hedging-Konzept enthalten. Im Standard wird ein transaktionsbasierter Ansatz verwendet, der oft auch als 'Micro Hedge Accounting' beschrieben wird.
  • Da die gegenwärtige Version von IAS 39 kein Macro-Hedge-Accounting-Konzept enthält, kann der IASB seinen Anwendern auch nichts wegnehmen, indem er die Vorschriften nach IFRS 9 verschiebt. Deshalb ist die Botschaft im letzten Absatz der ersten Seite des Schreibens faktisch falsch – "EFRAG ist der Meinung, dass die überarbeitete Formulierung [...] dem IASB nicht gestattet, [...] den Status quo beim Macro Hedge Accounting beizubehalten."
  • Die Bedeutung der Umsetzungsleitlinien wird übertrieben, da sie nur nicht verbindliche, nicht verpflichtend anzuwendende Leitlinien sind, durch die der eigentlichen Verlautbarung nichts hinzugefügt oder genommen wird. Umsetzungsleitlinien verdeutlichen, wie beabsichtigt ist, dass der Standard bei Adressierung von Praxisfragen angewendet werden soll.

Unserer Meinung nach ist der Sachverhalt, der von einigen in den Feldversuchen von EFRAG aufgebracht wurde (und von einigen auch in ähnlichen Kommentaren gegenüber dem IASB zum Ausdruck gebracht wurde), ein Auffassungsproblem: Es scheint ein unterschiedliches Verständnis beim IASB und bei einigen Unternehmen zu geben, was einen Macro Hedge darstellt und was nicht. Auffassungen können nicht falsch oder richtig sein, deshalb kann man niemanden beschuldigen und von niemandem beschuldigt werden, eine bestimmte Auffassung zu haben. Deshalb glauben wir, dass in dem Schreiben eine falsche Botschaft übermittelt wird. Das Problem ist nicht, dass der IASB durch die Verschiebung der Paragrafen nach IFRS 9 die bestehende Literatur geändert hat; das Problem ist vielmehr, dass einige Unternehmen denken, dass das, was ihre Buchhalter machen, die Anwendung von Macro Hedging ist - was, genau genommen, nicht der Fall ist. Darum glauben wir nicht, dass das Problem so gelöst werden kann, wie EFRAG vorschlägt.

Zum Abschluss der Stellungnahme schließt sich das DRSC der Meinung von EFRAG an, dass Unternehmen nicht aufgebürdet werden sollte, ihre Sicherungsbilanzierung zweimal innerhalb kurzer Zeit zu ändern, also bei Finalisierung der Vorschriften zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung und bei Abschluss des Projekts zu Macro Hedge Accounting.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Treuhänder der IFRS-Stiftung geben überarbeitete Satzung heraus

19.02.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine überarbeitete Fassung der Satzung der IFRS-Stiftung veröffentlicht. In dem Dokument werden Änderungen widergespiegelt, die der Trennung der Aufgaben des Vorsitzenden des IASB von denen der Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung gelten.

Die Änderungen sind das Ergebnis der Überprüfung der Führungsstruktur der Organisation durch das Überwachungsgremium (Monitoring Board) in den Jahren 2010-2011. Damals wurde festgelegt, dass der IASB-Vorsitzende nicht länger der Exekutivdirektor der IFRS-Stiftung sein solle und die entsprechenden Aufgaben der neuen Rolle eines Exekutivdirektors zugeordnet werden sollen. Die Empfehlung wurde bereits dadurch umgesetzt, dass Yael Almog Anfang 2012 zur Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung berufen wurde.

Die Änderungen wurden von den treuhändern der IFRS-Stiftung am 23. Januar 2013 genehmigt und treten ab sofort in Kraft.

Folgende Dokumente in englischer Sprache stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

IFRS-Podcast von Deloitte zu den von IASB und FASB vorgeschlagenen Änderungen bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

19.02.2013

Am 14. Februar 2013 hat der FASB einen Vorschlag in Bezug auf eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten herausgegeben, der das Pendant zu den vom IASB am 28. November 2012 vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9 darstellt.

Das Global IFRS Office von Deloitte hat dazu einen Podcast aufgezeichnet, in dem Andrew Spooner, Leiter des Expertenbeirats von Deloitte zu Finanzinstrumenten, die Ansätze bei der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die von IASB (28. November 2012) und FASB (14. Februar 2013) gewählt wurden, erläutert und sowohl Ähnlichkeiten als auch Abweichungen zwischen den Vorschlägen aufzeigt.

Sie können den englischsprachigen Podcast hier anhören.

Stellungnahme von Deloitte zu den jährlichen Verbesserungen an den IFRS 2011-2013

18.02.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2012/2 'Jährliche Verbesserungen 2011-2013' Stellung genommen.

Wir stimmen den Vorschlägen im Entwurf vom 20. November 2012 zu, sprechen jedoch einige Empfehlungen in Bezug auf Formulierungsänderungen und Änderungen bei den Übergangsvorschriften aus. Gleichzeitig unterstreichen wir, dass wir den Prozess der jährlichen Verbesserungen für eine rasche und effektive Methode halten, einzelne kleine Sachverhalte in den IFRS zu adressieren, die zu Abweichungen in der Praxis führen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Änderungen bei Investmentgesellschaften und aktualisiert Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

18.02.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften ausgesprochen.

Der IASB hat die Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27), mit der eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 'Konzernabschlüsse' gewährt wird im Oktober 2012 veröffentlicht. Dies gilt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt (beispielsweise bestimmte Investmentfonds). Diese Unternehmen bewerten stattdessen ihre Investitionen in bestimmte Tochtergesellschaften erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert nach IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zur Übernahmeempfehlung und zur gleichzeitig erstellten Auswirkungsanalyse.

EFRAG hat außerdem den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, nach entsprechend aktualisiert.

Treuhänder veröffentlichen überarbeitetes Handbuch für den Konsultationsprozess

18.02.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine aktualisierte Fassung ihres Handbuchs für den Konsultationsprozess herausgegeben. In dem Handbuch werden die Schritte beschrieben, die der IASB und das IFRS Interpretations Committee bei der Entwicklung oder Überarbeitung der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Interpretationen zu befolgen haben.

Im aktualisierten Handbuch sind Verbesserungsvorschläge aufgenommen, die sich aus der Überprüfung der Führungsstruktur des IASB durch das Überwachungsgremium und der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder ergeben haben. Außerdem sind Empfehlungen der Treuhänder aus der Überprüfung des IFRS Interpretations Committee aufgenommen worden.

Das aktualisierte Handbuch stellt eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Vorschriften dar. Es werden viele neue Zielsetzungen auf strategischer Ebene eingeführt, und die bestehende Praxis bekommt einen formellen Rahmen. Das neue Handbuch konsolidiert die Vorschriften in Bezug auf den Konsultationsprozess des IASB und des IFRS Interpretations Committee in einem einzigen Dokument, beschreibt die Verantwortlichkeiten und die Tätigkeit des Aufsichtsausschusses für den Konsultationsprozess (Due Process Oversight Committee, DPOC), umfasst eine ausgeweitete Erörterung des Prozesses, mit dem die wahrscheinlichen Auswirkungen der IFRS eingeschätzt werden sollen, beschreibt das neue Forschungsprogramm, das die Grundlage für die Identifizierung möglicher Projekte auf Standardebene sein soll, umreißt die Praxis von IASB und Interpretations Committee für die Adressierung von Sachverhalten, die nur begrenzten Umfang haben, beschreibt, wie der IASB erwartet, Überprüfungen von Standards nach der Einführung durchzuführen und abzuschließen, und enthält Erwägungen zum umfassenden Programm von Einbindungsaktivitäten, die nun regelmäßig vom IASB im Rahmen seiner Standardsetzungsaktivitäten vorgenommen werden.

Eine vorgeschlagene überarbeitete Version des Handbuchs war im Mai 2012 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben worden. Die Mehrheit der darin enthaltenen Vorschläge wurden von der Öffentlichkeit unterstützt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurden jedoch auch einige Änderungen vorgenommen. Einige der Änderungen waren Klarstellungen und Verdeutlichungen (beispielsweise im Hinblick auf den Status von Agendaentscheidungen des Interpretations Committee), einige waren Vereinheitlichungen (zum Beispiel Beschreibung des Quorums für IASB und Interpretations Committee), einige betrafen Auslassungen (so wurde noch eine Zielsetzung für den DPOC aufgenommen). Die augenfälligste Änderung betrifft den Vorschlag, dass die Mindestkommentierungsfrist von IASB-Vorschlägen, die erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht werden und nicht umfassende Änderungen betreffen, nur noch 60 Tage betragen sollte. Diese vorgeschlagene Änderung erfuhr nicht die erhoffte Unterstützung; die Mindestkommentierungsfrist wurde daher auf 90 Tage heraufgesetzt. Weitere Änderungen ergaben sich auch aus aktuellen Entwicklungen. So wurde beispielsweise durch die Einrichtung des ASAF notwendig, dieses auch im Handbuch für den Konsultationsprozess mit aufzunehmen.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Kanada verschiebt verpflichtende IFRS-Anwendung durch bestimmte preisregulierte Unternehmen auf 2015

18.02.2013

Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) hat entschieden, dass die verpflichtende Anwendung der IFRS durch bestimmte Unternehmen mit preisregulierten Geschäftsvorfällen um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2015 verschoben wird.

Mit der jetzigen Entscheidung wird die Verschiebung auf 2014, die im September 2012 bekanntgegeben worden war, um ein weiteres Jahr verlängert. Hintergrund ist, dass der IASB sein Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 wieder aufgenommen hat und zweigleisig abwickelt. Eine Zwischenlösung, die zuerst erarbeitet werden soll, soll als Entwurf in der ersten Jahreshälfte 2013 veröffentlicht werden und wird wahrscheinlich bereits Ende 2013 zur Verfügung stehen. Der Interimstandard soll eine Art Bestandsschutz für die bestehenden Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den bisher verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen bieten, bis das umfassende Projekt abgeschlossen ist, vorausgesetzt bestimmte Voraussetzungen, die im Zwischenstandard noch festgelegt werden müssen, werden erfüllt.

Angesichts dieser Entwicklungen soll der verlängerte Aufschub des AcSB bewirken, IFRS-Erstanwendern ausreichend Zeit zu geben, Vergleichszahlen auf Grundlage des neuen Zwischenstandards zu erstellen.

Das neue verpflichtende Datum des Übergangs auf IFRS, das der AcSB festgelegt hat, fällt auch mit dem Auslaufen der Ausnahme zusammen, die von den kanadischen Wertpapieraufsichten (Canadian Securities Administrators, CSA) gewährt worden war und nach der Unternehmen, die nicht bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, vorübergehend US-GAAP anstelle von IFRS anwenden dürfen.

Weitere Informationen zum Aufschub der verpflichtenden IFRS-Anwendung finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des AcSB.

Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20 weiterhin besorgt über Konvergenz

17.02.2013

Im Kommuniqué von der Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G-20, die am 15. und 16. Februar 2013 in Moskau stattfand, wird ‘Besorgnis’ hinsichtlich der Verzögerungen bei der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards ausgedrückt. Außerdem werden Verbesserungen bei der Berichterstattung im öffentlichen Sektor gefordert.

Im Kommuniqué heißt es:

Wir nehmen mit Besorgnis die Verzögerungen bei der Konvergenz der Rechnungslegungsstandards bis heute wahr und fordern den IASB und den FASB auf, bis Ende 2013 ihre Arbeiten in den wesentlichen noch offenen Projekten zur Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Standards abzuschließen.

Auf der Sitzung wurde ein Bericht des International Accounting Standards Board (IASB) und des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zum Status und zur zeitlichen Planung der verbleibenden Projekte bei der Harmonisierung ihrer Standards entgegengenommen. Der Bericht stellt die Antwort auf auf eine Aufforderung dar, die bei einer früheren Sitzung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure im November 2012 ausgesprochen worden war. Auch damals waren Bedenken angesichts der langsamen Fortschritte bei der Konvergenz geäußert worden, wobei ein Schwerpunkt auf der Wertminderung von Finanzinstrumenten gelegen hatte.

Der Bericht von IASB und FASB wurde bei der Sitzung vom Finanzstabilitätsrat (FSR) vorgelegt. Der FSR hat in einem Schreiben seines Vorsitzenden mit dem Titel Fortschritte bei der Reform der Finanzregulierung, das den Bericht begleitete, diesen wie folgt zusammengefasst und analysiert:

Die beiden Boards erwarten, bei den beiden wesentlichen ausstehenden Sachverhalten Wertminderung von Krediten, wo sie ihre Erörterungen 2013 abzuschließen erwarten, und Versicherungsverträge, wo beide Boards dieses Jahr öffentliche Konsultationen abhalten werden, Fortschritte zu machen. Von diesen beiden offenen Sachverhalten ist die Notwendigkeit der Konvergenz in Bezug auf einen neuen, zukunftsgerichteten Ansatz der erwarteten Verluste im Hinblick auf Risikovorsorge die dringendste Sorge für die Endnutzer und aus der Perspektive der Finanzstabilität. Wir nehmen mit Besorgnis die Verzögerungen bei der Konvergenz bis heute wahr. Wir empfehlen daher, dass die G-20 den IASB und den FASB auffordern, bis Ende 2013 einen Fahrplan für die Konvergenz auf einen gemeinsamen Ansatz in Bezug auf die Wertminderung und für das Erreichen des Ziels der G-20 eines einzigen Satzes hochwertiger Rechnungslegungsstandards zu erarbeiten.

Das Kommuniqué ist auch vielen anderen Themen gewidmet, von denen viele in Bezug auf die globale Finanzmarktkrise stehen. In dem Zusammenhang wird in dem Kommuniqué auch auf die wichtige Rolle verwiesen, die die Berichterstattung im öffentlichen Sektor in der Finanzstabilität spielt:

Bei der Verfolgung unseres Ziels, die Bilanz des öffentlichen Sektor zu stärken, sind Arbeiten notwendig, die Risiken adressieren, die die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen gefährden. Dies beinhaltet unter anderem länderspezifische Umstände zu berücksichtigen, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichterstattung im öffentlichen Sektor genauer anzusehen und die Auswirkungen der Anfälligkeiten des Finanzsektors auf die öffentlichen Finanzen zu überwachen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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