Weitere Untersuchungen zur Ausnahme vom Anwendungsbereich in Bezug auf Portfolio Fair Value Hedge Accounting

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30.01.2013

Während seiner Erörterungen heute hat sich der IASB entschieden, eine Frage seines Stabs vorerst nicht zu beantworten, ob die Formulierungen des Arbeitsentwurfs zum Abschnitt zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 hinsichtlich der anzuwendenden Vorschriften bei Nutzung der Ausnahme vom Anwendungsbereich in Bezug auf Portfolio Fair Value Hedge Accounting beibehalten werden sollen.

Der Stab argumentierte, dass der Arbeitsentwurf, der im September 2012 veröffentlicht worden war, eindeutig darin sei, dass ein Unternehmen, dass die Ausnahme vom Anwendungsbereich in Bezug auf Portfolio Fair Value Hedge Accounting nutzt, alle (einschlägigen) Sicherungsbilanzierungsvorschriften aus IAS 39 anwendet und nicht nur die Paragrafen 81A, 89A und AG114-AG132.

Während der Diskussion wurde jedoch klar, dass zwar einige Boardmitglieder der Meinung waren, dass der Standard eindeutig sei, andere waren aber der Meinung, dass er Unternehmen gestatten sollte, bisher ausgeübte Praxis weiterzuführen, bis das Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, wenn die bisher ausgeübte Praxis eine Art von Macro Hedge Accounting darstellt. Der Board stimmte schließlich zwar einstimmig gegen uneingeschränkte Weiterführung ("grandfathering"), war aber auch der Meinung, dass einige begrenzte weitere Untersuchungen vorgenommen werden sollten.

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bereits Feldversuche zum Arbeitsentwurf durchgeführt, ist aber auch der Meinung, dass weitere Untersuchungen notwendig sind, und hat eine zusätzliche Konsultation der europäischen Anwender zum Thema Macro Hedge Accounting angestoßen.

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