Verschiebung der IFRS-Übernahme in Kolumbien bestätigt

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04.01.2013

Im September 2012 hatte die kolumbianische Regierung angekündigt, dass als Reaktion auf viele Einreichungen, in denen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) geltend gemacht wurden, die verpflichtende IFRS-Anwendung von 2014 auf 2015 verschoben werden soll. Diese Verschiebung wurde jetzt per Veröffentlichung eines entsprechenden Dekrets im Offiziellen Anzeiger bestätigt.

Die Einführung des neuen Rechnungslegungssystems in Kolumbien betrifft drei Gruppen von Unternehmen:

  • Gruppe 1: Unternehmen, deren Anteile öffentlich gehandelt werden, Unternehmen des öffentlichen Interesses und Unternehmen, die a) Tochterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, b) Mutterunternehmen von Unternehmen sind, die nach IFRS berichten, oder c) mehr als 50% ihrer Produkte exportieren bzw. ihrer Rohstoffe importieren wenden die vollen IFRS.
  • Gruppe 2: Große und mittelgroße Unternehmen, die nicht Bestandteil der Gruppe 1 sind, wenden den IFRS für KMU an.
  • Gruppe 3: Mikrounternehmen wenden Standards an, die eigens für ihre Bedürfnisse entwickelt wurden (Normas de Información Financiera para Microempresas).

Der im September 2012 angekündigte Aufschub der verpflichtenden Anwendung der entsptechenden Standards durch Gruppe 1 und Gruppe 3 auf 2015 wurde nun durch Veröffentlichung der nachfolgenden Dekrete bestätigt (Verknüpfung auf den Offiziellen Anzeiger (Diario Oficial) der kolumbianischen Regierung):

Eine Bestätigung der Verschiebung der verpflichtenden Anwendung des IFRS für KMU durch Gruppe 2 auf 2016 steht noch aus.

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