Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/6

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30.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/6 'Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture' veröffentlicht.

Im Entwurf, den der IASB am 13. Dezember 2012 herausgegeben hat, wird vorgeschlagen, wann nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind: vollständige Erfolgserfassung bei Transaktionen, die Geschäftsbetriebe betreffen, Teilerfolgserfassung im Fall von Veräußerungen von Vermögenswerten. In dem Entwurf werden sowohl Änderungen an  IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures als auch an IFRS 10 Konzernabschlüsse vorgeschlagen.

EFRAG schließt sich der Schlussfolgerung an, dass es mangelnde Übereinstimmung zwischen IAS 28 und IFRS 10 gibt, und unterstützt daher die vorgeschlagenen Änderungen als kurzfristige pragmatische Lösung angesichts Abweichungen in der Praxis.

EFRAG zeigt sich jedoch besorgt, dass die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen auch von einem Unternehmen verlangen, festzustellen, ob der Vermögenswert der veräußert oder beigetragen wird die Definition eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse erfüllt. EFRAG warnt davor, dass die Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs aus IFRS 3 oft erhebliches Ermessen erfordert - insbesondere im Fall einer geschäftlichen Transaktion mit nahestehenden Unternehmen. EFRAG ist außerdem der Meinung, dass im Entwurf "viel Druck auf die Definition eines Geschäftsbetriebs ausgeübt wird". Deshalb schlägt EFRAG vor, dass der IASB sich die Definition eines Geschäftsbetriebs im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 noch einmal ansehen sollte.

Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 20. März 2013 erbeten. Sie können Ihn sich über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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