EFRAG-Stellungnahmen zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu negativen Zinserträgen

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17.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme zur vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu IAS 39 hinsichtlich der Auswirkungen von negativen Zinserträgen auf die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung zur Verfügung.

Wie schon im Stellungnaheentwurf erhebt EFRAG Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Agendaentscheidung, die einer Interpretation gleich käme. So heißt es in der Agendaentscheidung: "[D]ie Aufwendungen, die für einen finanziellen Vermögenswert aufgrund eines negativen Effektivzinssatzes entstehen, sollten nicht als Zinsertrag oder Zinsaufwand sondern in einer anderen sachgerechten Aufwandsklassifikation erfasst werden" Diese Formulierung hält EFRAG für interpretativ, weil eine solche Behandlung derzeit nicht explizit gefordert wird. EFRAG fordert das Interpretations Committe daher auf, keine Agendaentscheidungen zu veröffentlichen, die eine bestimmte bilanzielle Behandlung vorschreiben.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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