EFRAG und Stab des IASB entgegengesetzter Meinung in Bezug auf Macro Hedge Accounting

  • EFRAG Image

22.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Vorgehensweise beim Hedge Accounting-Projekt zur Verfügung. Die von EFRAG darin vertretene Position widerspricht der Position des Stabs des IASB, wie dieser sie bei der IASB-Sitzung nächste Woche gegenüber dem Board vertreten wird.

Macro Hedge Accounting wurde zuerst als Teil des Gesamtprojekts zur Ablösung von IAS 39 und dort im Teilprojekt Sicherungsbilanzierung erörtert. Aufgrund der Komplexität des Themas entschied sich der IASB jedoch, die Bilanzierung von Macro Hedges getrennt zu erörtern und als eigenständiges Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Mit dieser Abspaltung hofft der IASB auch, den Abschnitt zur allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Finanzinstrumente schneller abschließen zu können. Der IASB hatte auch seine Absicht bekundet, die derzeit in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bestehenden Vorschriften zum Portfolio Hedge Accounting so lange in Kraft zu lassen, bis das neue Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist.

Bei der Analyse des Arbeitsentwurfs zur Sicherungsbilanzierung, den der IASB am 7. September 2012 veröffentlicht hat, kam EFRAG zu dem Schluss, dass "die überarbeitete Formulierung des Paragrafen 71 aus IAS 39 dem IASB nicht gestattet, das Ziel der Beibehaltung des Status quo in Bezug auf Macro Hedge Accounting zu erreichen". EFRAG argumentiert, dass die überarbeitete Formulierung von IAS 39.71 dazu führt, dass die in IAS 39 verbleibenden Vorschriften in Bezug auf die Sicherungsbilanzierung nur noch für Fair Value Hedges von Zinsrisiken gelten, während alle anderen Arten von Sicherungsbeziehungen (Cash Flow Hedges offener und geschlossener Portfolien) unter die im Arbeitsentwurf enthaltenen Vorschriften fallen.

EFRAG wehrt sich gegen die wahrgenommene Zerstückelung der Behandlung von Macro Hedge Accounting und fordert den IASB dringend auf, die Formulierung in IAS 39.71 erneut zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass alle offenen Portfolien weiter unter die in IAS 39 verbleibenden Vorschriften fallen, und drängt außerdem darauf, die zugehörigen Umsetzungsleitlinien in Abschnitt F, die entfallen sollen, beizubehalten.

EFRAG hatte bei der Übermittlung der Ergebnisse der Analyse an den IASB bereits angekündigt, den Aspekt des Macro Hedge Accounting im Arbeitsentwurf noch einer Konsultation durch europäische Anwender unterziehen zu wollen. Der heute veröffentlichte Entwurf einer Stellungnahme kann bis zum 21. Februar gegenüber EFRAG kommentiert werden und soll als Grundlage für die Konsultation dienen. Sie können ihn sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Die von EFRAG vertreten Position, die ausdrücklich darin besteht, die bisherigen Vorschriften beizubehalten, bis das Gesamtprojekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, steht im Widerspruch zur Position des Stabs des IASB. Dieser räumt in einem für die Erörterungen des Boards nächste Woche vorbereiteten Arbeitspapier ein, dass ein vollständiges Beibehalten ("grandfathering") der bestehenden Vorschriften zwar nicht gegeben sei, führt aber an, dass "grandfathering" dem neu entwickelten Modell der Sicherungsbilanzierung widerspreche. Diejenigen, die sich für die Beibehaltung der bestehenden Regelungen aussprächen, würden damit das neue Modell für die Sicherungsbilanzierung ablehnen. Außerdem warnt der Stab vor unbeabsichtigten Konsequenzen, sollte sich der Board für eine Beibehaltung der alten Vorschriften aussprechen. Sie können sich das Arbeitspapier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen (ZIP-Datei, das entsprechende Papier ist Agenda Paper 4B).

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.