Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme zur Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen

  • AFRAC Image

18.01.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB" zur Verfügung.

Die vorgeschlagene Stellungnahme gilt der Klärung von Zweifelsfragen zum Zusammenspiel von Regelungen der IFRS und des UGB bei der Anwendung von § 245a UGB. So wird beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen den IFRS-Angaben und den von § 245a Abs 1 UGB zusätzlich verlangten Angaben die Frage behandelt, ob die Pflichtangaben gemäß IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ausreichen, um auch die Angabepflichten gemäß § 266 Z 5 und 7 UGB zu Angaben betreffend Organmitglieder zu erfüllen. Es werden auch auf die zusätzlich verlangten Angaben gemäß § 265 Abs 2 Z 1 und 2 UGB (Name, Sitz, Anteil am Kapital, gegebenenfalls andere Grundlage der Tochtereigenschaft) von gemäß § 249 UGB nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen bzw zu gemäß § 263 Abs 2 UGB im Konzernabschluss nicht als solche behandelten angeschlossenen (assoziierten) Unternehmen behandelt. Darüber hinaus geht der Entwurf einer Stellungnahme auf Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelangaben in Konzernanhang und Konzernlagebericht ein.

Zum Entwurf kann bis zum 18. Februar 2012 Stellung genommen werden. Sie können ihn sich direkt von der AFRAC-Internetseite herunterladen.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.