Empfehlungen der berufsständischen Rechnungsleger zu wirksamen Prozessen der Berichterstattung

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18.01.2013

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein Dokument mit Empfehlungen zur international besten ausgeübten Praxis zur Einrichtung wirksamer Berichterstattungsprozesse innerhalb von Organisationen herausgegeben.

In dem englischsprachigen Dokument, das Ihnen unter dem Titel Principles for Effective Business Reporting Processes auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung steht, wird zuerst verdeutlicht, warum Berichterstattungsprozesse - sowohl intern als auch extern - so wichtig sind. Es wird hervorgehoben, dass "hochwertige Unternehmensberichte der innere Kern starker und nachhaltiger Organisationen" sind und Entscheidungen durch die Anwender und bessere interne Entscheidungsfindung ermöglichen sowie zur erfolgreichen Führung von Unternehmen beitragen.

In seinem Dokument nennt der PAIB 11 Kernprinzipien für eine Beurteilung und Verbesserung von Berichterstattungsprozessen und bietet praktische Leitlinien, die dabei helfen sollen, wichtige Voraussetzungen zu schaffen, damit eine wirksame Berichterstattung erfolgen kann.

Die genannten Prinzipien sind die folgenden:

  • Verpflichtung auf die Unterstützung wirksamer Berichterstattungsprozesse auf Leitungs- und Führungsebene.
  • Festlegung der Rollen und Verantwortlichkeiten aller Teilnehmer des Berichterstattungsprozesses über alle Funktionen hinweg einschließlich Unternehmensleitung, Prüfungsausschuss, Leitungsebenen, Rechtsabteilung, IT-Abteilung, Kommunikationsabteilung und anderen.
  • Planung und Kontrolle des Berichterstattungsprozesses einschließlich Einrichtung des Risikomanagements und der internen Kontrolle über Prozesse.
  • Einbindung der Interessengruppen einschließlich Aufnahme eines Dialogs mit den verschiedenen Interessengruppen zwecks Identifizierung wesentlicher finanzieller und nicht finanzieller Sachverhalte bei der Entwicklung der Berichtsstrategie des Unternehmens.
  • Festlegung des Berichtsinhalts durch Identifizierung des in den Bericht aufzunehmenden Inhalts, der Adressaten, der formalen Gestaltung und des Veröffentlichungszeitpunkts der Berichte.
  • Auswahl der der Rahmenkonzepte und Standards, nicht nur Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Gesetze, sondern auch Vertrautheit mit anderen Rahmenkonzepten wie beispielsweise dem IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung und dem Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung, das derzeit vom internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) entwickelt wird.
  • Festlegung der Berichterstattungsprozesse durch Identifizierung der Informationsbedürfnisse, Informationsprozesse und der entsprechenden Systeme.
  • Verwendung von Berichterstattungstechnologien durch Einrichtung eines Prozesses, der die Auswertung und Verbesserung der Darstellung von Informationen durch Nutzung der Möglichkeiten von neuen Technologien wie beispielsweise XBRL oder sozialen Medien ermöglicht.
  • Analyse und Interpretation der berichteten Informationen, bevor diese internen und externen Adressaten zur Verfügung gestellt werden.
  • Einholung von Bestätigung und Ermöglichung von Überprüfung von Berichten und Berichtsprozessen sowohl durch interne als auch externe Parteien, nicht nur aus Gründen der Einhaltung von Vorschriften, sondern auch als freiwillige Maßnahme.
  • Auswertung und Verbesserung von Berichtsprozessen in regelmäßigen Abständen, um die Wirksamkeit der Berichterstattung zu erhalten.

Zur Veröffentlichung des Dokuments wurde auch eine englischsprachige Presseerklärung mit eine Kurzzusammenfassung herausgegeben, die Sie sich direkt von der Internetseite des IFAC herunterladen können.

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