Britischer FRC veröffentlicht Konsultation zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Sharman-Bericht

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31.01.2013

Im Juni 2012 veröffentlichte der Sharman-Untersuchungsausschuss, der auf Einladung des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) eingerichtet wurde, um Fragen in Bezug auf die Unternehmensfortführung und das Liquiditätsrisiko zu untersuchen, seinen endgültigen Bericht und entsprechende Empfehlungen. Der FRC hat jetzt zwecks öffentlicher Konsultation Leitlinien für die Unternehmensleitung und zugehörige Standards für Prüfer herausgegeben, die der Umsetzung der Empfehlungen dienen sollen.

Der Untersuchungsausschuss war im März 2011 eingerichtet worden, um Lehren zu identifizieren, die aus der Finanzmarktkrise und dem rezessiven Wirtschaftsumfeld für Unternehmen und Prüfer gezogen werden können, und um Maßnahmen zu empfehlen, die notwendig sein könnten, um das bestehende Berichterstattungssystem und die einschlägigen Leitlinien zu verbessern.

In dem im Juni 2012 veröffentlichten Abschlussbericht war "ein gemeinsames internationales Verständnis des Zwecks der Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung und der Angaben im Abschluss zur Annahme der Unternehmensfortführung sowie der entsprechenden Schwellenwerte und Beschreibungen einer Annahme der Unternehmensfortführung" gefordert worden, da sich während der Untersuchung Fragen hinsichtlich der Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen zur finanziellen Gesundheit der Unternehmen und ihrer kurz-, mittel- und langfristigen Widerstandskraft gegenüber wirtschaftlichem und finanziellem Druck ergeben hatten.

Der FRC ist zu dem Schluss gekommen, dass zur Verbesserung der Widerstandskraft und der Berichterstattung über die Annahme der Unternehmensfortführung, die Unternehmensleitung Folgendes zu tun hat:

  • Erwägung der Bedrohungen für das Geschäftsmodell und die Kapitalausstattung des Unternehmens über einen längeren Zeitraum als zwölf Monate hinweg mit Augenmerk auf dem gesamtwirtschaftlichen Zyklus und dem eigenen Geschäftszyklus des Unternehmens;
  • Entwicklung eines hohen Grades an Überzeugung, dass Solvenz- und Liquiditätsrisiken über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach Veröffentlichung des Abschlusses wirksam gesteuert werden können;
  • Leistung der Angabe der bedeutenden Risiken in Bezug auf die Solvenz und Liquidität des Unternehmens und des entsprechenden Managements als Teil der wesentlichen Risiken in jedem Geschäftsbericht und
  • Angabe der Bestätigung, dass das Unternehmen eine verlässliche Prüfung der Annahme der Unternehmensfortführung durchgeführt hat.

Darüber hinaus empfiehlt der FRC, dass Prüfer den Bericht der Unternehmensleitung über die Verlässlichkeit der Annahme der Unternehmensfortführung und die entsprechenden Angaben im Jahresbericht sorgfältig prüfen und in ihrem Prüfungsbericht bestätigen, dass sie der Aussage der Unternehmensleitung nichts hinzuzufügen haben und dass keine Aussagen besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

Angabevorschriften in Bezug auf die Einschätzung der Unternehmensfortführung werden aktuell international diskutiert und sind derzeit auch ein Thema beim IFRS Interpretations Committee des IASB. (Das entsprechende Agendapapier zur letzten Diskussion des Themas können Sie sich hier von der Internetseite des IASB herunterladen.)

Das Konsultationspapier zur Umsetzung der Empfehlungen des Sharman-Berichts können Sie sich direkt von der Internetseite des FRC herunterladen. Stellungnahmen werden bis zum 28. April 2013 erbeten.

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