Januar

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

29.01.2013

Am 12. Februar 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Agenda wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

DPR benennt neue Vizepräsidentin

29.01.2013

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat bekanntgegeben, dass Professor Dr. Bettina Thormann zum 1. Juli 2013 die Nachfolge von Dr. h.c. Axel Berger als Vizepräsidentin der Prüfstelle antritt.

Frau Professor Thormann ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin und arbeitet seit Gründung der DPR im Jahr 2005 für die DPR. Zuvor war sie in der Abschlussprüfung internationaler Unternehmen tätig und bekleidete anschließend
eine Professur im Bereich Unternehmensprüfung an der Fachhochschule Bielefeld.

Die DPR stellt neben der mit hoheitlichen Mitteln ausgestattete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die privatrechtliche Stufe des deutschen Enforcement-Verfahrens dar.

Die Presseerklärung zur Berufung von Frau Thormann könne Sie sich direkt von der Internetseite des DPR herunterladen.

Darrel Scott folgt Paul Pacter als Vorsitzender von SMEIG

29.01.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass das IASB-Mitglied Darrel Scott neuer Vorsitzender der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) wird. Er folgt Paul Pacter nach, dessen Amtszeit als IASB-Mitglied am 31. Dezember 2012 endete.

Die Aufgabe von SMEIG besteht darin, die internationale Anwendung des IFRS für KMU zu fördern und seine Einführung zu beobachten.

Gegenwärtig arbeitet SMEIG gemeinsam mit dem IASB an der ersten umfassenden Überprüfung, die der Einschätzung des Standards und seiner Vorschriften nach den ersten zwei Jahre Erfahrung mit der Anwendung des Standards dient. Die erste Sitzung von SMEIG in diesem Zusammenhang ist für den 4. und 5. Februar 2013 angesetzt.

Die Treuhänder haben außerdem Änderungen an der Aufgabenbeschreibung von SMEIG verabschiedet, die die Entscheidung der Treuhänder widerspiegeln, die Mitgliedschaft der Arbeitsgruppe auf ca. 30 auszuweiten und die Amtszeiten der Mitglieder zu staffeln. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2014 in Kraft.

Die Presseerklärung zur Berufung von Darrel Scott können Sie direkt auf der Internetseite des IASB einsehen.

Führen oder sich führen lassen - Themen für Aufsichtsräte 2013

29.01.2013

Das Global Center for Corporate Governance von Deloitte hat eine Publikation mit dem Titel 'Führen oder sich führen lassen: Zeit, die neuen wirtschaftlichen Realitäten zu nutzen' herausgegeben, die einen Ausblick bietet, wie Aufsichtsräte das Unternehmen im Kontext volatiler Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung strategisch begleiten können. Das Spektrum der Themen ist breit gefächert und reicht von Liquiditäts- und Investitionsmanagement bis hin zur Nachhaltigkeit.

Das Risikomanagement und dessen Überwachung – ein Kernthema der Aufsichtsratsarbeit – ist in vielen Unternehmen als Ergebnis der Finanzmarktkrise stabiler, integrierter und besser mit der Risikostrategie verzahnt und inzwischen in vielen Fällen soweit ausgebildet, dass die Aufsichtsratsmitglieder frei werdende Kapazitäten für andere Aktivitäten nutzen können. Dazu gehören die begleitende Identifikation attraktiver Investitionsmöglichkeiten, die proaktive Implementierung erwarteter Regulierungsanforderungen, die Ausbalancierung von Risiken und Chancen sowie die Erarbeitung neuer Wachstumsstrategien.

Vor diesem Hintergrund bietet diese Publikation Einblicke in zehn Themen, mit denen sich Aufsichtsräte auseinandersetzen sollten. Auf jeweils zwei Seiten werden die wichtigsten Fragen aufgezeigt, die gestellt werden sollten, es wird kurz in die grundlegende Problematik eingeführt, und es wird auf weiterführende Ressourcen verwiesen. Die Themengebiete sind die folgenden

  • Kapitalmanagement
  • Regulierung, Governance, Compliance
  • Risikomanagement
  • Krisenmanagement
  • Strategie
  • Nachhaltigkeit
  • Leistung
  • Führungsnachfolge
  • Talentmanagement
  • Technologien

Dabei will die Veröffentlichung keine definitiven Antworten und Lösungen, sondern Anregungen geben, mit deren Hilfe die Aufsichtsräte ihre Situation beleuchten und sie an ihre individuellen Anforderungen anpassen können. Die Publikation versteht sich als Impulsgeber zum Nachdenken und Fragen und zeigt, wie Aufsichtsräte ihren Überwachungs- und Beratungsaufgaben besser gerecht werden können.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Öffentliche Diskussion des DRSC am 5. Februar 2013 - noch freie Plätze

29.01.2013

Das DRSC teilt mit, dass für das Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB am 5. Februar 2012 noch Plätze frei sind. Eine Anmeldung als Teilnehmer ist noch bis 30. Januar 2013 möglich.

Unsere Nachricht mit dem Überblick über die Themen, die erörtert werden, sowie weiteren Informationen und Verküpfungen können Sie hier noch einmal einsehen.

Studie zur IFRS-Einhaltung in Europa zeigt Uneinheitlichkeiten

28.01.2013

Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Centre for Financial Analysis and Reporting Research (CeFARR) an der Londoner Cass Business School mit dem Titel 'Bilanzierung wertgeminderter Vermögenswerte: Eine Überprüfung der IFRS-Einhaltung in Europa' zeigt Uneinheitlichkeiten in der IFRS-Einhaltung, die sich in der Bilanzierungspraxis in Bezug auf Wertminderungen europäischer börsennotierter Unternehmen widerspiegeln.

Die Autoren der Studie, Hami Amiraslani, George E. Iatridis, und Peter F. Pope, untersuchen den Grad der Einhaltung der International Financial Reporting Standards (IFRS), indem sie die Angaben zu Wertberichtigungen in Bezug auf nicht finanzielle Vermögenswerte in einer Stichprobe von über 4.000 börsennotierten Unternehmen aus der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz in den Jahren 2010 und 2011 analysieren.

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind die folgenden:

  • Die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Angaben zu Wertminderung variieren recht deutlich. Dies könnte auch darauf hinweisen, dass die IFRS nicht einheitlich angewendet werden.
  • Angabevorschriften zu Wertminderung, die mehr Aufwand oder Mühe fordern, werden weniger oft befolgt als Angaben, die weniger Aufwand oder Mühe kosten oder die mit Allgemeinplätzen beantwortet werden können.
  • In Berichterstattungsumfeldern mit stärkerer regulatorischer und institutioneller Infrastruktur ist die Berichterstattung über Wertminderung im Allgemeinen von höherer Qualität.
  • In Berichterstattungsumfeldern mit starker regulatorischer Infrastruktur und strikterer Durchsetzung kommt es im allgemeinen zu einer zeitnäheren Erfassung von Wertberichtigungen.

Sie können sich die Studie Accounting for asset impairment: a test for IFRS compliance across Europe von der Internetseite der Cass Business School herunterladen.

Der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst ging in einer Rede, die an der Cass Business School hielt, auf die Ergebnisse der Studie ein und äußerte sich zu den Verantwortlichkeiten des IASB in Bezug auf eine einheitliche Anwendung der IFRS.

Die Schlussfolgerungen der Studie unterstützen auch die Ergebnisse der Überprüfung von Jahresabschlüssen 2011 in Bezug auf Werthaltigkeitstests bei Geschäfts- oder Firmenwerten, die von der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) durchgeführt wurde.

Januarsitzung des IFRS Interpretations Committee ― erste Übersetzungen von Mitschriften

27.01.2013

Das IFRS Interpretations Committee kam am 22. und 23. Januar in London zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2013 zusammen. Wir stellen Ihnen erste Übersetzungen der Mitschrift zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben.

Folgende Sitzungsmitschriften haben wir für Sie bereits übersetzt. Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf die Links:

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.

Die Suche nach Einheitlichkeit in der Finanzberichterstattung

25.01.2013

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB hat bei der Cass Business School in London eine Rede zu dem Thema Einheitlichkeit der Anwendung der IFRS gehalten. Er wies zwar darauf hin, dass die Einheitlichkeit der Anwendung nicht erste Aufgabe des IASB sei, meinte aber auch, dass dieser durchaus dazu beitragen könne.

Hoogervorst eröffnete seine Rede mit dem Beispiel Europa. Bevor Europa die IFRS übernommen habe, sein der Vergleich über Grenzen hinweg nahezu unmöglich gewesen. Erst die Übernahme der internationalen Standards habe überhaupt erst die Möglichkeit des Vergleichs geschaffen. Dass die Umsetzung der Standards und die Einheitlichkeit der Anwendung noch Abweichungen unterliege, was von IFRS-Kritikern oft angeführt werde, sei ein unsinniges Argument. Denn, so Hoogervorst: "Die Wahrheit ist, dass selbst ein uneinheitlich angewendeter globaler Standard global sehr viel mehr Vergleichbarkeit gestattet als eine gleichermaßen uneinheitlich angewendete Vielzahl von abweichenden Standards."

Damit verfocht Hoogervorst den Standpunkt, dass globale Standards erst die Voraussetzung für globale Vergleichbarkeit bieten. Im Gegenteil, so Hoogervorst, erst die einheitliche Rechnungslegungssprache ermögliche, Abweichungen in der Anwendung zu erkennen und etwas dagegen zu tun.

Hoogervorst verwies auch darauf, dass es nicht erste Aufgabe des IASB sei, sich um die einheitliche Anwendung seiner Standards zu kümmern. Dies sei vielmehr die Aufgabe der Regulierer und Prüfer. Aber er gestand auch ein, dass der IASB durchaus zu einer einheitlichen Anwendung beitragen könne. So nannte er fünf Punkte, bei denen der IASB zur Einheitlichen Anwendung beitragen kann oder dies bereits tut:

  • Der IASB müsse gute Standards setzen und deren Anwendbarkeit in möglichst vielen Rechtskreisen vor Verabschiedung prüfen. Dazu befände er sich in stetem Austausch mit solchen Vereinigungen wie beispielsweise EFRAG und AOSSG, dazu werde auch das neue ASAF beitragen.
  • Der IASB habe angefangen, verabschiedete Standards nach ihrer Verabschiedung auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen (beispielsweise Überprüfung von IFRS 8 und Überprüfung von IFRS 3), auch damit leiste der IASB einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung.
  • Der IASB habe außerdem die Möglichkeiten und Aufgaben des IFRS Interpretations Committee ausgeweitet. Damit sei sichergestellt, dass bei Zweifelsfragen der Anwendung schneller und besser reagiert werden könne, wodurch Abweichungen in der Praxis vermieden würden.
  • Hoogervorst verwies auch darauf, dass der IASB verstärkt Begleitmaterialien zu den IFRS herausgeben wolle. Er verwies auf die im Dezember 2012 herausgegebenen Materialien zu IFRS 13 und kündigte unterstützende Materialien zu gemeinsamen Vereinbarungen an.
  • Schließlich verwies Hoogervorst noch auf die exzellente Zusammenarbeit mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) auf internationaler Ebene und mit der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) auf regionaler Ebene hin. Auch dort könne zu einer einheitlichen Umsetzung der IFRS beigetragen werden.

Sie können sich die vollständige Rede von Hoogervorst von der Internetseite des IASB herunterladen.

EFRAG nimmt Stellung zum CICA-Forschungspapier zu Bewertungsfragen

25.01.2013

Im Juni 2012 hat das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) auf seiner Internetseite ein Forschungspapier mit dem Titel "Hin zu einem Bewertungsrahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch gewinnorientierte Unternehmen" zur Verfügung gestellt, das zu weiteren Forschungen und zur Debatte anregen und schlussendlich als Anregung für den International Accounting Standards Board (IASB) und den Financial Accounting Standards Board (FASB) dienen sollte. Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich jetzt mit einer Stellungnahme in die Diskussion eingebracht.

In dem CICA-Papier wurde eine Definition des gegenwärtigen Marktwerts vorgestellt, die einen Satz von Merkmalen aufweist, die sie zu einer höchst relevanten Bewertungsgröße für Vermögenswerte und Schulden für Zwecke der Finanzberichterstattung werden lassen. Andere Bewertungsgrundlagen wurden auf ihre Eignung als möglicher Ersatz untersucht, wenn gegenwärtige Marktwerte als Werkzeug getreuer Darstellung ungeeignet sind.

EFRAG begrüßt die grundlegende Arbeit, die das CICA ausgeführt hat, aber  lehnt die Schlussfolgerung aus dem Forschungspapier ab, dass den gegenwärtige Marktwert die beste (relevante) Bewertungsgrundlage darstellt, wenn der Wert dazu geeignet ist, eine getreue Darstellung zu gewährleisten. EFRAG ist vielmehr der Meinung, dass es nicht möglich sei, eine einzige ideale Bewertungsgrundlage zu identifizieren.

EFRAG gelangt daher zu folgender Schlussfolgerung: "Wir glauben, dass die Rolle eines Bewertungsrahmenkonzepts sein sollte, die Eigenschaften der verschiedenen Bewertungsgrundlagen zu erläutern und unter Bezugnahme auf die Bedürfnisse der Anwendern Leitlinien dazu zu bieten, wann die verschiedenen Eigenschaften von Bedeutung sind. Darüber hinaus sollen Leitlinien geboten werden, wie zwischen alternativen Bewertungsgrundlagen zu entscheiden ist, wenn die am ehesten relevante Bewertungsgrundlage nicht dazu geeignet ist, Vermögenswerte und Schulden getreu darzustellen."

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) hat kürzlich ebenfalls gegenüber dem CICA Stellung genommen und argumentiert in die gleiche Richtung. Zu seiner Stellungnahme gelangen Sie hier.

 

Swiss GAAP FER 31: Ergänzende Fachempfehlung für kotierte Unternehmen

25.01.2013

Swiss GAAP FER, die Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, hat eine ergänzende Fachempfehlung für börsennotierte ("kotierte") Publikumsgesellschaften herausgegeben.

Swiss GAAP FER 31 zielt darauf ab, die Aussagekraft von Jahresabschlüssen zu erhöhen, indem zusätzliche Offenlegungspflichten eingeführt werden. Leitend bei der Entwicklung der neuen Fachempfehlung waren die Konzepte öffentliche Rechenschaftspflicht, Transparenz und internationale Vergleichbarkeit.

Die ergänzende Fachempfehlung tritt per 1. Januar 2015 in Kraft. Eine frühzeitige Anwendung ist zulässig.

Auf der Internetseite des Swiss GAAP FER stehen Ihnen zur Verfügung:

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