Januar

Mary Jo White als neue Vorsitzende der SEC nominiert

24.01.2013

In einer Presseerklärung im Weißen Haus hat Präsident Obama Mary Jo White als Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) nominiert. Eine Bestätigung durch den Senat muss noch erfolgen. Nach dem Rücktritt von Mary Schapiro hatte zunächst Elisse Walter die Position übernommen und kommissarisch die SEC geleitet.

White ist ehemalige Bundesstaatsanwältin von Manhattan und übte dieses Amt von 1993 bis 2002 aus. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war die Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen - ein Grund für die vorgeschlagene Berufung. Derzeit arbeitet White als Partnerin bei der Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton.

Von der Presseerklärung des Präsidenten hat das Weiße Haus eine Mitschrift auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Erste Ergebnisse der Umfrage des IASB zu Angaben

24.01.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat erste Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die darauf abzielte, dem IASB zu helfen, ein klareres Bild des wahrgenommenen Problems in Bezug auf Angaben zu bekommen. Die Umfrage wurde in Vorbereitung des Diskussionsforums zu Angaben durchgeführt, dessen Gastgeber der IASB am 28. Januar 2013 sein wird.

Die 225 Antworten, die beim IASB eingingen, ergaben das folgende allgemeine Bild:

  • Über 80 Prozent derjenigen, die den Fragebogen ausfüllten, waren der Meinung, dass in Bezug auf die Angabe von Finanzinformationen Verbesserungen möglich seien. Viele gaben auch an, dass Verbesserungen in allen Teilen der Berichterstattung nötig seien, nicht nur im Jahresabschluss.
  • Die meisten Ersteller (die 50 Prozent aller Befragten ausmachten) waren der Meinung, dass die Angabevorschriften zu umfassend seien und dass zu wenig Aufmerksamkeit darauf gelegt würde, unwesentliche Informationen auszuschließen.
  • Die Adressaten der Abschlüsse (die 20% aller Befragten ausmachten) waren größtenteils der Meinung, dass die Ersteller mehr tun müssten, um sich auf relevante Informationen zu konzentrieren und dadurch die Kommunikation mit den Adressaten zu verbessern.
  • In den Stellungnahmen wurden verschiedene Gründe für das Angabenproblem identifiziert. Darunter befanden sich auch die Art und Weise, wie die Standards entwickelt und gesetzt werden, und die Art und Weise, wie Ersteller, Prüfer und Regulierer die Standards anwenden.

Die oben genannten Zahlen und Meinungen wurden der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB entnommen. Der IASB hat angekündigt, dass die detaillierten Ergebnisse der Umfrage als Teil des Berichts zu den Rückmeldungen veröffentlicht werden sollen, der auch die Ergebnisse des Diskussionsforums enthalten wird.

Neue Robert Bruce-Kolumne zum ESMA-Bericht zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

23.01.2013

Im November 2012 hat die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) ihre Prüfungsschwerpunkte für die Abschlüsse 2012 benannt. Jetzt untermauert sie die Notwendigkeit, die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten genauer zu überprüfen, durch eigene Untersuchungen.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, setzt sich in seinem neuesten Beitrag mit dem ESMA-Bericht auseinander und betont, dass ESMA jetzt Zähne zeige. Zu seiner neuesten Kolumne in englischer Sprache gelangen Sie hier.

Unsere deutschsprachige Analyse des ESMA-Berichts mit Einordnung in die Gesamtentwicklung können Sie hier noch einmal einsehen: ESMA-Bericht zeigt Verbesserungsmöglichkeiten bei Angaben zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

'EFRAG Update' mit Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen und -Telefonkonferenzen vom Dezember 2012 und Januar 2013

23.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Januarausgabe 2013 ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben.

IFRS-Taxonomie 2012 in ungarischer Sprache

23.01.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Verfügbarkeit einer Übersetzung der IFRS-Taxonomie 2012 in ungarische Sprache bekanntgegeben.

Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Die IFRS-Stiftung weist außerdem darauf hin, dass zwecks weiterer Unterstützung der ungarisch sprechenden Anwender der IFRS-Taxonomie auf der Internetseite des IASB auch eine ungarische Fassung der IFRS Taxonomy Illustrated zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Ansicht der IFRS-Taxonomie, visualisiert in einem leicht zu lesenden Format, das keine Kenntnisse in XBRL voraussetzt und auch Verknüpfungen auf die elektronischen Fassungen der Standards (im Abonnentenbereich der Internetseite des IASB) aufweist.

Stellungnahmen von Deloitte zu jüngsten Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

22.01.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat zwei Stellungnahmen veröffentlicht, mit denen wir auf vorläufige Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee reagieren, die in der Novemberausgabe des 'IFRIC Update' veröffentlicht wurden.

In der ersten Stellungnahme stimmen wir der vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, einen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, der die Klarstellung der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, bei denen die früheren Anteilseigner eines nicht börsennotierten geschäftstätigen Unternehmens die Mehrheitsanteilseigner des zusammengeschlossenen Unternehmens werden, indem sie ihre Anteile gegen neue Anteile eines börsennotierten nicht geschäftstätigen Unternehmens eintauschen, das keinen Geschäftsbetrieb darstellt, betrifft. Eine Kurzzusammenfassung der Stellungnahme in deutscher Sprache und Zugang zum englischsprachigen Original finden Sie hier.

In der ersten Stellungnahme stimmen wir der vorläufigen Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, einen Sachverhalt nicht auf die Agenda zu nehmen, der die Klarstellung, wie die Restwertmethode auf die Bewertung von biologischen Vermögenswerten anzuwenden ist, die physisch mit Grund und Boden verbunden sind, betrifft. Eine Kurzzusammenfassung der Stellungnahme in deutscher Sprache und Zugang zum englischsprachigen Original finden Sie hier.

EFRAG und Stab des IASB entgegengesetzter Meinung in Bezug auf Macro Hedge Accounting

22.01.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Vorgehensweise beim Hedge Accounting-Projekt zur Verfügung. Die von EFRAG darin vertretene Position widerspricht der Position des Stabs des IASB, wie dieser sie bei der IASB-Sitzung nächste Woche gegenüber dem Board vertreten wird.

Macro Hedge Accounting wurde zuerst als Teil des Gesamtprojekts zur Ablösung von IAS 39 und dort im Teilprojekt Sicherungsbilanzierung erörtert. Aufgrund der Komplexität des Themas entschied sich der IASB jedoch, die Bilanzierung von Macro Hedges getrennt zu erörtern und als eigenständiges Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Mit dieser Abspaltung hofft der IASB auch, den Abschnitt zur allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Finanzinstrumente schneller abschließen zu können. Der IASB hatte auch seine Absicht bekundet, die derzeit in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bestehenden Vorschriften zum Portfolio Hedge Accounting so lange in Kraft zu lassen, bis das neue Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist.

Bei der Analyse des Arbeitsentwurfs zur Sicherungsbilanzierung, den der IASB am 7. September 2012 veröffentlicht hat, kam EFRAG zu dem Schluss, dass "die überarbeitete Formulierung des Paragrafen 71 aus IAS 39 dem IASB nicht gestattet, das Ziel der Beibehaltung des Status quo in Bezug auf Macro Hedge Accounting zu erreichen". EFRAG argumentiert, dass die überarbeitete Formulierung von IAS 39.71 dazu führt, dass die in IAS 39 verbleibenden Vorschriften in Bezug auf die Sicherungsbilanzierung nur noch für Fair Value Hedges von Zinsrisiken gelten, während alle anderen Arten von Sicherungsbeziehungen (Cash Flow Hedges offener und geschlossener Portfolien) unter die im Arbeitsentwurf enthaltenen Vorschriften fallen.

EFRAG wehrt sich gegen die wahrgenommene Zerstückelung der Behandlung von Macro Hedge Accounting und fordert den IASB dringend auf, die Formulierung in IAS 39.71 erneut zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass alle offenen Portfolien weiter unter die in IAS 39 verbleibenden Vorschriften fallen, und drängt außerdem darauf, die zugehörigen Umsetzungsleitlinien in Abschnitt F, die entfallen sollen, beizubehalten.

EFRAG hatte bei der Übermittlung der Ergebnisse der Analyse an den IASB bereits angekündigt, den Aspekt des Macro Hedge Accounting im Arbeitsentwurf noch einer Konsultation durch europäische Anwender unterziehen zu wollen. Der heute veröffentlichte Entwurf einer Stellungnahme kann bis zum 21. Februar gegenüber EFRAG kommentiert werden und soll als Grundlage für die Konsultation dienen. Sie können ihn sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Die von EFRAG vertreten Position, die ausdrücklich darin besteht, die bisherigen Vorschriften beizubehalten, bis das Gesamtprojekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, steht im Widerspruch zur Position des Stabs des IASB. Dieser räumt in einem für die Erörterungen des Boards nächste Woche vorbereiteten Arbeitspapier ein, dass ein vollständiges Beibehalten ("grandfathering") der bestehenden Vorschriften zwar nicht gegeben sei, führt aber an, dass "grandfathering" dem neu entwickelten Modell der Sicherungsbilanzierung widerspreche. Diejenigen, die sich für die Beibehaltung der bestehenden Regelungen aussprächen, würden damit das neue Modell für die Sicherungsbilanzierung ablehnen. Außerdem warnt der Stab vor unbeabsichtigten Konsequenzen, sollte sich der Board für eine Beibehaltung der alten Vorschriften aussprechen. Sie können sich das Arbeitspapier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen (ZIP-Datei, das entsprechende Papier ist Agenda Paper 4B).

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

22.01.2013

Am 29. Januar 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Agenda wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

SMEIG nimmt Erörterung der Stellungnahmen zur Überarbeitung des IFRS für KMU auf

21.01.2013

Auf der Internetseite des IASB wurden heute die Arbeitspapiere für die erste Sitzung der wiederberufenen Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) am 4. und 5. Februar 2013 veröffentlicht. Sie enthalten Informationen zur weiteren geplanten Vorgehensweise und eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, die zur Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information) eingegangen sind.

Der IASB hat schon bei Veröffentlichung des International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) angekündigt, dass der Standard regelmäßig überprüft und angepasst werden soll und dass die erste umfassende Überprüfung stattfinden soll, wenn Unternehmen die ersten zwei Jahre Erfahrung mit der Anwendung des Standards gesammelt haben.

Die erste umfassende Überprüfung des Standards wurde bei der Junisitzung 2012 des IASB offiziell aufgenommen, und eine Bitte um Einreichung von Informationen wurde am 26. Juni 2012 herausgegeben. Nachdem die Stellungnahmefrist am 30. November 2012 auslief und die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet wurden, nimmt jetzt die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU die Erörterungen auf. Die geplante weitere Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

 

Februar 2013 SMEIG erörtert die auf die Bitte um Informationen eingegangenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung und schlägte dem IASB mögliche Änderungen vor.

Der Stab des IASB erstellt einen Bericht aus den Empfehlungen von SMEIG. Dieser wird dann den Mitgliedern von SMEIG zur Genehmigung vorgelegt, bevor er dem IASB zur Verfügung gestellt wird.
Mitte 2013 Der IASB erörtert die vorgeschlagenen Änderungen und entwickelt und Verabschiedet einen Entwurf mit Vorschlägen, der dann zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben wird.
Zweites Halbjahr 2013 SMEIG erörtert die auf den Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und spricht gegenüber dem IASB Empfehlungen aus.
Erstes Halbjahr 2014 Der IASB erörtert mögliche Änderungen an den Vorschlägen aus dem Entwurf und verabschiedet endgültige Änderungen am IFRS für KMU.
Erstes Halbjahr 2014 Der IASB veröffentlicht endgültige Änderungen am IFRS für KMU.
geplant für 2015 Datum des Inkrafttretens der Änderungen

In den Agendapapieren wird extra noch einmal darauf hingewiesen, dass die Überprüfung des IFRS für KMU nicht notwendigerweise zu Änderungen führen muss.

Auf die Bitte um Einreichungen von Informationen sind 89 Stellungnahmen beim IASB eingegangen, die auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Für die Erörterung durch SMEIG Anfang Februar wurden diese gesichtet und die Ergebnisse in zwei Arbeitspapieren zusammengefasst, die heute zur Verfügung gestellt wurden: Arbeitspapier 2 ist den 12 Sachverhalten gewidmet, nach denen in der Bitte um Einreichung von Informationen ausdrücklich gefragt wurde. Arbeitspapier 3 deckt 16 andere Sachverhalte ab, die in den Stellungnahmen darüber hinaus aufgebracht wurden. Der auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehenden Agenda können Sie entnehmen, wann welche Themen im einzelnen bepsrochen werden.

Tagesordnung für die Januarsitzung 2013 des IASB

21.01.2013

Der IASB kommt vom 29. bis 31. Januar 2013 zu seiner regulären Sitzung in London zusammen. Erörtert werden die folgenden Themen: Versicherungsverträge, preisregulierte Geschäftsvorfälle, Leasingverhältnisse, Erlöserfassung, Sicherungsbilanzierung, integrierte Berichterstattung, Rahmenkonzept und die Überprüfung von IFRS 8 nach der Einführung. Die Sitzungsteile am Mittwochnachmittag finden gemeinsam mit dem FASB statt.

Die ursprünglich für den 25. und 28. Januar 2013 angesetzten vorbereitenden Unterrichtseinheiten wurde in die Tagesordnung der allgemeinen Sitzung integriert. Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung mit Datum vom 21. Januar 2013 finden Sie hier. Wir werden jegliche Änderungen an der Tagesordnung sowie die Mitschriften der Beobachter von Deloitte von der Sitzung auf dieser Seite einstellen, sobald sie verfügbar sind.

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