Januar

Neues GRI-Schwerpunktbüro in Südafrika soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dem ganzen Kontinent fördern

10.01.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI), die Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten von Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen entwickelt, hat die Eröffnung eines neuen Schwerpunktbüros (sogenannter Focal Point) in Südafrika bekanntgegeben. Dieser soll als regionales Drehkreuz dienen und die aktive Einbindung afrikanischer Organisationen in die regionale und internationale Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt fördern.

Südafrika ist einer der Vorreiter der Nachhaltigkeitsberichterstattung; die Erstellung von integrierten Berichten ist für an der Börse von Johannesburg notierte Unternehmen seit 2010 verpflichtend. Gleichzeitig ist Nachhaltigkeitsberichterstattung in vielen Ländern des afrikanischen Kontinents wenig entwickelt und/oder wenig beachtet. Die Einrichtung des Schwerpunktbüros soll deshalb einerseits dazu dienen, Erkenntnisse und Erfahrungen aus Südafrika und aus der ganzen Welt auf dem gesamten Kontinent zu verbreiten, und andererseits, afrikanische Belange zu bündeln und ihnen international Nachdruck zu verleihen.

Das Sekretariat des Büros wird bei der südafrikanischen Zweigstelle der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) angesiedelt sein.

Zur Bewertung und Überwachung des Erfolgs des südafrikanischen GRI-Büros und um zu eruieren, wie die Anwendung des GRI-Rahmenkonzepts zu Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und entsprechenden Leistungen beiträgt, wird GRI von Januar 2013 bis Juni 2015 eine grundlegende Studie durchführen.

Weitere GRI-Schwerpunktbüros gibt es bereits in Australien, Brasilien, China, Indien und den Vereinigten Staaten.

Die englischsprachige Presseerklärung zur Eröffnung des Büros können Sie direkt auf der Internetseite von GRI einsehen.

Gemeinsame Stellungnahme der vier großen europäischen Standardsetzer zur vorgeschlagenen Einrichtung des ASAF

09.01.2013

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine gemeinsame Stellungnahme der nationalen Standardsetzer aus Deutschland (DRSC e.V), Frankreich (Autorité des normes comptables), Großbritannien (Financial Reporting Council) und Italien (Organismo Italiano di Contabilitá) zur Verfügung, die Ende Dezember gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren Vorschlag zur Einrichtung eines beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) abgegeben wurde. Die Standardsetzer sind der Meinung, dass bei der derzeit vorgeschlagenen Ausgestaltung des ASAF die bilateralen Beziehungen der nationalen Standardsetzer zum IASB nicht aufgegeben werden können.

Die IFRS-Stiftung hat die Vorschläge zur Einrichtung des neuen Beratungsgremiums für den International Accounting Standards Board (IASB) am 1. November 2012 herausgegeben. Der Hauptzweck des ASAF soll darin liegen, dem IASB fachliche Beratung und Rückmeldung zur Verfügung zu stellen.

Einerseits befürworten die großen europäischen Standardsetzer den Vorschlag der IFRS-Stiftung zur formalen Begründung einer konkretisierten Zusammenarbeit an sich, andererseits merken sie jedoch kritisch an, dass der konkrete Vorschlag zur Ausgestaltung des ASAF an den Bedürfnissen der großen nationalen Standardsetzer (NSS) vorbeigeht. Weitere Kritikpunkte sind u.a. der unklare Nominierungsprozess und die Zusammensetzung des Gremiums: Zum einen werde nicht zwischen Ländern mit und ohne IFRS-Anwendungspflicht differenziert; zum anderen werde regionalen Gruppen der Vorzug gegeben, obwohl diese (zumeist) keine Standardsetzer darstellen bzw. eine solche Rolle einnehmen.

Als implizites Fazit bleibt nach Ansicht der Standardsetzer, dass bei dem derzeitigen Vorschlag die NSS ihre bilaterale Beziehung zum IASB aufrechterhalten müssten, um sich angemessen in die internationale Standardsetzung einbringen zu können.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

ESMA fordert Angaben im Zusammenhang mit Stundungen

08.01.2013

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine 'Öffentliche Verlautbarung zur Behandlung von Stundungsmaßnahmen in den IFRS-Abschlüssen von Finanzinstituten' herausgegeben. Die Verlautbarung gilt der Definition von Stundungsmaßnahmen, deren Auswirkung auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und den spezifischen Angaben in Bezug auf Stundungen, die ESMA in den Jahresabschlüssen 2012 börsennotierter Finanzinstitute zu sehen erwartet.

Die Verlautbarung ist das Ergebnis von Bedenken von ESMA, dass ein Mangel an Einheitlichkeit unter den Emittenten in diesem Bereich zu Fragen in Bezug auf die Transparenz und Genauigkeit ihrer Abschlüsse führen kann. Es zielt auch darauf ab, den unzureichenden Ansatz in Bezug auf Stundung und Wertminderung aus früheren Finanzmarktkrisen nicht zu wiederholen. ESMA ist der Meinung, dass die einheitliche Anwendung der IFRS-Prinzipien die Vergleichbarkeit der Abschlüsse von Finanzinstituten erhöht und so dazu beiträgt, Vertrauen wieder herzustellen.

ESMA ist der Ansicht, dass die objektiven Hinweise auf Wertminderung in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung Stundungsmaßnahmen mit einschließen, obwohl der Ausdruck Stundung nicht ausdrücklich im Standard genannt wird. In IAS 39.59(c) heißt es, dass zu den objektiven Hinweisen auch "Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde" gehören. ESMA kommt zu folgendem Schluss:

Stundung erfolgt, wenn davon ausgegangen wird, dass der Kreditnehmer aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht länger in der Lage ist, die Bedingungen des Kreditvertrages zu erfüllen, und der Kreditgeber aufgrund dieser finanziellen Schwierigkeiten entscheidet, die Bedingungen des Vertrags zu ändern, um dem Kreditnehmer genügend Möglichkeiten zu geben, den Kredit zu bedienen oder umzuschulden. Daher stellen Stundungsmaßnahmen objektive Hinweise auf die Wertminderung nach IFRS dar.

Da Stundung also ein objektiver Hinweis auf Wertminderung ist, erwartet ESMA von den Kreditgebern, sorgfältig und unter voller Anwendung der IFRS-Vorschriften die Kredite auf Wertminderung zu überprüfen. Diese Überprüfungen sind anhand von Angaben zu dokumentieren. ESMA erwartet, dass die folgenden Angaben in Bezug auf Stundungsmaßnahmen in den Abschlüssen geleistet werden:

  • Details zu den Arten von Stundungsmaßnahmen, die während der Berichtsperiode angewendet wurden;
  • Beschreibung der Risiken, die sich auf die gewählten Stundungsmaßnahmen beziehen, und Informationen, wie das entsprechende Risikomanagement und die Risikoüberwachung für interne Zwecke aussehen;
  • Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, die auf die gestundeten Vermögenswerte angewendet werden;
  • Beschreibung jeglicher Änderungen in dieser Hinsicht im Vergleich zum Vorjahr;
  • quantitative Angaben, die den Adressaten in die Lage setzen, die Auswirkungen der Stundungsmaßnahmen auf das Kreditrisikoprofil der Kreditportfolien und die finanzielle Lage und Leistung einzuschätzen.

ESMA hat auch bekanntgegeben, weiterhin den Grad der Transparenz, den Kreditgeber in ihren Abschlüssen in Bezug auf Stundungsmaßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Wertminderung gewähren, zu überwachen. ESMA wird dann entscheiden, ob weitere Maßnahmen nötig sind.

Die jetzt veröffentliche Verlautbarung ergänzt die von ESMA im November 2012 bekanntgegebenen Prüfungsschwerpunkte für die Abschlüsse 2012.

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung:

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

07.01.2013

Vor dem Hintergrund der Übernahme verschiedenener neuer oder geänderter IFRS und IFRIC 20 für die Anwendung in Europa kurz vor dem Jahresende haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Die Europäische Union hat mit Veröffentlichung entsprechender Verordnungen im Amtsblatt vom 29. Dezember 2012 die Standards des "Konsolidierungspakets" (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011)), IFRS 13, IFRIC 20 und Änderungen an IFRS 1 (ausgeprägte Hochinflation und feste Zeitpunkte), IAS 12 (Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte) und IFRS7/IAS 32 (Saldierung) für die Anwendung in Europa übernommen. Das Konsolidierungspaket ist mit einem Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen, wobei allerdings vorzeitige Anwendung zulässig ist, sodass europäische Unternehmen sich freiwillig an den Erstanwendungszeitpunkt des IASB (1. Januar 2013) halten können.

Sie finden die aktualisierte Datei hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 7. Januar 2013).

Öffentliche Diskussion des DRSC am 05. Februar 2013

07.01.2013

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 5. Februar 2013, 10:30h (voraussichtlich bis ca. 16:00h) ins Airport Conference Center, Frankfurt/Main, Raum K20 zu einem Diskussionsforum zu aktuellen Entwurfspapieren des IASB ein.

Der Ablauf ist derzeit wie folgt vorgesehen:

10:30h – ca. 12:00h

12:30h – ca. 14:00h

14:00h – ca. 16:00h

An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 30. Januar 2013 an. Wenn Sie nicht den gesamten Tag teilnehmen wollen, geben Sie bitte auch das Zeitfenster Ihrer Teilnahme an.

Dritte globale IFRS-Bankenstudie - Immer noch weit vom Land?

07.01.2013

Deloitte hat die 'Dritte globale IFRS-Bankenstudie - Immer noch weit vom Land?' herausgegeben, in der die aktuellen Sichtweisen von 70 global tätigen Banken einschließlich 19 global systemrelevanten Finanzinstituten zusammengefasst werden.

Zu den wesentlichen Ergebnissen der dritten Studie dieser Reihe gehören:

  • Obwohl es unter den Banken weiterhin bedeutende Unterstützung für den Konvergenzprozess gibt, sind die Mehrheit der Befragten der Meinung, dass sich IASB und FASB nicht mehr auf dem richtigen Weg befinden, um dieses Ziel zu erreichen.
  • Banken stellen ihre Umsetzungsvorbereitungen zurück, weil sich der Prozess immer weiter verzögert.
  • Es gibt Unsicherheit hinsichtlich des endgültigen Ergebnisses der angestrebten Änderungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Immer mehr Banken sind der Meinung, dass die neuen Vorschriften nicht so umgesetzt werden können, dass international eine größere Vergleichbarkeit zwischen Banken entstehen wird.
  • Die Auswirkungen der Änderungen in Bereichen wie Wertminderung, Schuldbewertungsanpassungen (sog. Debt Valuation Adjustments, DVA) und der Behandlung von Liquiditätsportfolien werden bedeutende Auswirkungen auf Kapital und Bepreisung haben.

Frühere Studien der Reihe, die die Meinungsentwicklung widerspiegeln:

 

Begleitend zur Studie bietet Deoitte am 20. Februar 2013 um 13:00h deutscher Zeit einen interaktiven Webcast an. Dieser wird Teilnehmern die Möglichkeit geben, die Ergebnisse der Studie weiter kennenzulernen und gegenwärtige Entwicklungen und deren Auswirkungen zu diskutieren. Registrierung als Teilnehmer ist über diese Verknüpfung möglich.

Eine neue und eine geänderte AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht

07.01.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat die neue AFRAC-Stellungnahme „Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex“ sowie die geänderte AFRAC-Stellungnahme “Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten”veröffentlicht.

Die Stellungnahme zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex basiert auf einem Diskussionspapier zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Die neue Stellungnahme ist auf die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements (im Folgenden: die Beurteilung) bei allen Unternehmen, für die der ÖCGK relevant ist, anzuwenden und regelt Inhalt und Umfang der Beurteilung durch den Abschlussprüfer, beschreibt die Vorgehensweise bei der Auftragserteilung und gibt Anleitung für die Berichterstattung. Da die Durchführung der Beurteilung durch den Abschlussprüfer in relevanten nationalen und internationalen Standards geregelt ist, wird darauf in der Stellungnahme nicht eingegangen. Die Stellungnahme ist für Aufträge über Beurteilungen im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung von Geschäftsjahren, die nach dem 30. Juni 2013 enden, anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Sie können die Stellungnahme direkt von der AFRAC-Internetseite herunterladen.

In der überarbeiteten Stellungnahme Die unternehmensrechtliche Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten wird zum einen in der Grundlage für Schlussfolgerungen klargestellt, dass der beizulegende Zeitwert gemäß § 237a Abs 3 UGB auf Basis von Marktwerten und in Ermangelung solcher Marktwerte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmodelle und -methoden bestimmt wird, sofern diese eine angemessene Marktwertannäherung gewährleisten. Der Marktwert eines derivativen Finanzinstruments berücksichtigt unter anderem Ausfallrisiken und eine Marktwertannäherung sollte diese Berücksichtigung ebenso nachvollziehen. Aus Sicht des AFRAC wird jedoch unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der Ausfallrisiken, insbesondere in Bezug auf den Umfang des Derivategeschäfts und die Bedeutung des Derivategeschäfts für das Geschäftsmodell des bilanzierenden Unternehmens, eine differenzierte Beurteilung vertretbar sein. Zum anderen wurde das Kapitel 9 zur Bilanzierung eines Macro-Hedge von Zinsrisiken durch Kreditinstitute (Fassung vom Dezember 2011), dessen Anwendung aus aktuellem Anlass bereits im Dezember 2011 verschoben wurde, gestrichen. Die geänderte Stellungnahme steht Ihnen auf der AFRAC-Internetseite zur Verfügung.

AFRAC-Stellungnahme zum Diskussionspapier von EFRAG zu einem Rahmenkonzept zu Angaben

07.01.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Diskussionspapier mit dem Titel "Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben" Stellung genommen.

In der Stellungnahme bringt AFRAC zum Ausdruck, dass das Diskussionspapier vom Juli 2012 ein wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung der internationalen Finanzberichterstattung sei, der Ansatz jedoch noch nicht klar genug sei. Es sei zwar beabsichtigt gewesen, den Schwerpunkt des Diskussionspapiers auf die Standardsetzung zu legen, dennoch fokussiere das Diskussionspapier oft nicht stark genug auf seine Zielgruppe. AFRAC ist außerdem der Ansicht, dass die Vorschläge für die Neuorganisation des Anhangs dahingehend modifiziert werden sollten, dass jeweils ein „Highlight“-Teil, der im Zusammenhang mit zentralen Aspekten stehen soll, die Adressaten in den Anhang des jeweiligen Unternehmens einführt und auf die unternehmensspezifischen Besonderheiten hinweist. Darüber hinaus sollte ein Abschnitt mit Informationen über das Unternehmen als Ganzes in den Anhang eingefügt werden. AFRAC ist zudem der Ansicht, dass die im Diskussionspapier dargestellten Kommunikationsgrundsätze nicht Teil eines Rahmenkonzepts zu Angaben sein sollten, da die Nutzung durchschnittlicher Adressaten keine Notwendigkeit von etablierten Methoden in diesem Bereich erkennen lässt.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der AFRAC-Internetseite herunterladen.

Der IASB informiert über den aktuellen Stand im Versicherungsprojekt

04.01.2013

Im Nachgang der Erörterungen bei der Dezembersitzung 2012 des IASB haben die verantwortlichen Projektmitarbeiter im IASB-Projekt zu Versicherungen verschiedene Materialien aktualisiert bzw. neu erarbeitet und spiegeln so den aktuellen Stand im Projekt wieder.

Auf der Sitzung erörterte der Board die Bewertung der Restmarge bei Versicherungsverträgen und die Wertminderung von Rückversicherungsverträgen im Abschluss und fasste hierzu Beschlüsse. Die Übersetzung der entsprechenden Sitzungsmitschrift von Beobachtern von Deloitte finden Sie hier.

Der Stab des IASB stellt jetzt folgende weitere Materialien zur Verfügung (alle Dokumente auf der Internetseite des IASB und in englischer Sprache):

Umfassende Informationen zur Entwicklung im Rahmen des Versicherungsprojekt finden Sie wie immer auf unserer IAS Plus-Projektseite.

IFRS-Taxonomie 2012 in japanischer Sprache

04.01.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Verfügbarkeit einer Übersetzung der IFRS-Taxonomie 2012 in japanische Sprache bekanntgegeben.

Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.