Juli

Wir nehmen Stellung zu einer Reihe von vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

31.07.2013

Wir haben unsere Stellungnahmen zu einigen unlängst ergangenen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee betreffend IFRS 5, IFRS 10 und IAS 32 veröffentlicht. Bei jedem Sachverhalt stimmen wir der Entscheidung des Komitees, ihn nicht in das Arbeitsprogramm aufzunehmen, zu, haben in einigen Fällen aber Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Formulierung der Agendaentscheidung.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Juli 2013

30.07.2013

Vom 10. bis 12. Juli haben der HGB-Fachausschuss und der IFRS-Fachausschuss zum Teil gemeinsam getagt. Zu den Ergebnissen wurde jetzt ein Bericht veröffentlicht.

Alle Sitzungsergebnisse sind in einem einzigen Bericht zusammengefasst, der Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung steht. Dort finden Sie auch ein aktuelles Arbeitsprogramm des IFRS-Ausschussses.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom Juli 2013

30.07.2013

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung der Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat während der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 10. Juli 2013 in Johannesburg getagt. Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

 

Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte auf dem Arbeitsprogramm des IASB. In Bezug auf die begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 nahm der DPOC zur Kenntnis, dass es dazu weitere gemeinsame Erörterungen von IASB und FASB während ihrer Sitzung im Juli und eine gemeinsame Erörterung mit dem beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) im September 2013 geben wird. Der nächste Schritt soll eine Überprüfung des Projekts über die gesamte Laufzeit irgendwann im Oktober 2013 sein.

Beim Projekt zur Wertminderung von Finanzinstrumenten erörterte der DPOC die vorläufigen Sichtweisen, die zum Entwurf zu erwarteten Kreditausfällen eingegangen sind, in denen insgesamt die Vorschläge des IASB unterstützt werden. Der DPOC ist der Meinung, dass der IASB das Projekt zügig abschließen sollte. Die Vertreter des IASB gaben der Meinung Ausdruck, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es noch Konvergenz mit dem FASB geben könnte, eher gering ist. Weitere Erörterungen zu dem Themen werden auf der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im Juli 2013 erfolgen. Auch mit dem ASAF wird das Thema im September 2013 erörtert.

Andere große Projekte, die besprochen wurden, waren allgemeine Sicherungsbilanzierung (Übernahme von IFRS in der EU/ Zeitpunkt des Inkrafttretens), Macro Hedge Accounting (demnächst erscheinendes Diskussionspapier/ zeitliche Planung), Leasingverhältnisse (Kommentierungsfrist des Entwurfs), Versicherungsverträge und das Rahmenkonzept (Diskussionspapier/ Einbindung des ASAF).

Darüber hinaus wurde der DPOC über weitere Projekte auf der Agenda des IASB informiert, insbesondere separate Abchlüsse, Angaben zur Unternehmensfortführung, IFRIC 21 Abgaben,  Beginn der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3, Lehrmaterialien zu Wesentlichkeit und XBRL.

 

Zeitliche Planung in Bezug auf Konsultations- und endgültige Dokumente

Der DPOC erhielt außerdem Informationen vom IASB in Bezug darauf, wie er zeitlich mit den vielen Dokumenten umgehen will, die in der zweiten Jahreshälfte 2013 noch erwartet werden.

 

Überprüfung des Projekts zu Erlöserfassung über die gesamte laufzeit des Projekts

Der DPOC empfing einen Bericht dazu, welche Schritte des Konsultationsprozesses bisher im Rahmen des Projekts zur Erlöserfassung unternommen worden sind. Der DPOC war der Meinung, dass die bisher unternommenen Schritte ausreichend sind, um zur endgültigen Abstimmung über den neuen Standard übergehen zu können.

 

Überprüfung der Beratungsgruppen/ Beiräte

Der DPOC überprüfte die Arbeit der folgenden Gruppen, war mit ihrer Wirksamkeit zufrieden und ist der Meinung, dass diese aufrecht erhalten werden sollten:

  • ASAF
  • Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG)
  • Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und Globales Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF)
  • Ausbildungs- und Beratungsgruppe (Education and Advisory Group, EAG)
  • Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG)
  • XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team, XQRT)
  • Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen (Effects Analysis Consultative Group, EACG)
  • Beratungsgruppe für preisregulierte Geschäftsvorfälle (Rate-regulated Activities Consultative Group, RRACG)
  • Arbeitsgrupe Finanzinstrumente (Financial Instruments Working Group, FIWG), Arbeitsgruppe Versicherungen (Insurance Working Group, IWG) und Arbeitsgruppe Leasingverhältnisse (Leases Working Group, LWG)
  • Expertenbeirat (Expert Advisory Panel, EAP) und 
  • Expertenbeirat zu Bewertungsfragen (Valuation Expert Group, VEG)

Darüber hinaus wurde der DPOC über eine Gruppe informiert, die sich derzeit im Gründungsstadium befindet und die Vertreter aus islamischen Ländern umfassen soll (Beratungsgruppe zu der Scharia'a gemäßen Instrumenten und Geschäftsvorfällen).

 

Protokoll zum Konsultationsprozess

Der DPOC widmete sich drei Sachverhalten: (1) der Verfügbarkeit von Stellungnahmen, (2) der Verfügabrkeit von Sitzungspapieren für Beobachter und (3) Zusammenwirken mit Wertpapieraufsichten und Regulatoren.

 

Internetseite des DPOC

Der DPOC begrüßte die Neugestaltung seiner Internetpräsenz.

 

Überprüfung der Korrespondenz

Seit der letzten Sitzung des DPOC im April 2013 sind keine neuen Korrespondenzsachverhalte aufgetreten.

 

Der DPOC ist ein Ausschuss der Treuhänder, der 2006 eingerichtet wurde und für folgende Tätigkeiten verantwortlich zeichnet:

  • die Genehmigung des Konsultationsprozesses und die Beaufsichtigung der Befolgung dieses Konsultationsprozesses durch den IASB, einschließlich der Beurteilung des Konsultationsprozesses des IASB im Vergleich zu dem anderer Organisationen, um eine 'best practice' sicherzustellen,
  • die Prüfung, ob die Treuhänder ihre Aufsichtsfunktion in Übereinstimmung mit der Satzung der IFRS-Stiftung ausüben.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

Neuestes Arbeitsprogramm des IASB zeigt klare Bearbeitungsblöcke

30.07.2013

Der IASB hat das letzte Mal vor seiner Sommerpause sein Arbeitsprogramm im Nachgang der Sitzung von letzter Woche aktualisiert. Auch die Erörterung son allgemeiner Sicherungsbilanzierung soll jetzt bis ins vierte Quartal 2013 ausgedehnt werden. (Dies war für die anderen Finanzinstrumenteprojekte bereits im letzten Arbeitsprogramm angegeben worden.) Das Arbeitsprogramm zeigt jetzt drei klare Blöcke: Finanzinstrumente sollen im dritten und vierten Quartal vorangetrieben werden, die anderen großen Projekte werden Schwerpunktmäßig im vierten Quartal 2013 bearbeitet. Auch die Projekte mit begrenztem Umfang sollen erst im vierten Quartal wieder bearbeitet, dann aber rasch Konsultationsdokumenten zugeführt werden.

Zusammenfassung der Änderungen

Die Änderungen sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Aktualisierungen der Großprojekte

Aktualisierungen eng abgegrenzter Projekte

Aktualisierungen in Bezug auf Überprüfungen von Standards nach deren Veröffentlichung

Ausblick

Ein endgültiger Standard zu Erlöserfassung soll im dritten Quartal 2013 erscheinen. Bis Abschluss des Jahres wird noch mit insgesamt 18 Entwürfen oder endgültigen Standards gerechnet, davon betreffen 15 Projekte mit begrenztem Umfang.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 29. Juli 2013 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

IPSASB veröffentlicht Empfehlungen zur Lageberichterstattung

29.07.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine weitere 'Leitlinie zur empfohlenen Praxis' (Recommended Practice Guideline, RPG) herausgegeben, die nicht verpflichtende Leitlinien zur Erstellung und Darstellung von Lageberichten von Unternehmen des öffentlichen Sektors darstellen.

Die Veröffentlichung von RPG 2 Lageberichterstattung folgt auf die Veröffentlichung von RPG 1 Berichterstattung über die langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen eines Unternehmens letzte Woche. RPG werden als beste ausgeübte Praxis angesehen, aber sie sind kein Bestandteil der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die also auch ohne Befolgung der RPG eingehalten werden können.

RPG 2 soll mehr Unternehmen des öffentlichen Sektors dazu ermutigen, Lageberichte zu erstellen. Lageberichte nach RPG 2 müssen die gleichen Berichtsgrenzen aufweisen und die gleiche Berichtsperiode abdecken wie die Abschlüsse, denen sie beigefügt sind. Sie müssen mindestens einmal jährlich erstellt werden und sind gleichzeitig mit dem jeweiligen Abschluss veröffentlicht werden. Der Lagebericht sollte über das Wesen des Unternehmens und das regulatorische Umfeld, in dem es tätig ist, informieren. Der Lagebericht ist klar als solcher zu identifizieren und muss eigenständig den nach den IPSAS erstellenten Abschluss begleiten und klar von ihm und weiteren Informationen zu unterscheiden sein, die im Jahresbericht dargestellt werden.

Nach der RPG sollte ein Lagebericht die folgenden Elemente aufweisen:

  • Überblick über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und das Umfeld, in dem es tätig ist;
  • Informationen über die Ziele und die Strategie des Unternehmens;
  • eine Analyse des Abschlusses des Unternehmens, einschließlich bedeutender Änderungen und Trends in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage;
  • eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Untersicherheiten des Unternehmen, die dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen, eine Erläuterung etwaiger Änderungen bei diesen Risiken und Unsicherheiten seit dem letzten Berichtsstichtag sowie seine Strategien für die Tragung oder Bekämpfung dieser Risiken und Unsicherheiten.

In bestimmter Hinsicht ähnelt RPG 2 dem IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung, fußt aber nicht auf ihr. In der Grundlage für Schlussfolgerungen zur RPG werden die folgenden Gründe dafür angeführt:

Bei der Durchführung dieses Projekts erwägte der IPSASB im Rahmen seines Prozesses für die Überprüfung und Abänderung von IASB-Dokumenten, ob Leitlinien entwickelt werden sollen, die mit dem IFRS-Leitliniendokument Leitliniendokument konvergiert sind. Der IPSASB kam zu dem Schluss, dass dieser Ansatz nicht sachgerecht ist, weil die Adressaten, die in dem Leitliniendokument identifiziert werden, Investoren sind, während Kapitel 2 des Rahmenkonzepts [des IPSASB] andere Adressatengruppen identifiziert. Das führt zu anderen Bedürfnissen in Bezug auf Abschlüsse. Vor diesem Hintergrund entschied der IPSASB, dass es wichtig sei, Leitlinien zur Lageberichterstattung zu entwickeln, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind. Die den Abschlüssen beigefügte Lageberichterstattung soll die Adressaten von Abschlüssen des öffentlichen Sektors dabei unterstützen, indem die Informationen des Abschlusses durch Einblicke und Perspektiven ergänzt und unterstützt werden.

Die jetzt veröffentlichte RPG war im April 2012 als Entwurf veröffentlicht worden und sollte urpsrünglich zu einem IPSAS entwickelt werden. Rückmeldungen hatten allerdings ergeben, dass die Anwender verpflichtende Leitlinien zur Lageberichterstattung als nicht sachgerecht ansahen. Der IPSASB wird sich der Frage einer möglichen verpflichtenden Anwendung von RPG 2 später noch einmal annehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Einen direkten Zugang zu der dort ebenfalls verfügbaren RPG 2 haben Sie hier.

Gemeinsamer Jour fixe von WPK, AICPA und GCPAS

27.07.2013

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gibt bekannt, dass sie am 8. Oktober 2013 gemeinsam mit dem US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) und der German CPA Society e.V. (GCPAS) einen gemeinsamen Jour fixe zum Thema „International Developments in Audit and Accounting“ in Berlin ausrichten wird.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, allerdings ist eine Anmeldung bis zum 12. August 2013 erforderlich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der WPK.

IASB und FASB richten gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung ein

26.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer FASB haben offiziell bekanntgegeben, dass sie beabsichtigen, eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf den demnächst erscheinenden Standard zur Erlöserfassung einzurichten. Die Beratungsgruppe wird dafür verantwortlich sein, den IASB und den FASB über Interpretationsfragen informiert zu halten, die während der Umsetzung des Standards auftreten, und dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Abweichungen in der Praxis zu vermeiden.

Die Beratungsgruppe wird aus zehn bis fünfzehn Spezialisten bestehen. Ihre Zusammensetzung wird kürz nach Veröffentlichung des Standards zur Erlöserfassung bekanntgegeben. Es werden Ersteller, Prüfer, Regulierer, Abschlussadressaten und anderer Interessengruppen neben Mitgliedern des IASB und des FASB vertreten sein.

Weitere Informationen zur neuen Beratungsgruppe in englischer Sprache finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IAASB schlägt umfassende Änderungen am Prüfungsbericht vor

26.07.2013

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, mit denen eine Reihe von Änderungen am Prüfungsbericht vorgeschlagen werden einschließlich der Zurverfügungstellung von mehr Informationen dazu, wie Prüfungen durchgeführt werden. Bei den weiteren Änderungen ist eine der zu nennenden Änderungen die Einführung eines Abschnitts 'Kernprüfungssachverhalte' in die Berichte zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen.

Der Entwurf, der den Titel Berichterstattung über geprüfte Abschlüsse: Neue und überarbeitete internationale Prüfungsstandards (ISA) trägt, folgt zwei Konsultationsdokumenten aus dem Mai 2011 und dem Juni 2012, die das Ergebnis früherer Untersuchungen zur Wahrnehmung des Prüfungsberichts durch Abschlussadressaten waren. Im jetzigen Bericht mitberücksichtigt sind die darauf eingegangenen Rückmeldungen, Erkenntnisse aus der globalen Finanzmarktkrise und europäische Anstöße zur Prüfungsreform.

Zu den wesentlichen Vorschlägen im Entwurf gehören die folgenden:

  • Kernprüfungssachverhalte. Der Bericht zur Prüfung börsennotierter Unternehmen würde einen neuen Abschnitt beinhalten, in dem die Kernprüfungssachverhalte, die während der Prüfung auftreten, beschrieben werden. Dies sind "die Sachverhalte, die nach dem professionellen Urteil des Prüfers, von größter Bedeutung bei der Prüfung des Abschlusses zur Prüfungsperiode waren". Diese würden aus den Sachverhalten gewählt, die der Prüfer den führungsverantwortlichen Personen des geprüften Unternehmens mitgeteilt hat.
  • Unabhängigkeit. Der Prüfungsbericht würde eine explizite Aussage enthalten, dass der Prüfer unabhängig vom geprüften Unternehmen ist und alle anderen einschlägigen Vorschriften in Bezug auf die Berufsethik erfüllt, wobei diese Vorschriften gesondert angegeben werden.
  • Prüfungspartner. Bei der Prüfung von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen wäre der Name des Prüfungspartners explizit anzugeben.
  • Heraushebung des Prüfungsurteils. Das Prüfungsurteil würde am Anfang des Prüfungsberichts dargestellt.
  • Reihenfolge. Obwohl keine bestimmte Reihenfolge vorgeschrieben wird, enthalten die Vorschläge eine bevorzugte Reihefolge und Positionierung der Elemente des Prüfungsberichts.
  • Annahme der Unternehmensfortführung. Der Prüfer hätte in seinem Bericht auf die Annahme der Unternehmensfortführung einzugehen, einschließlich einer Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung, auf die sich die Unterhemensleitung stützt, und einer Aussage dazu, ob wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung identifiziert wurden.
  • Verantwortlichkeiten des Prüfers. Es werden Verbesserungen dazu vorgeschlagen, wie die Verantwortlichkeiten des Prüfers und die Kernmerkmale der Prüfung beschrieben werden. Einige Elemente der Beschreibung der Verantwortlichkeiten könnten in einen Anhang verschoben werden. Es wäre auch möglich, auf die Internetseite einer einschlägigen Behörde zu verweisen.

Der vorgeschlagene Abschnitt zu Kernprüfungssachverhalten ersetzt frühere Vorschläge zum "Kommentar des Prüfers", in dem der Prüfer Sachverhalte hervorheben sollte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Verständnis der Adressaten des Abschlusses wichtig sind, wobei auch Origialinformationen aufgenommen werden sollten. In den Stellungnahmen zu den früheren Vorschlägen wurde deutlich gemacht, dass vom Prüfer nicht verlangt werden könne, zu beurteilen, was für Adressaten wichtig ist, (deshalb jetzt also der Fokus auf Sachverhalten, die der Prüfer in der Prüfung für wichtig hielt). Außerdem war darauf hingewiesen worden, dass der Vorschlag, Originalinformationen aufzunehmen, die Grenzen zwischen der Verantwortlichkeit des Prüfers und der Unternehmensleitung verwischen würde.

Zum Entwurf kann bis zum 22. November 2013 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite des IAASB finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung. Dort ist auch der Entwurf, der viele verschiedene ISA betrifft, in verschiedenen Abschnitten oder als Gesamtentwurf verfügbar.

Öffentliche Diskussionen des IASB zum Entwurf zu Versicherungsverträgen

25.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird zusammen mit den jeweiligen nationalen Standardsetzern und anderen Parteien eine Serie von öffentlichen Diskussionen zu den überarbeiteten Vorschlägen zu Versicherungsbilanzierung anbieten. Die Veranstaltungen werden von August bis Oktober 2013 an verschiedenen Orten in Europa, Afrika, Nord- und Südamerika und im asiatisch-pazifischen Raum angeboten.

Bei den Veranstaltungen werden Teilnehmer die Möglichkeit haben, mit dem IASB direkt über die Vorschläge zu diskutieren. Um eine möglichst große Breite der Diskussion zu erzielen, hofft der IASB auf Ersteller, Prüfer, Abschlussadressaten und andere als Teilnehmer.

In Europa werden fünf Termine angeboten: In Paris am 6. September, in Frankfurt am 30. September, in London am 2. Oktober sowie in der Schweiz und in Stockholm, wobei bei den beiden letztgenannten noch keine weiteren Informationen verfügbar sind außer "Ende September/Anfang Oktober".

Weiterführende Informationen:

Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im Juli 2013

25.07.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Zusammenfassung der Ergebnisse ihrer Sitzung veröffentlicht, die vom 9.bis 11. Juli 2013 in Johannesburg stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

 

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

Während ihrer eigenen Diskussionen besprachen die Treuhänder die folgenden Themen:

  • Beziehung zur internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO)
    Die Treuhänder betonten die Notwendigkeit der einheitlichen Anwendung der IFRS und die Notwendigkeit, mit den Wertpapieraufsichten zusammenzuarbeiten.  Sie versuchen auch, ihre Beziehung zur IOSCO zu stärken, indem sie eine Vereinbarung der Zusammenarbeit mit dem IOSCO-Ausschuss für Bilanzierung durch Emittenten, Prüfung und Angaben anstreben.
  • Finanzierung der IFRS-Stiftung
    Die Treuhänder erörterten Möglichkeiten der Stabilisierung der langfristigen Bilanzierung und verschiedene Finanzierungsalternativen.
  • Überprüfung der Strategie
    Die Treuhänder hielten fest, dass die meisten der Maßnahmen, die sich aus den Überprüfungen der Strategie durch die Treuhänder und die Überprüfung der Führungsstruktur durch das Überwachungsgremium ergeben haben, vollständig und ohne Ausnahme umgesetzt wurden. Einzige Ausnahme ist die langfristige Finanzierung.
  • Kanadische Studie zu den Kosten des Übergangs auf IFRS
    Die Treuhänder fanden die Studie nützlich, die ihrer Meinung nach von anderen Rechtskreisen konsultiert werden kann, wenn diese ihre eigenen Übergangspläne auf IFRS einordnen wollen.
  • IFRS-Entwicklungen weltweit
    • Europäische Union — Die Treuhänder wurden über den neuesten Stand der Entwicklungen in der EU informiert, insbesondere über Treffen mit Philippe Maystadt im Rahmen seiner Überprüfung der Führungsstruktur europäischer Gremien, die mit Rechnungslegungsfragen betraut sind, und des Übernahmeprozesses für IFRS in Europa.
    • Vereinigte Staaten — Die Treuhänder wurden über aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten informiert, insbesondere über das erste Treffen von Michel Prada und Yael Almog mit der neuen Vorsitzenden der SEC, Mary-Jo White.
    • Japan — Die Treuhänder nahmen den Fortschritt bei der Anzahl der Unternehmen in Japan zur Kenntnis, die freiwillig IFRS anwenden, die Absicht einiger Börsen in Japan, einen Index zu erstellen, der börsennotierte Unternehmen zusammenfasst, die IFRS anwenden, und die mögliche Schaffung eines vierten Satzes von Standards in Japan, die stark im Einklang mit den IFRS stehen würden (IFRS des IASB, die allerdings einem Übernahmeprozess unterliegen würden, in dessen Rahmen es zu Änderungen kommen kann).
    • Aufstrebende Wirtschaften — die Treuhänder erörterten die Schritte, die vom IASB unternommen worden sind, um der Empfehlung der G-20 gerecht zu werden, die aufstrebenden Wirtschaften stärker einzubinden.
  • Ernennungen
    Die Treuhänder beriefen Dr. Abdulrahman Al-Humaid (Saudi-Arabien) und Joji Okada (Japan) und ernannten Duck-Koo Chung (Korea), Dick Sluimers (Niederlande) und Antonio Zoido (Spanien) erneut.
  • Sitzungen der Treuhänder
    Die Treuhänder erörterten die Sitzungsorte für 2014.

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, informierte die Treuhänder über die aktuellen Aktivitäten des IASB einschließlich der Entwürfe zu Leasingverhältnissen und Versicherungsverträge, Entwicklungen im Projekt zu Wertminderung, des Diskussionspapiers zum Rahmenkonzept und der Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Diskussionsforum zu Angaben.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) berichtete über die jüngsten Aktivitäten des DPOC. Evans erörterte die gegenwärtigen fachlichen Aktivitäten des IASB, einen demnächst erscheinenden Bericht über die Laufzeit des Projekts zu Erlöserfassung, die jährliche Überprüfung der der Beiräte und eine Überprüfung der Produktionsaktivitäten.

 

Regionale Einbindungsaktivität

Als Teil der Sitzung der Treuhänder veranstaltete die IFRS-Stiftung gemeinsam mit dem südafrikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) eine Veranstaltung, bei der die Treuhänder und die Führung des IASB mit Vertretern der wesentlichen Interessengruppen das Thema Die Zukunft der Finanzberichterstattung in Afrika erörterten. Eine Videoaufzeichung der Podiumsdiskussion hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

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