Französischer Bericht enthält Vorschläge zu Maßnahmen, die darauf abzielen, die europäische Stimme in der Entwicklung der IFRS zu stärken

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18.07.2013

Eine Arbeitsgruppe innerhalb zweier großer Unternehmensvereinigungen in Frankreich hat einen Bericht mit dem Titel ‘Stärkung des Prozesses für die Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards: Eine strategische Herausforderung für die Europäische Union’ erarbeitet. Darin werden Änderungen zur Rolle des Rahmenkonzepts für die Entwicklung der IFRS vorgeschlagen und nach einer Änderung der europäischen IAS-Verordnung und der für die Umsetzung dieser Verordnung erforderlichen Strukturen gerufen.

Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Association française des entreprises privées (AFEP) und der Mouvement des entreprises de France (MEDEF) hat sich darum bemüht, Ideen zu entwicklen, wie die Qualität der Entwicklung der IFRS verbessert werden kann, wie die Stimme und der Beitrag Europas in der Entwicklung der IFRS gestärkt werden kann und wie, falls nötig, erreicht werden kann, dass Europa einen Teil der Selbstbestimmung in der Rechnungslegung zurückerhält. Der Bericht, der in Frankreich einige Aufmerksamkeit erfährt, spiegelt nur die Meinung der Arbeitsgruppe wider und ist einer der verschiedenen Beiträge, die derzeit in die Debatte eingebracht werden, die durch die EU-Kommission angestoßen wurde und die der Beurteilung der Anwendung der IFRS in Europa und den Strukturen gilt, die für die Übernahme der IFRS und der Beteiligung an ihrer Entwicklung eingerichtet wurden. Ziel der Debatte ist die Sicherstellung, dass Europa wirksamer an der Arbeit des IASB und der Entwicklung der IFRS teilnimmt.

Die Arbeitsgruppe stellt nicht die Anwendung der IFRS überhaupt in Frage; sie ist allerdings der Meinung, dass die Standards Schwächen aufweisen, die sich a) aus Lücken im Rahmenkonzept und b) aus der Struktur und der Führung des Systems ergeben, das für die Übernahme der IFRS eingerichtet wurde. Die Arbeitsgruppe erkennt an, dass das Ziel der internationalen Konvergenz relevant bleibt, aber sie gibt der Meinung Ausdruck, dass die EU vor dem Hintergrund ihrer wirtschaftlichen Macht und ihrer Bedeutung für die Einführung der IFRS versuchen sollte, einen Teil ihrer Souveränität zurückzugewinnen. Dies würde gleiche Bedingungen im Vergleich zu anderen großen Wirtschaftszonen herbeiführen (wie beispielsweise den Vereinigten Staaten, China, Japan, Indien), die sich selbst vorbehalten haben, die IFRS zu ändern oder anzuapssen, um ihre jeweiligen wirtschaftlichen Bedingungen widerzuspiegeln. Die Arbeitsgruppe gibt an, dass die IFRS als Ganzes profitieren würden, wenn die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entwicklung der IFRS ausgeglichener über die bedeutenden Wirtschaftszonen verteilt wäre.

Die Vorschläge im Bericht sind in drei sich ergänzende Gruppen gegliedert:

  • Reform des IFRS-Rahmenkonzepts, sodass die sich ergebenden Standards besser auf die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft abgestimmt sind;
  • Reform der Struktur und Führung des europäischen Systems für die Übernahme von Rechnungslegungsstandards;
  • Überarbeitung der der europäischen Verordnungen, um der EU die Möglichkeit einzuräumen, einen Standard zu ändern, wenn dies als erforderlich angesehen wird.

In Bezug auf das Rahmenkonzept hat der IASB gerade ein umfassendes Diskussionspapier zu bestimmten Aspekten des Rahmenkonzepts herausgegeben. Allerdings hat er sich dabei auf Bereiche beschränkt, die entweder bisher nicht geregelt sind oder bei denen sich Probleme in der praktischen Anwendung ergeben haben. Bereiche, die als zufriedenstellend geregelt angesehen wurden, sind nicht wieder zur Diskussion gestellt worden. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die Konsultation auf das gesamte Rahmenkonzept auszuweiten, da sie der Meinung ist, dass Europa mit einigen Elementen nicht zufrieden sein kann, die jetzt vom IASB als definitiv eingeführt angesehen werden.

Die Vorschläge hinsichtlich der Reform der Struktur und der Führung des europäischen Übernahmensystems konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Struktur der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG). Die Reformvorschläge sind umfassend (im Bericht werden sie als "ehrgeizig" bezeichnet) und reflektieren einige der Ideen, die auch zur Berufung des EU-Sonderbeauftragten für IFRS, Phlilippe Maystadt, geführt haben. Maystadts Berufung im März 2013 wurde ebenfalls mit der Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung von Rechnungslegungsstandards hoher Qualität begründet.

Die Arbeitgruppe gibt der Überzeugung Ausdruck, dass die Wiedergewinnung der europäischen Souveränität durch eine Ausweitung der Möglichkeiten der EU bei der Übernahme der IFRS erreicht werden kann. Derzeit hat die EU nur die Möglichkeit, einen Standard ganz oder gar nicht zu übernehmen. Die Gruppe schlägt vor, auch die Möglichkeit einzuräumen, einen Standard zu ändern oder zu ersetzen, wenn dieser als nicht sachgerecht für die Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Die Arbeitsgruppe verweist darauf, dass dies der Weg ist, den die meisten Rechtskreise beschritten hätten, sodass die EU folgen könnte, ohne ihre Verpflichtung auf die IFRS einzuschränken.

Auf der Internetseite der MEDEF stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:

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