Weißrussland fordert Anwendung der IFRS durch alle börsennotierten Unternehmen ab 2016

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14.07.2013

Am 12. Juli 2013 wurde in Weißrussland ein Rechnungslegungsgesetz erlassen, nach dem die Anwendung der IFRS für alle Konzernabschlüsse von Unternehmen des öffentlichen Interesses ab dem 1. Januar 2016 vorgeschrieben wird.

Unternehmen des öffentlichen Interesses sind

  • Unternehmen, deren Wertpapiere an einem öffentlichen Markt gehandelt werden,
  • Banken,
  • Finanzinstitute, die keine Banken sind, und
  • Versicherungen.

Darüber hinaus ist es Tochterunternehmen dieser Unternehmen gestattet, IFRS anzuwenden.

Derzeit ist nur Banken in Weißrussland die Erstellung von IFRS-Abschlüssen vorgeschrieben (nach einer Verordnung von 2007, gültig ab 2008). Diese haben auch ihre separaten Abschlüsse nach IFRS zu erstellen.

Auf der Internetseite des weißrussischen Finanzministeriums haben Sie Zugang zum neuen Rechnungslegungsgesetz (in weißrussischer Sprache).

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