DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Wertminderung

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01.07.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat seine Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' verabschiedet und dem IASB übermittelt.

Mit dem Entwurf hat der IASB ein Modell vorgeschlagen, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

In der Stellungnahme des Fachausschusses wird das Wertminderungsmodell grundsätzlich befürwortet. Vor allem wird der duale Bewertungsansatz, der anfangs eine nur anteilige Erfassung von Verlusterwartungen und erst bei signifikanter Ausfallrisikoerhöhung eine Erfassung von Gesamtverlusterwartungen vorsieht, als wichtiger Eckpfeiler des Modells unterstützt. Somit wird zugleich das in diesem Punkt wesentlich abweichende FASB-Modell als unterlegen erachtet. Das Kriterium der signifikanten Kreditrisikoverschlechterung wird ebenfalls positiv beurteilt.

In einigen Details sieht der Fachausschuss noch Nachbesserungsbedarf; diese Punkte werden jedoch nicht als so kritisch angesehen, dass das IASB-Modell nicht weiterverfolgt werden kann. Der IFRS-Fachausschuss sieht ferner Potenzial für eine Annäherung beider Boards; dies sollte jedoch auf Basis der Grundzüge des IASB-Modells erfolgen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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