Wir nehmen Stellung zu den IASB-Vorschlägen in Bezug auf die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

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08.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' Stellung genommen. Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, die Bilanzierung in Bezug auf die Erfassung von Kreditausfällen bei Finanzinstrumenten zu verbessern, indem die Schwachpunkte des gegenwärtigen Modells der eingetretenen Verluste adressiert werden, die während der Finanzmarktkrise identifiziert wurden. Wir stimmen der Zielsetzung des Boards zu, Kreditausfälle bei finanziellen Vermögenswerten auf Grundlage der Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf die Einbringlichkeit künftiger, vertraglich vereinbarter Zahlungsströme anzusetzen und zu bewerten. Wir hegen jedoch eine Reihe von Bedenken bei bestimmten Aspekten des vorgeschlagenen Modells und schlagen einen alternativen Ansatz vor, bei dem eine absolute Beurteilung der Kreditqualität verwendet wird, was Bilanzierungsanomalien vermeiden würde, wenn ähnliche wirtschaftliche Bedingungen von finanziellen Vermögenswerten unterschiedlich bewertet werden.

In unserer Stellungnahmen treffen wir die folgenden Aussagen in Bezug auf die Vorschläge des IASB:

  • Wir unterstützen die Entscheidung des Boards, ein einziges Wertminderungsmodell für alle Finanzinstrumente zu entwickeln, die in den Anwendungsbereich des Entwurfs fallen.
  • Wir sind besorgt, weil die Ansätze zur Erreichung dieser Ziele, die vom IASB und vom FASB in dessen vorgeschlagenen Modell gegenwärtig erwarteter Kreditausfälle (Current Expected Credit Losses, CECL) gewählt wurden, deutlich voneinander abweichen und sind der Meinung, dass konvergierte Leitlinien zu diesem Thema für die Unterstützung gut funktionierender globaler Kapitalmärkte von entscheidender Bedeutung sind.
  • Wir unterstützen die grundlegenden Merkmale des vom Board vorgeschlagenen Wertminderungsmodell, wie beispielsweise finanzielle Vermögenswerte auf Grundlage ihrer Kreditqualität zu unterscheiden und die Wertminderung auf Grundlage erwarteter Kreditausfälle zu bemessen. Wir hegen jedoch Bedenken in Bezug auf bestimmte Aspekte des Modells, wie beispielsweise Unternehmen vorzuschreiben, eine relative Beurteilung der Kreditqualität zu verwenden.
  • Bei der Bemessung der Risikovorsorge für Zahlungsströme, die zu erhalten nicht mehr erwartet wird, stimmen wir der Verwendung des Effektivzinssatzes zu, sind aber besorgt hinsichtlich des vorgeschlagenen Ansatzes, wonach Unternehmen gestattet wird, einen sachgerechten Abzinsungssatz innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu verwenden.
  • Im Hinblick auf die Bewertung von Zinserträgen lehnen wir den Vorschlag ab, Zinserträge aus ausgereichten wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten auf Grundlage des Nettobuchwerts zu bemessen.
  • Bei gekauften wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten empfehlen wir, sowohl bei erstmaligem Ansatz als auch danach eine Wertberichtigung anzusetzen, die diejenigen Zahlungsströme umfasst, die zu erhalten nicht mehr erwartet wird.
  • Wir hegen Bedenken in Bezug auf den vom FASB vorgeschlagenen Wertminderungsansatz, unter anderem, weil das vom FASB vorgeschlagene Modell erfordert, über die gesamte Laufzeit erwartete Verluste für alle finanziellen Vermögenswerte zu erfassen, insbesondere bei erstmaligem Ansatz dieser finanziellen Vermögenswerte.

Angesichts unserer Bedenken sowohl im Hinblick auf das IASB- als auch auf das FASB-Modell schlagen wir einen anderen Ansatz vor, von dem wir meinen, dass er viele Aspekte der Vorschläge der beiden Boards beibehält und den Zielsetzungen gerecht wird. In der Stellungnahme wird der empfohlenen Ansatz wie folgt zusammengefasst:


Nach dem von uns empfohlenen Ansatz würde ein Unternehmen weiterhin die Kreditqualität seiner finanziellen Vermögenswerte während der Berichtsperiode überwachen. Wenn es für einen finanziellen Vermögenswert offensichtlich wird, dass es auf Grundlage der Werthaltigkeitshinweise und anderer relevanter Faktoren nicht mehr hochwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen alle vertraglich vereinbarten Zahlungsströme bei deren Fälligkeit erhalten wird, sollte unserer Meinung nach das Unternehmen sofort alle erwarteten Kreditausfälle (also die erwarteten Kreditausfälle für die verbleibende Laufzeit des Vermögenswerts oder die durchschnittliche Restlaufzeit der Vermögenswerte im Portfolio) erfassen. Allgemein würden Unternehmen auf der vernünftigerweise ohne übermäßige Kosten und Mühen möglichen Detaillierungsebene beurteilen, ob solche Hinweise und relevante Faktoren vorliegen. In manchen Fällen kann dies dazu führen, dass die Beurteilung auf Portfolioebene erfolgt (also Portfolien ähnlicher Vermögenswerte).

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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