EFRAG legt Rechenschaft über Berücksichtigung von Rückmeldungen zu Sicherungsbilanzierung und Macro Hedge Accounting ab

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24.07.2013

In zwei Schreiben gegenüber dem IASB hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Anfang des Jahres zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung und zum Macro Hedge Accounting Stellung genommen. In diesem Zusammenhang hatte EFRAG einen Feldversuch und eine Konsultation durchgeführt. Über die Berücksichtigung der dabei erworbenen Erkenntnisse hat EFRAG jetzt einen Bericht erstellt.

Mitte Januar 2013 wendete sich EFRAG an den IASB, um die Ergebnisse einer Analyse des Arbeitsentwurfs zur Sicherungsbilanzierung, den der IASB am 7. September 2012 veröffentlicht hatte, die auch einen gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) durchgeführten Feldversuch beinhaltete.

Ende März 2013 schlug EFRAG dem IASB als Ergebnis einer weiteren Analyse der Auswirkungen der Folgeänderungen, die sich aus dem Arbeitsentwurf des Kapitels von IFRS 9 zur Sicherungsbilanzierung ergeben, auf die bestehenden Macro-Sicherungsbilanzierungsbeziehungen unter IAS 39 vor, ein Wahlrecht einzuräumen, das darin besteht, entweder die Vorschriften aus IAS 39 oder diejenigen aus IFRS 9 zu befolgen.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und den endgültigen Äußerungen von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

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