EFRAG empfiehlt, die Änderungen an IAS 36 und IAS 39 zu übernehmen

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15.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Übernahmeempfehlungen hinsichtlich der vom IASB 29. Mai 2013 und 27. Juni 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 bzw. IAS 39 ausgesprochen.

Mit den Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte hat der IASB unbeabsichtigt zu weit gefasste Angabevorschriften hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten korrigiert. Mit den Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Novationen hat der IASB geklärt, dass Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert bleiben können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die EU-Kommission hatte EFRAG in beiden Fällen um eine Beschleunigung des Empfehlungsprozesses gebeten, da die Änderungen als dringend angesehen werden. EFRAG hatte am 5. Juli 2013 vorgeschlagene Übernahmeempfehlungen veröffentlicht und hat diese in der im Moment stattfinden Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) finalisiert. EFRAG spricht sich in beiden Fällen für eine Übernahme in europäisches Recht aus, da man sowohl bei der Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als bei der Beurteilung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden, zu einem positiven Schluss gekommen ist.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG hat in diesem Zusammenhang auch den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Das DRSC hatte Anfang Juli davor gewarnt, dass aufgrund der Abstimmung des Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee, ARC), die im letzten Statusbericht für das vierte Quartal 2013 avisiert war, die Übernahme der beiden Änderungen für die Anwendung in Europa erst nach dem durch den IASB festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens erfolgen würde. Die Abstimmung soll laut dem neuen Statusbericht jetzt im dritten Quartal stattfinden, sodass davon ausgegangen wird, dass die Übernahme für die Anwendnung in Europa rechtzeitig erfolgen kann.

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