Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zum vorgeschlagenen IASB-Modell der erwarteten Kreditausfälle für Finanzinstrumente

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22.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben gemeinsam einen Feldversuch durchgeführt, der darauf abzielte, zu zeigen, ob mit dem neuen vorgeschlagenen Modell die Schwächen des alten adressiert werden, ob das Modell in der Praxis umsetzbar ist und welche Kosten und Auswirkungen mit dem neuen Modell verbunden sein werden.

Im Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle schlägt der IASB ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Der Feldversuch, der mit Hilfe eines Fragenbogens durchgeführt wurde, der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern entwickelt wurde, galt schwerpunktmäßig der praktischen Anwendung der neuen Vorschriften. Er zielte darauf ab, Tatsachen und objektive Daten zu eruieren, keine Sichtweisen und Meinungen.

Die wesentlichen Ergebnisse des Feldversuchs übersetzen wir Ihnen nachfolgend aus der englischsprachigen Presseerklärung auf der internetseite von EFRAG:

Im Vergleich zum Modell der eingetretenen Verluste in IAS 39 würde das vorgeschlagene Modell besser auf Veränderungen in der Kreditqualität reagieren.

Viele Befragte hegten Bedenken, dass ihnen die Vorschläge im Entwurf nicht erlauben würden, sich ausreichend auf ihr bestehendes Kreditrisikomanagement und ihre gegenwärtige Praxis in Bezug auf Regulierungsvorschriften zu verlassen. Sie waren auch besorgt, dass nicht alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen würden.

Obwohl die Vorschriften allgemein als klar eingestuft wurden, wurde die praktische Umsetzbarkeit als schwierig bezeichnet. Daher wurden von den Befragten zusätzliche Leitlinien als notwendig erachtet.

Die Kreditqualität nachzuverfolgen, die Bedeutung von Kreditverfall zu beurteilen, Zugang zu ausreichen Daten zu erhalten, erwartete Kreditverluste abzuzinsen und die Angabevorschriften zu erfüllen wurden als in der Praxis schwer umzusetzen beurteilt.

Die Befragten waren geteilter Meinung, ob die Vorschläge im Entwurf die Art und Weise widerspiegelt, wie sie den Kreditverfall beurteilen.

Den Befragten würden erhebliche Umsetzungskosten entstehen, um die Vorschriften im Entwurf anwenden zu können.

Zugang zum vollständigen Ergebnisbericht haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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