EFRAG empfiehlt, das Leasingprojekt in Stufen abzuschließen und die konzeptionelle Grundlage des Nutzungsrechtmodells weiter zu verfeinern

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09.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Darin werden das Leasingprojekt des IASB und die Anwendung des Nutzungsrechtmodells unterstützt. Allerdings ist EFRAG der Meinung, dass es einige Leasingverhältnisse gibt, für die das Nutzungsrechtmodell nicht sachgerecht ist, und empfiehlt weitere Arbeit an der konzeptionellen Grundlage des Modells.

In der vorgeschlagenen Stellungnahme zum Entwurf vom 16. Mai 2013 werden die Bedenken von EFRAG hinsichtlich der Anwendung des Nutzungsrechtmodells wie folgt zum Ausdruck gebracht:

Der IASB hat in seinen Kommunikationen betont, dass das Projekt darauf abziele, finanzielle Verbindlichkeiten, die derzeit nicht in der Bilanz erscheinen, zu erfassen. Der auf diese Zielsetzung gerichtete Fokus scheint der wesentliche Treiber hinter der Entwicklung des Nutzungsrechtmodells zu sein. Dieses Modell basiert auf dem Konzept, dass ein Vermögenswert ein Paket von Rechten ist, von denen eines das Nutzungsrecht ist. Dies ist ein neuer Ansatz, der niemals auf konzeptioneller Ebene erörtert wurde, und wir sind nicht überzeugt, dass der Schwerpunkt auf der Erfassung von Schulden dazu geführt hat, dass die richtige Grundmenge erfasst wurde, auf die das Nutzungsrechtmodell angewendet werden sollte. Dies wird unserer Meinung nach dadurch deutlich, dass es Inkonsistenzen in der vorgeschlagenen Anwendung gibt - insbesondere die Verwendung von zwei Bewertungsgrundlagen und unterschiedliche Bilanzierung für Leasingnehmer und Leasinggeber, was weiter zur wahrgenommenen Komplexität beiträgt.

EFRAG ist der Meinung, dass es notwendig ist, das Projekt vollständig aus konzeptioneller Perspektive zu erläutern und empfiehlt daher, dass der IASB sein Projekt in mehreren Schritten abschließt. EFRAG empfiehlt die sofortige Einführung verbesserter Angaben zu Leasingvereinbarungen und danach die Verfeinerung des Konzepts des Nutzungsrechts (und wie dieses Recht von anderen Rechten zu unterschieden ist, die zu einem Vermögenswert zusammengefasst werden) im Rahmen des Projekts zu Rahmenkonzept, bevor die überarbeitete Bilanzierung von Leasingverhältnissen finalisiert wird.

EFRAG bittet um Kommentare zum Stellungnahmeentwurf bis zum 6. September 2013 (die Stellungnahmefrist des IASB-Entwurfs endet am 13. September 2013). Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie den Stellungnahmeentwurf und eine Presseerklärung zu seiner Veröffentlichung (beides in englischer Sprache).

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