Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen Wertminderungsmodell

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09.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' zur Verfügung, der am 7. März herausgegeben worden ist. Wie auch in den Stellungnahmen der großen europäischen Standardsetzern zum Ausdruck gebracht wurde, sieht auch EFRAG im Vorschlag des IASB einen pragmatischen Kompromiss, der jedoch in einigen Teilen noch der Nachbesserung bedarf.

Die Position von EFRAG in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • EFRAG hegt konzeptionelle Bedenken in Bezug auf die Erfassung der über die nächsten 12 Monate erwarteten Kreditausfälle, akzeptiert aber die Vorschläge des IASB, da sie zu einer früheren Erfassung der erwarteten Kreditverluste führen und damit eine der Schwächen des bestehenden Modells heilen. EFRAG warnt jedoch vor bedeutenden Umsetzungs- und fortlaufenden Kosten.
  • EFRAG ist der Meinung, dass der vorgeschlagene Ansatz in Bezug auf die Kreditverschlechterung eine akzeptable Balance zwischen Umsetzungskosten und den zugrundeliegenden wirtschaftlichen Tatsachen auf der einen Seite und dem von Finanzregulatoren und anderen interessierten Parteien geäußerten Bedürfnis, früher für erwartete Kreditausfälle vorzusorgen bietet. Allerdings gelte dies nur, wenn die während des Feldversuchs von EFRAG und den großen europäischen Standardsetzern identifizierten Probleme der praktischen Umsetzbarkeit adressiert werden.
  • Der Feldversuch habe deutlich ergeben, dass die gegenwärtigen Vorschläge nicht ausreichend sind, um von den Unternehmen angemessen für die Zwecke ihres Risikomanagement und die Umsetzung regulatorischer Vorschriften genutzt zu werden, und dass nicht alle notwendigen Daten verfügbar sind. EFRAG fordert den IASB daher auf, die Umsetzung des Modells derart zu erleichtern, dass bestehende Praxis fortgesetzt und somit Kosten gesenkt und Verlässlichkeit der Annahmen erhöht werden können.
  • Die Anwender hätten auch angemerkt, dass Kosten und Mühen für die Umsetzung der Angabevorschriften hoch seien. Aus Gründen der Balance fordert EFRAG den IASB auf, den Detaillierungsgrad der Angaben zu überdenken.
  • Schließlich ist EFRAG der Meinung, dass mindestens drei Jahre für die Umsetzung der Vorschläge nötig sein werden, wenn es nicht erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Umsetzbarkeit geben werde.

Auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zu einer Presseerklärung und der Stellungnahme zum Entwurf.

In jüngster Zeit haben auch die großen europäischen Standardsetzer ähnlich gelagerte Stellungnahmen an den IASB gesendet. In allen wird betont, dass es einen Kompromiss zwischen konzeptioneller Unanfechtbarkeit und praktischer Umsetzbarkeit geben muss, und der IASB wird stets in seinen Bemühungen, diesen zu erreichen, unterstützt. Dennoch werden in den Stellungnahmen auch stets weitere Vorschläge zur Verfeinerung des Kompromisses gemacht. Auf den Internetseiten der jeweiligen Standardsetzer haben Sie Zugang zu den einzelnen Stellungnahmen:

Auf die Stellungnahme des DRSC hatten wir bereits Anfang Juli verwiesen und diese kurz in deutscher Sprache zusammengefasst. Auch auf die ähnlich gelagerte Stellungnahme des österreichischen AFRAC hatten wir jüngst verwiesen.

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