Beschleunigte Verfahren zu den Änderungen an IAS 36 und 39 - EFRAG erwägt, Übernahme zu empfehlen

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05.07.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf ihre vorgeschlagenen Übernahmeempfehlungen hinsichtlich der vom IASB 29. Mai 2013 und 27. Juni 2013 veröffentlichten Änderungen an IAS 36 bzw. IAS 39.

Mit den Änderungen an IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte hat der IASB unbeabsichtigt zu weit gefasste Angabevorschriften hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten korrigiert. Mit den Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Novationen hat der IASB geklärt, dass Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert bleiben können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Übernahme der Änderungen in Bezug auf Novationen scheint besonders dringend. Änderungen an Standards können in der EU erst angewendet werden, wenn sie für die Anwendung in Europa übernommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Gleichzeitig wurde vom IASB die vorzeitige Anwendung der Änderungan an IAS 39 zugelassen. Daher führt derzeit die Novation von Derivaten innerhalb der EU zu einer Beendigung der Sicherungsbeziehung, während dies außerhalb der EU nicht der Fall sein muss.

EFRAG bittet nun sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fällen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen.

Stellungnahmen in Bezug auf diese vorläufigen Entscheidungen werden bis zum 11. Juli 2013 erbeten. Die Kürze der Frist ergibt sich daraus, dass die EU-Kommission EFRAG gebeten hat, schnellstmöglich Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die Änderungen auszusprechen. Wie am 29. Juni 2013 berichtet beabsichtigt EFRAG bereits am 15. Juli 2013 eine endgültige Übernahmeempfehlung auszusprechen, um der Bitte der Kommission nachzukommen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

EFRAG hat den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert. In einer erläuternden Presseerklärung, die das DRSC zur Aktualisierung des Statusberichts auf seiner Internetseite veröffentlicht hat wird allerdings auf Folgendes hingewiesen:

 

Da beide Änderungen gemäß IASB ab 1.1.2014 anzuwenden sind, bat die EU-Kommission EFRAG um ein beschleunigtes Verfahren, um ein Endorsement noch vor dem 1.1.2014 zu ermöglichen. [...] Es ist aber darauf aufmerksam zu machen, dass gleichwohl im Endorsement Status Report angegeben wird, dass die ARC-Abstimmung zu beiden Themen erst im 4. Quartal 2013 erfolgt (zuvor war dies noch im 3. Quartal geplant). Als Konsequenz dessen ist laut Status Report mit einem Endorsement erst im 1. Quartal 2014 zu rechnen – was der Absicht der EU-Kommission somit entgegen steht.

Die vollständige Presseerklärung ist Ihnen hier zugänglich.

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