ESMA schlägt überarbeitete Leitlinien zur Durchsetzung von Rechnungslegungsvorschriften vor

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20.07.2013

Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen angestoßen. Die vorgeschlagenen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen, die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

ESMA hat sich entschieden, die CESR-Standards zu überarbeiten, um die Erfahrungen widerzuspiegeln, die sich aus ihrer Anwendung seit 2005 ergeben haben. Die neuen Leitlinien basieren auf den gleichen Prinzipien wie die bisherigen Leitlinien, wurden allerdings durchgehend neu gefasst und in einem Dokument zusammengeführt.

Die Definition der Zielsetzung der Durchsetzung wurde überarbeitet, um die Bedeutung der Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsstandards und der Transparenz von Finanzinformationen herauszustreichen. Darüber hinaus wurde das Konzept der Durchsetzung weiter gefasst und schließt nun neben der Überprüfung von veröffentlichten Finanzinformationen auch andere Maßnahmen ein, die der Durchsetzung dienen können. Diese würden unter anderem die Veröffentllichung von Warnhinweisen einschließen.

Im Hinblick auf den Anwendungsbereich ist EFRAG zu dem Schluss gekommen, dass der Anlegerschutz erfordert, den Anwendungsbereich der Durchsetzung auf den gesamten Finanzberichterstattungsrahmen auszuweiten, der für börsennotierte Emittenten des europäischen Binnenmarkts gilt. Dies schließt nationale Rechnungslegungsstandards aus den Rechtskreisen der EU und Rechnungslegungstandards aus Drittstaaten ein, die als den IFRS äquivalent eingestuft wurden.

Die vorgeschlagenen Leitlinien würden für alle Behörden und anderen Organe in der EU gelten, die mit der Durchsetzung nach der Transparenzrichtlinie und der IAS-Verordnung betraut sind.

Auf der Internetseite von ESMA haben Sie Zugang zum Konsultationsdokument und einer entsprechenden Presseerklärung (beides in englischer Sprache). Stellungnahmen werden bis zum 15. Oktober 2013 erbeten. ESMA geht davon aus, 2014 finalisierte Leitlinien herauszugeben.

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