ESMA veröffentlicht Bericht zu den Durchsetzungsaktivitäten 2012

  • ESMA (European Securities and Markets Authority) (dark gray) Image

23.07.2013

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Aufsichtsaktivitäten in Bezug auf veröffentlichte Finanzinformationen und die entsprechenden Durchsetzungsaktivitäten im Jahr 2012 bietet. Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten war ein deutlicher Fokus der Aktivitäten 2012.

2012 führten die europäischen Aufsichten umfassende Überprüfungen von 1.050 Zwischenberichten und Abschlüssen durch, wodurch 17% aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden. Zusätzlich wurden 1.200 Teilüberprüfungen durchgeführt, wodurch weitere 20% aller börsennotierten Unternehmen in Europa abgedeckt wurden.

ESMA ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es immer noch Raum für Verbesserung bei der Qualität der Finanzberichterstattung gibt. Beispiele von Bereichen, in denen Emittenten noch weitere Anstrengungen unternehmen müssen, um die IFRS einzuhalten, schließen die folgenden ein:

  • Anwendung der Klassifizierungskriterien für zu Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten,
  • Bestimmung des Abzinsungssatzesfür die Berechnung von leistungsorientierten Verpflichtungen,
  • Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten,
  • Beurteilung der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten,
  • Unterscheidung zwischen einer Änderung von Bilanzierungsmethoden und einer Rechnungslegungsannahme und
  • Angaben in Bezug auf die Risiken und Unsicherheiten sowie in Bezug auf die Ermessententscheidungen und Annahmen, die den erstellten Abschluss betreffen.

Eine separate, gezielte Überprüfung im Zusammenhang mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten, deren Ergebnisse bereits im Januar 2013 veröffentlicht wurden, wurde 2012 durchgeführt und zeigte "dass Wertminderungsverluste in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte, die 2011 erfasst wurden, sich auf eine Handvoll Emittenten und eine sehr begrenzte Anzahl von Branchen konzentriert" und dass in vielen Fällen die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben "aus Phrasen bestehen und nicht ausreichend unternehmensspezifisch sind".

Da die Aufsichten der Meinung sind, dass dies in vielen Fällen dazu führt, dass die Adressaten der Abschlüsse nicht in der Lage sind, aus den geleisteten Angaben auf die Verlässlichkeit der Annahmen zu schließen, haben ESMA und die nationalen europäischen Aufsichten entschieden, diesen Bereich auch 2013 zu überwachen, und haben das Thema in die Schwerpunkte für die Überprüfung der Abschlüsse 2012 aufgenommen.

Um die Durchsetzung der IFRS weiter zu stärken, hat ESMA eine Konsultation zu Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen angestoßen. Die vorgeschlagenen Leitlinien sind das Ergebnis der Überprüfung der Standards Nr. 1 und 2 zur Durchsetzung von Vorschriften in Bezug auf Finanzinformationen die vom Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR), ESMA's Vorgänger, im April 2003 und April 2004 herausgegeben wurden.

Der englischsprachige Bericht Activity Report of the IFRS Enforcement activities in Europe in 2012 steht Ihnen auf der internetseite von ESMA zur Verfügung.

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