Neue EU-Bilanzrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

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01.07.2013

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 29. Juni die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG ("Abschlussprüferrichtlinie") des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG ("Rechnungslegungsrichtlinien") des Rates veröffentlicht.

Wie in unserer Nachricht vom 13. Juni 2013 berichtet zielte die Reform auf vereinfachte Bilanzierungsvorschriften für kleine Unter­nehmen und Erhöhung der Klar­heit und Ver­gleich­bar­keit von Unter­nehmens­abschlüssen in der Europäischen Union ab.

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 20. Juli 2015 nachzukommen.

Mit Inkrafttreten der neuen Bilanzrichtlinie werden die 4. und 7. EU-Richtlinie aufgehoben und die Abschlussprüferrichtlinie hinsichtlich des Inhalts des Bestätigungsvermerks geändert.

Der vollständige Text der neuen Rechnungslegungsrichtlinie steht Ihnen in der EUR-Lex-Datenbank zur Verfügung.

Die überarbeitete Fassung der Transparenzrichtlinie, die am gleichen Tag verabschiedet wurde wie die neue Rechnungslegungsrichtlinie, ist noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht, aber auf der Seite des Europäischen Parlaments als "angenommener Text" zu finden.

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