FASB verzichtet auf bestimmte Angaben durch nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Organisationen

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08.07.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zum Thema 820 'Bewertung zum beizulegenden Zeitwert' herausgegeben, mit der nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinnützige Organisation von der Leistung bestimmter Angaben in Bezug auf Pensionspläne ausgenommen werden.

Die neue ASU 2013-09, mit der der Zeitpunkt des Inkrafttretens von ASU 2011-04, mit der bestimmte Angabevorschriften eingeführt worden waren, unbefristet verschoben wird, soll Bedenken entegentreten, dass nicht börsennotierte Unternehmen und gemeinützige Organisationen, die als 'nonpublic entities' zusammengefasst werden, mit diesen Angaben möglicherweise geschützte Informationen preisgegeben werden müssten und diese auf der Internetseite der Regulierungsbehörde öffentlich verfügbar gemacht würden.

ASU 2013-09 tritt mit sofortiger Wirkung für alle Abschlüsse in Kraft, die noch nicht veröffentlicht wurden.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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